Elterngeld BW Beamte A8

Hallo zusammen :-)

Ich habe eine Frage zum Elterngeld, und zwar habe ich vor, das Elterngeld plus Modell zu nehmen, damit wir 2 Jahre wenigstens etwas Geld bekommen und ich erst frühestens ab dem 3. Geburtstag wieder arbeiten gehe. Wie berechnet sich das Elterngeld bei Beamten, also, 12 Monate vor Geburt ist klar, aber brutto oder netto? Mit oder ohne familienzuschlag?
Nehmen wir mal an, mit allen Zuschlägen und der Inflationsprämie, die es ja momentan noch gibt und so bin ich bei 3200 brutto und habe noch einen Minijob in Höhe von 250 Euro, zählt der überhaupt mit ? Habe ich dann schon Anspruch auf den vollen Satz über 900€? Nach einer Seite nämlich an, auf der nächsten Webseite wieder nein… bin verwirrt und würde gerne wissen, auf was wir uns einstellen können :-) die private Krankenversicherung zählt ja nicht mit, die wird ja dann vom netto abgezogen, oder ?

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Das Elterngeld berechnet sich immer nach dem Nettogehalt. Ob Minijobs mitzählen, weiß ich leider nicht, würde aber denken, dass ja.

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Berechnungsgrundlage ist das Bruttogehalt!

Und natürlich fließt ein Minijob mit hinein.

Bearbeitet von verena43
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Nein, die Berechnung der Höhe des Elterngeld richtet sich nach dem Nettogehalt, also 65% des Nettogehalts (bis zur entsprechenden Grenze).

Das zu versteuernde Gehalt ist ausschlaggebend dafür, ob man überhaupt Elterngeld bekommt.

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Ich mag es nicht zu 100% sagen aber ich glaube gelesen zu haben, dass Einmalzahlungen wie der Inflationsausgleich (auch wenn er gestückelt gezahlt wird) nicht in die Berechnung reingehen.

Der minijob hingegen schon.

Grundsätzlich sagt man das regelmäßige Nettoeinkommen muss um die 2800€ liegen um den Höchstsatz zu erhalten.

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Genau, das Netto muss knapp unter 2.800 € liegen für den Höchstsatz. Bei Beamten werden die 12 Monate vor der Geburt genommen.

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Es zählt das steuerpflichtige Einkommen, keine Einmalzahlungen, keine Lohnersatzleistungen usw. Der Minijob fließt natürlich auch in die Berechnung hinein.
Für die Berechnung wird dein Bruttogehalt genommen.

Alle Informationen findest du im entsprechenden Gesetz, dem BEEG, und auf der Internetseite des Familienministeriums.

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Der Familienzuschlag für Verheiratet ist Gehaltsbestandteil und zählt natürlich mit beim Gehalt.

Ganz grob müsstest du, knapp 2900 EUR netto raus haben, davon 65 % (grobe Rechnung) sind 1800 EUR Elterngeld, also Maximalsatz, ja.

Bitte beachte, dass du in den drei Jahren deiner Elternzeit deine private Krankenversicherung weiter zahlen musst. Es gibt allerdings in BaWü (ich vermute du meinst Baden-Württemberg und nicht Bundeswehr, also Bundesbeamte) einen Zuschuss für die Besoldungsgruppen bis A9 von 120 EUR p.M.