Hallo Community,
Ich habe heute unter den vorgemerkten Kontobuchungen gesehen, dass mein Stromanbieter eine Abrechnung in Höhe von 1.200€ per Lastschrift abbuchen wollte. Habe gleich angerufen und wollte dies gern aufhalten. Leider ging das nicht mehr, sodass ich nur eine Rückbuchung machen konnte.
Klar muss ich einen Zahlplan vereinbaren, aber darum geht es nicht.
Ich habe jetzt das Problem, dass diese Rückbuchung für mein Pfändungsschutzkonto eine Geldeinnahme bedeutet. Heißt, ich liege jetzt mit 1000€ über meinem Pfändungsfreibetrag, obwohl ich die 1200€ ja nicht zusätzlich habe. Nun haben wir bis zum Monatsersten kein Geld mehr. Was können wir tun? Ich habe mal gelesen, dass man auch beim Amtsgericht zusätzliche Freibeträge erhalten kann. Wie gehe ich da vor?
Ich hoffe, jemand von euch kennt sich gut aus. 🙏
Hilfe: Rückbuchung auf P-Konto
Du solltest bei deiner Bank anrufen. Eine Rückbuchung ist keine 'echte' Gutschrift, daher dürfte sie den Freibetrag nicht belasten.
Und, auch wenn das nicht die Frage war und du dir dessen vermutlich selbst bewusst bist, schaut halt, dass ihr die Pfändung(en) loswerdet. Eventuell würde sie der Gläubiger auch bei Ratenzahlung zurücknehmen oder erstmal ruhen lassen, dann musst du dir um sowas keine Sorgen mehr machen und kannst besser schlafen.
Wenn 1200,00€ abgebucht wurden und 1000,00€ zurückgebucht werden, gilt das bei einem P-Konto als neuer Zahlungseingang. Die Bank darf in diesem Fall nicht eigenständig mehr auszahlen als der monatliche Freibetrag hergibt. Leider..
Es wurden 1200 abgebucht und auch 1200 zurück gebucht. Dadurch bin ich nach der Rechnung mit rund 1000€ über dem Freibetrag, aber tatsächlich fehlen mir nun 1000€ zum leben...
Hallo,
ja, du hast Recht dass die Rückbuchung mehr als schlecht bei einem P-Konto ist.
Du musst dich in diesem Fall, wie du schon sagst, an das Vollstreckungsgericht wenden.
In deiner Sache geht es ja nicht darum, dass du grundsätzlich deinen Freibetrag erhöhen möchtest, sondern vielmehr um eine einmalige Freigabe. Schilder die Situation, ich schätze dass du aufgrund der Umstände einen Antrag wegen besonderer Härte stellen kannst. Nimm dazu die Kontoauszüge nebst Rechnung des Energieversorgers mit. Außerdem benötigst du alle Aktenzeichen der Pfändung- und Überweisungsbeschlüsse, wenn dir diese Beschlüsse nicht mehr vorliegen kannst du dir einen Auszug von der Bank geben lassen.
Achtung: Sollte zum Beispiel die Krankenkasse Finanzamt o.Ä pfänden musst du dich direkt an diese Stellen wenden, da diese Stellen über ein eigenes Vollstreckungsorgan verfügen.
Viel Erfolg!
Wenn du vom Rechtspfleger weggeschickt wirst, solltest du dich an eine Schuldnerberatung wenden, die kennen sich dort auch mit den Freigabeanträgen aus , zumindest sollten sie das 🙈
Du kannst auch mal Google nach Vordrucken durchsuchen: geb einfach mal die Schlagwörter: Vollstreckungsschutz Antrag Vollstreckungsgericht P-Konto" ein.
Hallo,
wenn die Abbuchung durchgeführt wurde, dann musst Du doch mit diesem Betrag über der Pfändungsfreigrenze gelegen haben. Sonst führt die Bank die Buchung doch gar nicht aus.
Wie bereits geschrieben, kannst Du einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beim Vollstreckungsgericht stellen. Allerdings glaube ich nicht, dass dieser schnell bearbeitet werden wird, so dass es dir diesen Monat etwas bringt. Ferner wird dieser auch ganz genau geprüft, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Nein, ich lag noch nicht über der Freigrenze. Der Betrag war ja keine Pfändung, sondern eine ganz normale Abbuchung der Jahresabrechnung durch meinen Stromanbieter.
Ich kann auch über das Geld verfügen, da ich NOCH immer nicht über der Freigrenze bin. Das wird dann erst am Ende des Monats kritisch, weil dann mein Gehalt hinzu kommt.
Ich versuche den Betrag beim Amtsgericht frei zu bekommen. Weiß nur nicht genau, wohin ich mich wende und wie ich das formuliere.