Hey,
vielleicht kann mir jemand von euch etwas Klarheit verschaffen.
Ich würde 1640€ Basiselterngeld bekommen.
Werde aber 2 Jahre Elternzeit nehmen und auch Elterngeld plus anmelden. Bekomme dann dementsprechend 820€ EGplus.
Kann ich ab dem 3. Lebensmonat schon Teilzeit in Elternzeit anmelden? Wenn ja, wie viel darf ich Max verdienen?
Bei meinem aktuellen Arbeitgeber werde ich nach der Elternzeit nicht wieder anfangen zu arbeiten. Auch die Teilzeitbeschäftigung werde ich nicht bei meinem aktuellen AG machen. Hat mein AG die Möglichkeit, mir die Teilzeitstelle zu verbieten? Ich werde die Teilzeitstelle und auch nach der Elternzeit bei meinem Mann in der Firma arbeiten. Wann ist der „beste“ Zeitpunkt, um bei meinem aktuellen AG zu kündigen?
Besten Dank für eure Hilfe
Teilzeit arbeiten bei ElterngeldPlus und Kündigung
Ja, falls dein Kind nicht mehr als 4-5 Tage zu früh kommt, kannst du ab dem 3. Lebensmonat EG Plus beziehen. Du kannst dann grob 1200€ Netto abzugsfrei verdienen.
Dein Arbeitgeber kann dir die Arbeit bei einem anderen AG während der Elternzeit verbieten, wenn er dir selbst eine Stelle in dem gewünschten Stundenumfang zur Verfügung stellen kann. Du brauchst zwingend die Genehmigung, um woanders anzufangen.
Wann die beste Zeit zum kündigen ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Erlaubt dein AG die Beschäftigung in der Firma deines Mannes? Was, wenn er es nicht tut? Plant ihr in den nächsten zwei Jahren womöglich ein weiteres Kind?
Danke für deine Antwort!
Ich weiß es ehrlicherweise nicht, ob mein AG das erlauben wird. Ich arbeite im Vertriebsaußendienst und kann und möchte daher nicht zurück. Würde also, wenn der AG es nicht erlaubt, auch auf jeden Fall kündigen. Werde ich auf kurz oder lang, spätestens nach der Elternzeit, sowieso. Ich weiß nur nicht, wann der beste Zeitpunkt dafür ist.
Beachte:
Wenn du noch während deiner Elternzeit kündigst, ist ab Austritt deine Elternzeit vorbei und du musst, falls du kein Elterngeld mehr beziehst und nicht nahtlos in ein neues Arbeitsverhältnis mit Sozialversicherungspflicht übergehst, dich entweder bei deinem Mann familienversichern lassen, wenn er in einer GKK ist, oder aber dich selber krankenversichern.