Beschäftigungsverbot + kein Mutterpass

Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen. Letzte Woche hat meine Psychologin mir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich habe dieses Attest meinem Arbeitgeber wie erforderlich eingereicht. Das schien auch zunächst kein Problem zu sein.

Heute habe ich jedoch einen Anruf von meinem Arbeitgeber bekommen, der meinte, dass die Personalabteilung einen Auszug aus meinem Mutterpass benötigen, um das Beschäftigungsverbot korrekt anzuerkennen. Problem dabei: Ich habe noch gar keinen Mutterpass. Bei meinem ersten Frauenarzttermin wurde keine Blutabnahme gemacht oder andere Untersuchungen, die für den Mutterpass nötig sind. Der Mutterpass wird also erst bei meinem nächsten Termin in zwei Wochen ausgestellt.

Dazu kommt, dass meine Frauenärztin gerade in den Herbstferien ist und die andere Frauenärztin in der Praxis (Gemeinschaftspraxis) bis Mitte Dezember ausgebucht ist. Ich habe auch nachgefragt, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, den Mutterpass schneller zu bekommen, aber die Praxis meinte, dass der Arbeitgeber diesen Pass für ein Beschäftigungsverbot eigentlich gar nicht braucht. Auch eine Bescheinigung welche üblicherweise für den Arbeitgeber ausgestellt wird, kann erst mit den notwendigen Untersuchungen in zwei Wochen ausgestellt werden. Ich solle darauf bestehen, dass das Attest für das Beschäftigungsverbot ausreicht.

Nun kam mein Arbeitgeber auf die Idee, dass ich mich doch bis zum nächsten Frauenarzttermin krankschreiben lassen soll. Ich bin mir aber unsicher, ob das der richtige Weg ist und ob es dabei irgendwelche Probleme geben könnte.

Hat jemand von euch Erfahrung mit einer ähnlichen Situation? Muss ich wirklich einen Mutterpass oder eine andere Bestätigung vom Frauenarzt vorlegen, obwohl ich aktuell keine habe? Und wäre es problematisch, wenn ich mich bis zum nächsten Termin krankschreiben lasse? Bin für jeden Rat dankbar!

Liebe Grüße

P.S. Mir ist bewusst, dass der Arbeitgeber nicht dazu berechtigt ist den Mutterpass einzusehen. Ich vermute, dass er so die Kosten für eine sonstige Bescheinigung vom Frauenarzt umgehen möchte. Was für mich an für sich auch kein Problem ist. Alle für den Arbeitgeber unwichtigen Daten würden ich dann sowieso schwärzen.

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Wie bereits geschrieben braucht dein AG nur eine schriftliche Bescheinigung über die Schwangerschaft. Nicht den Auszug aus dem Mutterpass.

Was mich etwas irritiert ist, dass deine Psychologin ein BV ausstellt. Ein BV kann nur von Medizinern ausgesprochen werden. Ist sie zusätzlich Ärztin? Falls ja, kannst du bei ihr einen Schwangerschaftstest machen und dir sodann das vorliegen einer Schwangerschaft bestätigen lassen. Es ist nicht vorgeschrieben, dass das Attest von einem
Gynäkologen ausgestellt werden muss. Sogar deine Hebamme könnte dir eine Bestätigung ausstellen (§ 15 II MuSchG)

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Wie du schon selbst festgestellt hast, hat der Arbeitgeber kein Anrecht auf Einsicht in den Mutterpass. Eine Bescheinigung zum Bestehen der Schwangerschaft darf er aber verlangen. Die müsste in der Praxis auch ausgestellt werden können, ohne dass du eine Ärztin sehen musst. Die Schwangerschaft ist ja dort bereits nachgewiesen worden wenn ich dich richtig verstanden habe, sie müssen dir am Tresen nur einen Zettel dazu ausdrucken. Warum die erst zwei Wochen später kommen kann, finde ich sehr seltsam.
Welche Untersuchungen sollen das sein? Der Zustand der Schwangerschaft und der ET ist ja erstmal irrelevant, es geht ja nur darum DASS du schwanger bist und das haben sie ja offenbar bereits festgestellt.
Ich würde in der Praxis noch mal fragen, ob du nicht unbürokratisch und simpel einfach die Bestätigung direkt bekommen kannst, weil dein AG nervt. Ich persönlich würde dann die 5-10€ für den Wisch notfalls selbst zahlen, einfach um Ruhe zu haben, wenn der AG sich querstellt.

