Hallo ihr lieben ich frage wegen einer Freundin:
Und zwar:
Sie hat leider Schulden zu der Gesetzlichen Krankenkasse. Es sind private Gründe, sie hatte wirklich 0 Ahnung durch mitbeteiligte. Also Kritik will sie hier nicht lesen sondern wirklich hilfreiche und Nette meinungen. Niemand weiss, was eine Person wirklich Privat erlebt.
Sie ist zwar bei der Krankenkasse versichert aber das heißt: Ruhens der Leistung und hat Anspruch auf Leistungen zur Behandlung von Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen. Auch bei Schwangerschaft usw.
Sie wird natürlich ihre Schulden bezahlen aber dafür muss sie erst arbeiten.
Ihre Frage ist:
Wenn sie die Schulden ganz bezahlt, wird sie dann befreit und wird wieder in die Krankenkasse ganz normal mit alle Leistungen aufgenommen?
Familienversicherung - Darf sie da ihr Ehemann oder Kinder mitversichern?
Was beudetet Verjährt? Da stand iwas mit vier Jahren meinte Sie.
Vielleicht arbeitet ja jemand in dem Bereich.
Sie wird da natürlich auch ein Beratungstermin vereinbaren aber wir sitzen gerade bei mir in der Wohnung und haben uns darüber unterhalten und Sie hat mir gebittet mal hier nachzufragen. :)
Danke
Krankenkasse schulden
Hallo,
ich arbeite in dem Bereich.
Wie sind die Schulden entstanden?
Beitragsschulden?
Dann ist / war sie freiwillig versichert?
Also keine Familienversicherung oder Beschäftigung oder ALG.
Aktuell ruhender Leistungsanspruch, das heißt sie wird nur im Notfall behandelt.
Wenn sie Kinder hat, die über sie familienversichert sind, haben die ebenfalls ruhenden Leistungsanspruch.
Wenn die Schulden gezahlt sind, hat sich das erledigt.
Wie ist sie aktuell versichert? Immer noch freiwillig?
Hat sie Anspruch auf Familienversicherung? (Wenn sie verheiratet ist zum Beispiel).
Erstmal danke für die Antwort 🥰
Und zwar, sie ist glaube ich freiwillig versichert.
Sie hat meistens immer so ein Versicherungsnachweis von der Krankenkasse. Da steht „Nachweis für die vertragsärztliche Versorgung“.
Sie war für paar Monate im Ausland Arbeitslos und hat sich auch beim Jobcenter nicht gemeldet, es waren WIRKLICH private Gründe. Und etwas unerfahrung. Sie hat bestimmt Mahnungen bekommen von der Krankenkasse damals, aber das hat ihr niemand gesagt, irgendwann hat sie das selber mitbekommen.
Dann als sie Schwanger war hat das die Krankenkasse übernommen. Sie hat ja einen Versicherungsnachweis gemäß Paragraf 25 und 26 SGB V und erkuter/Schmerzzustände sowieso Schwangerschaft Mutterschutz gültig ist.
Sie hat dieses jahr in Januar entbunden und hat ihre Tochter dort Familienversichert. Das ging aber?
Und nein ihr Mann ist im Ausland. Das alles fing ja so so an. Der mann wird bald auch nach Deutschland kommen. Da muss mal geschaut werden, wie er versichert werden kann.
Aber wie gesagt ihre Tochter 10 Monate alt, ist gerade Familienversichert.
Ja, ihr Kind wird über sie familienversichert, hat aber dann aktuell auch einen ruhenden Leistungsanspruch.
Das heißt auch: keine U-Untersuchungen, weil das kein Notfall ist.
Wenn der Mann aus dem Ausland kommt und hier eine Beschäftigung aufnimmt, kann sie mit dem Kind ab dem Zeitpunkt in die Familienversicherung.
Ansonsten muss er sich auch freiwillig versichern oder er bekommt halt ALG 2.
Deine Freundin sollte sich schnellstmöglich an eine Schuldnerberatung wenden.
Vermutlich war oder ist sie selbständig, Als normaler Arbeitnehmer hast ud ja selbst gar nix mit den Beitragszahlung zu tun. Ausnahme: Sie wird für Kostenerstattung z.B. bei einem Unfall herangezogen, hat keine Haftpflicht, das sind Nebenschauplätze, die Krankenversicherung kann die Mitgliedschaft deswegen nicht kündigen.
Familienversicherung bedeutet, ein Arbeitnehmenr ist normal versichert oder als Unternehmer privat versichert. Die Famileinversicherung gilt für Kinder, die kein eigenens Einkommen haben und für verheiratete Partner die kein oder nur ganz geringes Einkommen haben. Gängige Variante, wenn z.B. ein Elternteil die Kinder betreut, Hausfrau oder -mann ist. Wenn es erwachsene Personen betrifft, wird jährlich genau überprüft.
