Hallo, ich hätte folgende Frage:
mein Mann, arbeitslos seit Anfang Dezember 2023 ist seit Mitte Dezember 2023 krankgeschrieben wegen Knieproblemen (ein neues Kniegelenk soll eingesetzt werden), aus diversen gesundheitlichen Problemen kam es bisher nicht zu einer OP. Eine OP soll vermutlich im 1. Hj. 2025 durchgeführt werden. Wie verhält sich das mit den 78 Wochen Krankgeld? Laufen die dann aus und er bekommt nichts mehr? Oder gibt es danach das Aussteuerungsgeld? Was ist, wenn er nach den 78 Wochen Krankschreibung wegen dem Knie wegen einer anderen Krankheit (2. Kniegelenk) weiter krankgeschrieben ist? Beginnen die 78 Wochen dann neu zu laufen? Oder müsste er zwischendurch arbeitslos gemeldet sein bzw. gearbeitet haben?
Wäre es denn sinnvoll, wenn er während der Krankschreibung eine Umschulung vom Arbeitsamt aus besucht (bzw. online von zu Hause aus macht) sofern es die Gesundheit zulässt und sich danach weiter krankschreiben lässt? Oder ist das gar nicht möglich, während er krankgeschrieben ist? Und würde er dann Arbeitslosengeld oder weiter Krankengeld beziehen?
Eine Rückfrage bei der Krankenkasse hat der Mann übrigens getätigt und hat dazu 3 verschiedene Antworten von 3 verschiedenen Bearbeitern bekommen.
1 Antwort: Das Krankengeld läuft nach 78 Wochen aus und er bekommt dann weiter Aussteuerungsgeld sofern er noch länger krank sein sollte
2. Antwort: Er soll eine Umschulung machen, während er krankgeschrieben ist. Während dieser Zeit würde er Arbeitslosengeld bekommen und die Dauer des Bezugs des ALG würde die Zahlung des Krankengeldes verlängern. Aber nach insgesamt 78 Wochen Krankengeld ist Schluss.
3. Antwort: Variante 1 und 2 wäre zu viel Papieraufwand für die Krankenkasse. Es soll sich daher die 78 Wochen krankschreiben lassen und dann wegen der weiteren Krankheit wieder krankschreiben lassen dadurch würden die 78 Wochen erneut zu laufen beginnen.
Wir wissen nun nicht, was davon stimmt und was nicht. Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus und kann weiterhelfen. Vielen Dank schonmal!
Gruß Sammy
Frage bezüglich Krankengeld
Zum Krankengeld kann evtl. jemand etwas sagen, der sich damit besser auskennt als ich. Mein Thema ist die Umschulung:
Zunächst bekommt dein Mann definitiv kein ALG und auch keine Umschulung von der Agentur für Arbeit, solange er krank geschrieben ist. Dafür müsste er wieder arbeitsfähig sein. Eine Umschulung muss mindestens 51% der Zeit in Präsenz in einer Schule stattfinden. Wichtig ist: braucht dein Mann die Umschulung, weil er seinen ursprünglichen Beruf mit dem Knie nicht mehr ausüben kann? In dem Fall wäre für die Umschulung auch gar nicht die Agentur für Arbeit, sondern die Rentenkasse zuständig.
Die AfA zahlt nur, wenn die Umschulung insgesamt die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert, also wenn dein Mann z.B. in einem wenig gesuchten Beruf eine Ausbildung hat. Die Rentenkasse hat den Vorteil, dass sie meistens besser bezahlen als die AfA währenddessen und den Nachteil, dass sie sich erfahrungsgemäß bei der Genehmigung mehr anstellen.
Wenn die Umschulung aber erstmal genehmigt ist, bekommt er auf jeden Fall während der kompletten Laufzeit (i.d.R ca. 2 Jahre Vollzeit) Geld und danach vermutlich wieder ALG 1.
Sag Bescheid, wenn du weitere Fragen zur Umschulung hast!
Nach 78 Wochen fortlaufender AU ist Schluss, da ist ein Diagnosewechsel egal (würde sonst jeder so machen 😜). Auch wenn er theoretisch ein paar Tage Urlaub abbauen würde (also offiziell arbeitsfähig ist…) würde das den Bezugszeitraum nur verzögern, aber nicht insgesamt verlängern über 78 Wochen hinaus. Auf die Idee kommen die Versicherten auch häufig 🤪 Bitte beachten, bei den 78 Wochen ist die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers inklusive (meistens 6 Wochen).
Seht zu, dass für die OP schleunigst ein Termin festgesetzt wird. Richtung aussteuerungstermin wird man deinen Mann sonst vermutlich „zwingen“ EU Rente zu beantragen.
Erst einmal gute Besserung an deinen Mann.
Wenn er von der Krankenkasse ausgesteuert wird, hat er Anspruch auf die sogenannte Nahtlosigkeit.
Die wird bei der Agentur für Arbeit beantragt und entspricht dem ALG1 (dazu erhaltet ihr ein Schreiben der KK). Das gibt es dann für 1 Jahr. Die AfA benötigt dann von euch die medizinischen Unterlagen, ggf muss er auch zum medizinischem Dienst der dann die Krankmeldung noch einmal prüft.
Das mit der 2ten Krankheit ist so eine Sache.
Da gibt es sehr viele Bedingungen, die erfüllt sein müssen.
ZB dürfen sich die Krankmeldungen nicht überlappen und die neue Erkrankung darf nix mit der alten zu tun haben.
Ich wurde damals von meiner KK falsch beraten, weshalb meine neue Erkrankung nicht als neue Erkrankung, sondern als Folgerkrankung gewertet wurde (hätte ich vermutlich gegen klagen können, dafür hat mir aber die Kraft gefehlt)
Am besten wäre es, wenn er Mitglied bei einem Sozialverband (zB VDK) werden würde, die beraten bei solchen Angelegenheiten sehr gut und vermutlich auch rechtssicherer als wir hier im Forum.