Auf gar keinen Fall würde ich mich krankschreiben lassen!
Erstens ist es Betrug, weil du nicht krank bist, im Gegenteil, für ein BV musst du eigentlich arbeitsfähig sein. Welcher Arzt macht da mit?
Zweitens könntest du Probleme kriegen, wenn du später dann tatsächlich krank wirst. Ja, du bist im BV. Theoretisch musst du dich aber auch im BV trotzdem krank melden und kannst dann schneller ins Krankengeld rutschen. Oder falls das BV später aufgehoben wird und du krank wirst. Man kann so schlecht in die Zukunft gucken, aber dabei kannst du nur verlieren.

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Dein Arbeitgeber darf keine Einsicht in den Mutterpass verlangen. Er darf aber eine Bestätigung der Schwangerschaft verlangen. Tut er dies, muss er auch die Kosten dafür übernehmen (sind unter 10 Euro, da soll er sich mal nicht so anstellen - oder es eben nicht einfordern).
Die Bescheinigung sollten sie dir unkompliziert an der Anmeldung ausstellen können. Ich würde vorher anrufen, dann wirst du das wahrscheinlich einfach abholen können.

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Hmm, eigentlich klingt es fast, als würde dein AG das BV anzweifeln. Ich hoffe, du hast es nicht von einer Psychologin. Die dürfte es nämlich gar nicht ausstellen.

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Anmerkung: Ein Psychiater hingegen darf ein BV ausstellen.
Die TE könnte allerdings mit dem Gutachten der Psychologin zum Hausarzt gehen, der ein BV ausstellen darf (jeder Arzt darf ein BV ausstellen).

Bearbeitet von babyelf
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Ganz genau! Ich hatte selbst ein Gutachten von meiner eigentlichen Psychologin (welche selbst keine Berechtigung zu ausstellen hat) und bin mit dem zu einer Fachärztin für Psychatrie-Psychotherapie = einer Psychiaterin gegangen, welche dann das BV ausgestellt hat.

Hatte in der Ursprungsfrage die Fachbegriffe verwechselt bzw. umgangssprachlich Psychologin geschrieben…

Wofür genau steht die Abkürzung TE? 😅

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Vielen Dank für eure Antworten!

Ich habe mich jetzt mit meiner Hebamme kurzgeschlossen. Sie wird mir morgen eine Bestätigen für den AG und auch gleich den Mutterpass ausstellen 🥳

Um noch einmal auf eure Fragen einzugehen:
1. Das BV wurde von einer Fachärztin ausgestellt. Daher ist sie berechtigt dazu. Die Frauenärztin hatte mich auch explizit an sie verwiesen wegen des Fachwissens. Zusätzlich hatte ich ein Empfehlungsschreiben von meiner eigentlichen Psychologin, welche nämlich selbst keine berechtigt zum ausstellen vom BV o.ä. hat.

2. die Frauenarztpraxis weigert sich die Bescheinigung für den AG auszustellen, weil beim letzen Termin die Schwangerschaft lediglich per Ultraschall und Urintest festgestellt wurden. Für diese Bescheinigung benötige sie allerdings die Blutergebnisse 🤷🏻‍♀️ So hat es mir zumindest die Dame am Telefon erklärt.

Bearbeitet von Mom To Be
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Dann ist die Dame am.m Telefon falsch informiert. Sowas darf man auch gerne an die Praxen zurückmelden.

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Zu 2.: ich kenne persönlich mehrere Frauen, die bei verschiedenen Frauenärzten nach einem simplen Urintest problemlos eine Bescheinigung vom FA bekommen haben. Sehr merkwürdige Richtlinien haben sie bei dir.

Aber gut, wenn du eine Lösung für dich gefunden hast, ist ja alles super. Eine schöne Schwangerschaft wünsche ich dir 😀

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Das ist Blödsinn. Der Mutterpass geht dem AG nichts an und das kannst du denen auch so sagen.
Das Bv in Schriftform reicht aus. Er kann es aber überprüfen lassen.

Welche Ssw bist du denn?

Bearbeitet von Sabbaton
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Bin in der 9. SSW

Wie schon geschrieben, denke ich, dass mein AG sich einfach nur die Kosten der Bescheinigung sparen wollte und deswegen den Mutterpass angefragt hat… Ich werde mir aber nun morgen eine normale Bescheinigung für den AG ausstellen lassen. Damit sollte er sich dann zufrieden geben 🤷🏻‍♀️ ob er will oder nicht