Auch eine Frage zu EZ und EG🙈

Halli Hallo
Ich bin in EZ und hatte vor für zwei Jahre in EZ zu bleiben. Habe mich jetzt für 1½ Jahre entschieden, da es uns langfristig finanziell nicht möglich ist nur mit dem Gehalt meines Mannes zu haushalten.

Ich werde nach der EZ nicht an meine Arbeitstelle zurückkehren. Meine Stelle wurde bereits vergeben und zum aktuellen Stand ist eine Versetzung an einen anderen Standort nicht möglich, da alle Stellen besetzt sind.

Ganz egal wie man es nun wendet, ich wollte so oder so nicht dorthin zurück. Natürlich werde ich mich rechtzeitig um einen neuen Job kümmern, damit ein nahtloser Übergang gewährleistet ist.

Natürlich ist die Situation erstmal abzuwarten aber ich habe vor, in dem letzten halben Jahr meinen Mann zu unterstützen und mir einen Minijob/Nebenjob auf geringfügiger Basis zu suchen und falls finanziell machbar, doch die zwei Jahre in EZ bleiben.

Nun die Fragen,
darf ich in der EZ überhaupt einen Mindijob oder sonstiges ausüben?
Darf ich mir einen anderen AG suchen oder darf die Nebentätigkeit nur bei dem aktuellen AG ausgeübt werden?
Werden Gelder angerechnet, sofern ich eine Nebentätigkeit ausübe?
Wir sind beide berufstätig, leben zusammen und sind nicht verheiratet.

Lohnt es sich überhaupt einen kleine Tätigkeit auszuüben, da man doch mit Kind nicht mehr in Steuerklasse 1 ist?

1

Ja, du darfst während der Elternzeit woanders arbeiten, benötigst aber die Zustimmung deines AGs.

Falls du doch 2 Jahre in Elternzeit bleiben möchtest kann der AG die Verlängerung ablehnen, da du unter zwei Jahren angemeldet hast(Bindungszeitraum ist zwei Jahre).

Deine Steuerklasse ist im übrigen immer noch die 1.

2

Steuerklasse 1 verheiratet? Das geht doch gar nicht, oder?

4

Sie sind nicht verheiratet, aber da sie auch nicht alleinerziehend ist, bleibt sie in Steuerklasse 1.

weitere Kommentare laden
3

Das Gehalt aus dem Minijob/Nebenjob wird angerechnet, das heißt aber nicht, dass es 1:1 abgezogen wird.
Wenn du es einfacher haben willst, dann beantragst du im ersten Jahr das volle Basiselterngeld und bist nach Auslaufen des EG frei so viel zu verdienen wie du willst. Da wird dann nach dem Elterngeldbezugszeitraum nichts mehr angerechnet, egal ob man in EZ ist oder nicht.

7

Also wenn ich es bei zwei Jahren belasse und im ersten Jahr das volle EG bekomme, wie es jetzt auch das fall ist, kann ich ab dem 13. Monat quasi verdienen was ich will ohne Abzüge? Auch wenn ich noch in EZ bin? Der AG muss dann nur einer Nebentätigkeit zustimmen und der Verdienst ist Nebensache?

8

Ja, ganze genau. Du darfst halt nur nicht mehr als 32 Std/Woche arbeiten. Was du dabei verdienst ist irrelevant. Jeder Verdienst in der EZ, der lockt parallel zum EG-Bezug erwirtschaftet wird, wird nicht angerechnet.