Dringende Hilfe bei Elternzeitantrag!!

Hallo ihr Lieben,

ich habe steige nicht mehr durch und muss unbedingt meinen Elternzeitantrag ausfüllen.

Der errechnete ET war der 07.10.2024, entbunden habe ich am 19.10.2024 (also 12 Tage später).

Da ich später entbunden habe werden die 12 Tage mit auf den Mutterschutz raufgerechnet. Somit geht mein Mutterschutz vom 26.08.2024 - 14.12.2024.

Was gebe ich bei dem Elternzeitantrag an??
Ab dem 15.12.2024 (also der Tag nach dem der Mutterschutz endet)?

Ich möchte 1 1/2 Jahre Elternzeit nehmen, also 18 Monate. Werden hier sogesagt volle 17 Monate bis zu einem Tag vor Beginn des 18. Monats angegeben?
Gebe ich den 15.12.2024 als Start und den 18.03.2026 als Ende an?

Ab welchem … Lebensmonat des Kindes startet die Elternzeit wenn ich den gesetzlichen Mutterschutz habe?
Siehe Bild vom AOK Rechner…. Muss ich den ersten Lebensmonat auswählen bis 17. Lebensmonat?


Ich hoffe jemand kann mir helfen :D vielen Dank schon einmal im Voraus!!

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Zum ersten Teil der Frage: Schreib doch einfach "im Anschluss an den gesetzlichen Mutterschutz".

Und zum zweiten Teil der Frage: Wirst Du sicher nach den 18 Monaten im gleichen Umfang arbeiten wollen/können, wie vor dem Mutterschutz? Ist ein weiteres Kind geplant?

Falls Du Dir die Option offen halten möchtest, die Elternzeit ggf zu verlängern (um Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten), dann ist es sinnvoller, direkt zwei Jahre Elternzeit anzumelden.

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Ich habe die Mutterschutzfrist dadrüber geschrieben, dann ist es verständlich :) dankeschön! Ein zweites Kind ist noch nicht geplant, aber ich würde nach der Elternzeit dann Teilzeit arbeiten gehen.

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Ja, schreib doch in die Anmeldung rein: Im Anschluss an den gesetzlichen Mutterschutz. Damit hast Du es ausreichend definiert.

Und wenn Du nach der Elternzeit eh Teilzeit machen willst, dann melde auf jeden Fall zwei Jahre an und geh nach 18 Monaten (oder wann auch immer) auf Teilzeit in Elternzeit. Das hat den Vorteil, dass Du völlig legal zum Beginn eines neuen Mutterschutzes Deine Elternzeit abbrechen darfst. Damit lebt Dein ursprünglicher Vertrag wieder auf und Du erhältst im Mutterschutz die Arbeitgeberzuschüsse in Höhe des regulären Gehalts (vermutlich ja Vollzeit).

Wenn Du nach der Elternzeit eine normale Teilzeitbeschäftigung hast, entfällt dieser finanzielle Vorteil.

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