Drohende Insolvenz - Aufhebungsvertrag

Hallo zusammen, wer hat Erfahrung mit einer Insolvenz? Der Firma in der mein Mann arbeitet, droht die Insolvenz. Heute wurde mitgeteilt, dass mindestens 50 Mitarbeiter entlassen werden. Er hatte Heute ein Gespräch und ihm wurde nahe gelegt, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Er ist seit 2 Jahren als Führungskraft im Unternehmen. Eine Abfindung würde es daher nicht geben, dafür 3 Monate noch Gehalt aber er wäre freigestellt und würde ein super Arbeitszeugnis bekommen. Auf die Kündigung warten, (die aufgrund der Wirtschaftslage sowieso bald kommen würde), wäre zwar eine Option, aber dann würden sie ihm die restliche Zeit sehr schwer machen, z. B. kein Home Office mehr (aktuell nahezu 100% Home Office), keine flexiblen Arbeitszeiten, keine Nebentätigkeit (er ist nebenbei noch Selbstständig) und ihm wahrscheinlich ein nicht so gutes Arbeitszeugnis ausstellen. Das wäre jedoch sehr wichtig, da es der 1. Job als Führungskraft ist und dies für weitere Bewerbungen benötigen würde.

Was sollen wir nun am besten tun? Bzgl. der Sperre bei der Arbeitsagentur, das wäre bei uns nicht wichtig, da durch die Einnahmen der Selbstständigkeit, das komplette Arbeitslosengeld sowieso angerechnet wird. Arbeitslos melden macht bei ihm also keinen Sinn.

Soll er den Aufhebungsvertrag unterzeichnen? Wer hat einen Rat?

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Das was im Arbeitsvertrag steht, zählt. Sind 100% Homeoffice nicht im Arbeitsvertrag vermerkt, darf der AG durchaus alle oder einzelne Mitarbeiter wieder ins Büro zwingen. Selbst eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung könnte der AG kündigen.

Und dann die Nebentätigkeit: So eine Nebentätigkeit - auch wenn sie genehmigt ist - muss bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen. Z.B. darf Dein Mann mit Hauptjob und Nebentätigkeit die gesetzliche maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten und die Nebentätigkeit darf nicht zu Konflikten mit den Sozialgesetzen führen. Wenn Dein Mann in der Nebentätigkeit aber mehr verdient als in seinem Hauptjob, kann genau dieser Konflikt auftreten. Eigentlich müsste er dann z.B. über seine Nebentätigkeit krankenversichert sein und nicht mehr über den AG.

Ja, vielleicht kann man dem AG Erpressung unterstellen. Die entscheidende Frage ist aber, wie erpressbar Dein Mann ist. So wie sich das für mich liest, könnte es durchaus sein, dass ein Aufhebungsvertrag die bessere Option ist.

Grüsse
BiDi

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Die Arbeitszeit als Selbstständiger wird nicht per Gesetz eingeschränkt, somit kann er auch mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Er ist sowieso Privat versichert, somit spielt das versicherungstechnisch auch keine Rolle.

Er meinte, er empfand es nicht unbedingt als Erpressung und fand eigentlich die Idee mit der bezahlten Freistellung gar nicht so schlecht. Er würde da am liebsten wenn sowas möglich wäre noch ein paar Monate raushandeln, damit er in Ruhe etwas neues suchen kann.

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Ich fürchte so einfach ist das nicht. Üblicherweise definiert sich eine Nebentätigkeit darüber, dass man damit weniger verdient als im Hauptjob. Verdient man damit mehr, ist es eigentlich der Hauptjob und das hat der AG bestimmt nicht genehmigt.

Und auch bei einer privaten Krankenversicherung zahlt der AG Zuschüsse. Und das müsste er nicht, wenn der Nebenjob mehr Einkommen abwirft als der Hauptjob.

Grüsse
BiDi

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Nicht unterschreiben.
Als Führungskraft fast nur im HO finde ich eh etwas merkwürdig. Wenn er sich die Zahl der Tage nicht im AV hat festlegen lassen, ist er selber schuld.

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Hast du auch eine Begründung?

Es war ja nicht von Anfang an so viel Home Office, das hat sich so nach und nach ergeben.

