Hi ihr Lieben,
kurze Verständnisfrage.
Ich bin in einem festen Arbeitsverhältnis, allerdings befinde ich mich noch in Elternzeit mit Kind 1.
Kind 1 geb. 04/2023. Habe zwei Jahre ElternZEIT und auch ElternGELD beantragt.
Nun bin ich schwanger mit Kind 2. ET voraussichtlich 03.03.2025. Auch hier werden wir wieder zwei Jahre EZ und EG beantragen.
Nun zu meinen Fragen 😊
Frage 1:
Am 20.01.2025 würde der Mutterschutz für Kind 2 beginnen. Ich muss doch rechtzeitig die EZ von Kind 1 verkürzen (zum 19.01.2025) und den MuSch für Kind 2 (beginnend ab 20.01.2025) anmelden, richtig ?
Frage 2:
Der Mutterschutz beträgt 14 Wochen. Heißt 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach. Für diesen Zeitraum bekomme ich wieder mein „volles Gehalt“, welches ich noch vor der Geburt von Kind 1 bekommen habe, richtig?
(Ich hab zwischen den Geburten nicht gearbeitet und mur EG bezogen).
Danke für eure Hilfe 🤍
Elterngeld Kind 2
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1. du musst nicht, aber du solltest deine Elternzeit vorzeitig beenden zum 19.01.2025. In dem Schreiben teilst du eben mit, dass dein Mutterschutz am 20.01.2025 beginnt.
2. du bekommst wie immer Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe von 13€ kalendertäglich. Die würdest du auch bekommen, wenn du in EZ bleiben würdest. Durch das vorzeige Beenden bekommst du zusätzlich den AG-Zuschuss in der gleichen Höhe wie bei Kind 1. somit kommst du im Prinzip auf die gleiche Summe.
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Vielen Dank 🩷