Kündigung in Elternzeit - Resturlaub und Überstunden

Hallo zusammen,

Ich bin noch bis Mitte Dezember in Elternzeit und habe nun die Zusage für eine neue Stelle ab Januar 2025. jetzt stellt sich mir die Frage wie ich mit meinem Resturlaub und Überstunden umgehe. Ich möchte diese gerne einsetzen um die letzten beiden Dezember Wochen zu überbrücken ( es sind mehr als genug).

Kann mir jemand sagen ob es geschickter ist den Urlaub zu nutzen oder die Gutstunden (und das jeweils andere auszahlen). Mein Arbeitgeber hat schon vor einigen Monaten angefragt ob ich erst im Januar anfangen will.

Gibt es was die Auszahlung betrifft einen Unterschied? Und ist es sinnvoll das im Kündigungsschreiben zu erwähnen oder lieber vorab?

Vielen Dank für eure Antworten!

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Die Auszahlung hat den Nachteil das du dies versteuern musst und damit der „Wert“ verloren geht. Andererseits wird es wohl kaum eine Alternative geben, außer du kehrst früher aus der Elternzeit zurück. Does müsste dann die Zeitspanne sein, die du mit deinem verbleibenden Urlaubs- und Überstundenabbau überbrücken kannst. Diese Variante hätte den Vorteil, dass du dein vorheriges Gehalt erhälts.
Solltest du aktuell Elterngeld beziehen, kannst du noch bis vor der Auszahlung einen Antrag auf Änderung stellen.