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Auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.

Was der AG vorschlägt liest sich fast wie eine Erpressung.

Welche Kündigungsfristen sind denn im Arbeitsvertrag vereinbart?

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Mein Mann meinte es hat sich nicht wie eine Erpressung angehört und er hatte sich auch nicht erpresst gefühlt. Aber ja, neutral betrachtet ist es das wahrscheinlich.

Kündigungsfrist sind 3 Monate zum Monatsende.

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Nochmal eine Nachfrage, warum soll er nicht unterschreiben? Bei jedem anderem Unternehmen, welches liquide wäre, würde ich auch sagen, er soll es aussitzen, aber die Firma wird es höchstwahrscheinlich nicht mehr schaffen und muss Ende des Jahres Insolvenz anmelden.

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Nicht unterschreiben.

Warum wird denn das Zeugnis schlechter, wenn er das nicht unterschreibt? Was ist das denn für eine "Erpressung "?

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Schlechter im Sinne von es wird nicht mehr das super 1er/2er Zeugnis, vielleicht geben sie ihm dann eine 3 oder 4, aber das ist auch etwas Vermutung, so haben die das im Gespräch auch nicht gesagt. Es wurde lediglich gesagt, wenn er unterschreibt, bekommt er ein sehr sehr gutes Zeugnis, das hat bei uns im Umkehrschluss bedeutet wenn er nicht unterschreibt bekommt er kein sehr sehr gutes Zeugnis.

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Aber genau das ist doch Erpressung!
Sucht euch am besten jetzt schon einen guten Anwalt. Klingt so, als müsstet ihr da demnächst einiges über den rechtsweg klären lassen.

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Ich würde versuchen mehr rauszuhandeln, also eher 4'5 Monate bezahlte Freistellung und dann unterschreiben

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Das war auch sein Gedanke. Die Bedenken sind jedoch, wenn die Firma Insolvenz anmeldest, was demnächst höchstwahrscheinlich passieren muss, ob er dann das Geld noch bekommt oder nicht.

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Das wird nicht funktionieren. Durch die geplante Insolvenz ist der mögliche Rahmen für einen Aufhebungsvertrag sehr eng gesteckt. Der Insolvenzverwalter wird alle Vereinbarungen anfechten, die die Masse schmälern. Es dürfen nämlich keine Gläubiger benachteiligt werden, weil andere bevorzugt werden. Alle sind gleich in der Insolvenz.

Lasst euch einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht geben. Die Erstberatung kostet maximal 190 Euro plus Mehrwertsteuer und ihr habt eine rechtssichere Auskunft, wie ihr jetzt am besten vorgehen könnt.

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Der Arbeitgeber kann HO und flexible Arbeitszeiten nicht einfach untersagen, wenn es im Vertrag steht oder es eine Betriebsvereinbarung dazu gibt.
Weiterhin darf auch ganz sicher nicht einfach die Nebentätigkeit ohne verdammt gute Begründung verboten werden, frage mich wo sie die hernehmen wollen.

Schlussendlich kann sich ALG 1 trotzdem für deinen Mann lohnen: der durchschnittliche Nebenverdienst der letzten 18 Monate kann nämlich als Freibetrag zusätzlich geltend gemacht werden. Da hätte er dann keinerlei Abzüge, wenn er das normal weiter betreibt. Er darf es nur nicht ausweiten während der Arbeitssuche.

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Man muss dazu sagen in der Betriebsvereinbarung steht, dass man 2x pro Woche ins Büro kommen soll, er macht das jedoch nicht, weil es von seinen Tätigkeiten nicht erforderlich ist. Und bisher hat es niemanden gestört. Es wäre also kein Verbieten, sondern, dass darauf bestanden wird, dass er sich an die Betriebsvereinbarung hält.

Bzgl. der Nebentätigkeit gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage, dass es ihm nicht verboten werden kann?

ALG1 kommt selbst dann nicht in Frage, da die Einnahmen der Selbstständigkeit sogar weit höher sind, als sein monatliches Gehalt. Aber danke trotzdem für den Tipp.

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Dann fährt er halt 2x pro Woche ins Büro

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