Hallo 🙋🏼♀️
Ich bin im 6. Monat Schwanger und werde ab Februar für 2 Jahre in Elternzeit gehen.
Ich arbeite seit 16 Jahren in einem großen Konzern. Die Auftragslage in den letzten Monaten war sehr schlecht, sodass 20 Leute Entlassen wurden.
Man munkelt ob es in Zukunft noch weitere Entlassungen geben wird.
Vermutlich aber schon.
Soweit ich weiß wurde aber keine Kündigung ausgesprochen, sondern die Leute haben einen Abfindungsvertrag unterschrieben.
Die Gründe waren Betriebsbedingt ohne Sozialauswahl. Wir haben keinen Betriebsrat.
Aus allen Abteilungen querbeet war jemand betroffen, um die Mitarbeiter zu minimieren und Kosten zu sparen.
Meine Chefin erwähnte im letzten Gespräch, dass bei der Kündigungswelle wohl auch eine Kollegin in Elternzeit entlassen werden sollte, man sich aber dann doch für jemand anderes entschieden hat.
Die Aussage hat mich so extrem verunsichert und seitdem habe ich Angst, dass ich in EZ auch Entlassen werden kann.
Vor Jahren wurde schonmal jemand in EZ entlassen bzw. hat einen Abfindungsvertrag unterschrieben.
Die Chefin meinte auch, dass im Fall der Fälle meine Abfindung ja ziemlich hoch wäre. Hörte sich an als wollte sie mir das schmackhaft machen.
Ich habe immer gedacht man hat in der Schwangerschaft und Elternzeit Kündigungsschutz?
Ist das nicht so?
Kann ich also trotzdem Betriebsbedingt gekündigt werden oder mir ein Abfindungsvertrag vorgelegt werden, wo ich dann keine Wahl habe außer zu unterschreiben?
Wie sähe es nach der Elternzeit aus, wenn man mir keinen Arbeitsplatz mehr anbieten kann oder möchte?
Dann könnte ich ohne Probleme unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ( in meinem Fall wären das 6 Monate aufgrund der Betriebszugehörigkeit ) entlassen werden?
Ich möchte meine Elternzeit genießen und mir keine Sorgen um einen neuen Job machen müssen.
Außerdem bin ich nicht verheiratet, wie sieht es dann mit der Krankenversicherung aus?
Wäre ich im Falle einer Kündigung mitten in der Elternzeit trotzdem während Elterngeldbezug Krankenversichert?
Das Elterngeld würde ich unverändert weiter bekommen und ich müsste mich dann vor der letzten Auszahlung Arbeitslos melden?
Soviele Fragen und Gedanken in meinem Kopf.
Die Situation nimmt mir die ganze Freude auf mein Baby…
Der Firma geht es schlecht, aber schließen wird Sie definitiv nicht und Abteilungen werden auch nicht Outgesourced.
Eigentlich müsste ich doch dann Safe sein oder?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und mir meine Ängste und Sorgen nehmen.
Liebe Grüße ❤️
Kann ich während Elternzeit gekündigt werden?
Während der Elternzeit kannst du nicht gekündigt werden. Und nur, weil einem ein Aufhebungsvertrag vor die Nase gelegt wird, muss man diesen nicht unterschreiben.
Mach der Elternzeit kannst du dann genauso wie vor der Schwangerschaft gekündigt werden. Da hast du dann keinen Schutz mehr.
Ich glaube ganz richtig ist die Aussage nicht.. man kann auch auch während der Schwangerschaft wie in EZ gekündigt werden, ABER das ist mit einem RIESENaufwand für den AG erst zu bewältigen weil er das erst darf wenn irgendeine Behörde das Ok dafür gibt. Oft dauert das aber und es müssen wirklich stichhaltige Gründe glaub ich dafür geben.
Von allein darf er das natürlich nicht.
Wie schon gesagt wurde, während der Elternzeit kann man dir nur einen Aufhebungsvertrag anbieten, den du natürlich nicht unterschreiben musst.
Man kann dich aber nach der Elternzeit grundsätzlich regulär kündigen. Bei größeren Betrieben wird es aber trotzdem schwierig sein, dir zu kündigen aufgrund der Sozialauswahl, und man wird auch da eher eine Aufhebung mit Abfindung anbieten.
Der Betrieb hat eigentlich nichts davon, dich in der EZ zu kündigen- du bekommst ja auch kein Gehalt grade.
Solltest du aber trotzdem einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, würde damit deine Elternzeit praktisch direkt enden: Ohne Arbeitgeber hast du keine Elternzeit. Du wärst dann also defacto arbeitslos in Erziehungszeit. Das Elterngeld läuft dann normal weiter. So lange du noch Elterngeld bekommst, wärst du hierüber krankenversichert. Ist das Elterngeld ausgelaufen, musst du dich direkt selbst kostenpflichtig versichern.
Arbeitslos melden musst du dich nur, wenn du auch wieder arbeiten willst und vor allem auch kannst. Du bekommst nämlich nur dann ALG 1, wenn du eine Betreuung für dein Kind nachweisen kannst. Falls du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, wirst du außerdem wahrscheinlich eine Sperre für das ALG 1 bekommen. Deine Abfindung sollte das also auch widerspiegeln.
Du könntest theoretisch betriebsbedingt gekündigt werden. Dann muss allerdings der ganze Betrieb oder ein Betriebsteil schließen und dir kein anderer Arbeitplatz angeboten werden können. Außerdem müssen die Behörden zustimmen.
Bevor du gekündigt werden kannst, muss also schon wesentlich mehr passieren als dass es dem Unternehmen "nur" schlecht geht. Vorerst musst du dir also keine allzu großen Sorgen machen.
Ich würde allerdings in 1 1/2 Jahren schauen, wie es dem Unternehmen geht. Wenn sich die Situation nicht verbessert hat, würde ich nach einem Plan B suchen.
"großer Konzern" und "kein Betriebsrat" - ist mir schleierhaft. Wäre mal ein guter Zeitpunkt einen zu Gründen.
Grundsätzlich natürlich schon.
Du musst hier die ordentliche von der außerordentlichen Kündigung unterscheiden. Die letztere ist immer möglich. Schließlich liegt hier ein grober Pflichtverstoss des Arbeitnehmers vor. In der Elternzeit ist das natürlich auf eher wenige Möglichkeiten beschränkt, aber auch hier rennt man nicht zur Konkurrenz und gibt Betriebsgeheimnisse preis (um nur EIN Beispiel zu nennen).
Die ordentliche Kündigung ist ebenfalls möglich, wird aber durch den Kündigungsschutz erschwert. Die Kündigung wird von der zuständigen Landesbehörde geprüft und genehmigt, wenn der Betrieb oder Betriebsteil stillgelegt wird oder das Unternehmen Insolvenz anmeldet oder das Unternehmen durch den Arbeitnehmer an den Rand des Ruins gebracht wird.
Grundsätzlich genehmigt die Landesbehörde bei Kleinbetrieben eine entsprechende Kündigung eher.
Was den Aufhebungsvertrag angeht, so kommt es doch immer auf die Summe an.
Nach der Elternzeit kannst du normal gekündigt werden.