Guten Morgen,
Ich brauche mal eure Hilfe zu folgender Situation:
Ich bin in der 20 SSW und erwarte im März mein 2. Kind. Ich möchte 2 Jahre Elternzeit beantragen um mir die Option offen zu halten evtl. zu verlängern.
Wenn alles nach Plan läuft und wir für Kind 1 einen OGS Platz in der Schule bekommen und für Kind 2 einen Kita Platz bekommen, möchte ich nach 22 Monaten wieder arbeiten ( die beiden früheren Monate würde ich dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten).
Falls wir aber keinen OGS oder Kita Platz bekommen, müsste ich die Elternzeit verlängern oder das 3. Jahr Elternzeit komplett Teilzeit in Elternzeit arbeiten.
Ich versuche nun alle Situationen in meinem Elternzeit Antrag zu berücksichtigen.
Elterngeld Plus bekommt man nur 22 Monate richtig? Sodass ich ab Monat 23 + 24 ohne Abzüge in Teilzeit in EZ arbeiten kann ohne das der Elterngeldstelle melden muss?
Mein AG sagt, dass ich in den Elternzeitantrag reinschreiben soll, dass ich evtl. 2 Monate vorher TZ in EZ arbeiten möchte.
Ich bin mir da allerdings unsicher, da es ja noch nicht 100% feststeht.
Gibt es da eine Formulierung um das als Option offen zu halten oder soll ich das am besten garnicht reinschreiben?
Möchte nicht das sich der AG darauf festbeißt, falls es doch nicht klappt.
Zählen die 2 Monate Teilzeit in EZ auch als beantragte Elternzeit, sodass ich ohne Probleme auf 3 Jahre Elternzeit verlängern kann, falls wir keine Betreuung finden?
Ich habe Sorge, dass der AG dann sieht das ich 22 Monate zuhause bin und dann 2 Monate arbeiten möchte in TZ in EZ und falls das doch nicht zustande kommt, dass er eine Verlängerung auf 3 Jahre ablehnen kann.
Wisst ihr wie ich das meine?
Man benötigt bei 2 Jahren EZ ja keine Zustimmung vom AG zur Verlängerung, deswegen bin ich unsicher inwieweit ich Monat 23 und 24 als normale Elternzeit im Antrag schreiben soll oder als evtl. Teilzeit in EZ, falls die Umstände passen und die Betreuung gesichert ist.
Vllt habt ihr hier einen Tipp für mich.
Liebe Grüße
Antrag Elternzeit - Vorher schon TZ erwähnen? Wird das von EZ abgezogen?
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Also grundsätzlich ist Teilzeit IN Elternzeit natürlich Elternzeit.
Wegen der Angabe im Elterngeldantrag: bei den Formularen, die ich kenne, steht überall, dass man angeben soll, ob man IM BEZUGSZEITRAUM Teilzeit arbeiten wird. Deine Monste 23 und 24 wären nicht im Bezugszeitraum. Ich war mir da bei meinem Antrag such unsicher, weil ich nach 12 Monaten mit Teilzeit einsteigen werde (nachdem meine BasisEG Monste vorbei sind) und aber 3 Jahre EZ angemeldet habe. Ich hatte deshalb bei der Elterngeldstelle nachgefragt und dort wurde gesagt, dass es wirklich nur um den Bezugszeitraum geht und der AG entsprechend einfach bescheinigen kann, dass ich nicht Teilzeit arbeite, weil es eben nicht parallel zum Elterngeld ist.