Thema Verjährung: Schulden verjähren nicht automatisch. Ein Gläubiger erwirbt i.d.R. einen vollstreckbaren Tilel, kann bei Ablauf nach 30 Jahren aber einen neuen Titel erwirken. Bei einer Privat-Insolvenz bist du nach 5 Jahren durch. Das geht nur mit anwaltlicher Hilfe.
Also wie gesagt, ab zur Schuldnerberatung, die können am Besten raten und unterstützen.
Als Werksstudentin musste ich mich auch freiwillig gesetzlich versichern und der Betrag wurde vom Konto abgebucht, nicht von meinem Lohn 😊
Also das heißt: Ihre Tochter ( weil sie noch nicht volljährig ist 10 Monate alt) ist deswegen bei der Familienversicherung ganz verischert oder?
Weil wie gesagt, meine Freundin hat nur eine Ärztliche Bescheining als Nachweis für Notfälle/akute Erkrankung/Schwangerschaft undsoweiter.
Die Tochter hat sie dann Familienversichert und da hatte sie auch eine Panik ob das überhaupt klappen wird wegen ihrer Situation aber das ging. Die Tochter hat ganz normal eine Gesundheitskarte bekommen und während der Zeit bis die elektrische Gesundheitskarte da ist, haben Sie wohl sogar für sie einen Abrechnungsschein mitgegeben, welches sie mir zum Arzt mitnehmen kann.
Hallo,
deine Freundin soll sich bitte umgehend an eine Schuldnerberatung wenden, ich arbeite in dem Bereich und habe häufig damit zu tun.
Hier kommt es ganz stark darauf an, wie hoch die Schulden sind, ob die Möglichkeit besteht die Schuldenlast noch zu reduzieren, weil sie möglicherweise im Maximalbetrag hochgesetzt wurde und wie ihre derzeitige Einkommenssituation aussieht.
Ich sag mal so, wenn deutlich wird, dass sie in ihrem Beruf nicht viel / genug verdienen wird um die Schulden in absehbarer Zeit zu tilgen, dann macht es Sinn sich über eine Privatinsolvenz Gedanken zu machen.
Sobald deine Freundin in der Insolvenz ist, erlischt die Ruhestellung und sie hat wieder einen ganz normalen Versicherungsschutz.
Übrigens , was viele auch nicht wissen: Während der Ruhestellung besteht auch kein Anrecht auf Krankengeld, sollte es aus Gründen mal dazu kommen.
Danke. Das mit Krankengeld weisst sie…
Sie ist sogar bereit, den ganzen Beitrag zu bezahlen hat aber angst das es zu lange dauern wird, bis Sie wieder Versicherungsschutz hat.
Und aus Neugier: Wo kann man Privatinsolvenz beantragen?
Bei einer Schuldnerberatung, ein Anwalt geht natürlich auch, es ist aber a) nicht unbedingt einfach jemanden zu finden der das macht und b) kostet das ne ganze Stange Geld, was bei der Schuldnerberatung nicht der Fall ist. Sie sollte darauf achten, dass es eine seriöse Schuldnerberatung ist, entweder von der Caritas, Diakonie oder der AWO. Manchmal bietet eine Stadt das auch direkt an...
Das ist auch löblich, dass sie das bezahlen möchte und vielleicht klappt das ja auch 👋 wie gesagt, das ist total abhängig davon wie hoch die Schulden sind, ob es möglicherweise noch reduziert werden kann und wie es in Zukunft mit ihrem Einkommen aussieht. Wir halten uns da immer an die Pfändungsfreigrenzen nach §850c ZPO, das kann sie gerne mal googlen, da gibt es eine Tabelle wo sie die besagte Pfändungsfreigrenze einsehen kann. In dieser Spalte werden auch die Unterhaltsverpflichtungen aufgeführt, also bei einem Kind muss sie dann in Spalte 2 schauen, bei weiteren Kindern in die jeweils nächste Spalte usw.
Es ist auch wichtig, sich lieber heute als morgen dort zu melden. Besonders wenn es auf eine Insolvenz hinausläuft, kann die Wartezeit bis zur endgültigen Beantragung wirklich lange dauern. Bei uns muss ich derzeit leider oft sagen, dass es min. 1 Jahr dauern wird, eher sogar 1,5 Jahre. Wäre es aber nur die Krankenkasse, oder vielleicht noch ein, zwei weitere Gläubiger würde ich sie dazwischen quetschen. Tägliches Brot sind aber oft auch Schuldner mit 30 bis 100 Gläubiger.😵💫😵💫😵💫