Hallo!
Ich erwarte im April 2025 Nachwuchs als Alleinerziehende, sprich der Kindsvater und ich sind kein Paar, leben getrennt, jeder hat seinen Hausstand etc.
Für die Beantragung des Elterngeldes gilt die neue Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommen ab 01.04.2025 i.H.v. 175 TEUR.
Auch als Alleinerziehende kann (und das möchte der Vater auch explizit) auch er Elternzeit mit Elterngeldbezug nehmen. Hierzu gelten dann wiederum die Voraussetzungen in Analogie zu Paaren.
Ich habe ein sehr hohes Einkommen und gemeinsam werden wir definitiv über die neue Grenze des zu versteuernden Einkommens von 175 TEUR kommen und hätten damit keinerlei Anspruch auf Elterngeld. Dies hat mir die Beratungsstelle zum Elterngeld heute persönlich bestätigt.
Nun ist es aber so, dass wir ja beide einen Hausstand haben mit laufenden Kosten, er zusätzlich Unterhalt zahlen muss und ich zusätzlich neben meiner Krankenkasse auch die für das Kind zahlen muss.
Gibt es hier jemand in ähnlicher Situation bzw. wer kann Tipps geben wie man hier - falls notwendig auch rechtlich - gegen vorgehen kann oder eine Gruppe der man sich anschließen kann die klagenderer ist? Dies betrifft ja auch Paare die ab April 2025 ein Kind erwarten und denen ein Einkommen wegbricht.
Danke für eure Tipps
Elterngeld ab April 2025
Also ich schätze das so ein, dass es schwer ist, etwas dagegen unternehmen zu können. Die EG-Stelle ist knallhart.
Mein Mann arbeitet in einem internationalen Unternehmen und hat deswegen auf Seite seines Unternehmens überhaupt nicht die Möglichkeit EZ zu nehmen. Ich habe mich darum bemüht die 14 Monate EZ zu bekommen, wie alleinerziehende, aber auch das wurde abgelehnt.
Als Tipp kann ich dir nur geben, dass die private KV der Vater zusätzlich zum Unterhalt zahlen muss.
Das gilt aber nur für die vom Kind! Ihre muss er nicht zahlen. Die muss sie auch während der Ez zahlen.
Genau, aber sie schrieb ja, dass sie dann die KV vom Kind bezahlen müsse.
Wenn das Kind weniger als ein Drittel beim ihm ist, steht ihm kein Eg und keine Ez zu.
Dagegen wirst du nichts machen können.
Wenn euer Einkommen zu hoch ist, steht euch auch kein Eg zu. Dagegen wirst du nichts tun können. Sind due neuen Eg Gesetze.
Laufende Kosten haben auch andere Eltern, die nicht so ein hohes Einkommen haben.
Ihr könnt jetzt schon anfangen was zurückzulegen.
Wenn ihr nicht zusammen wohnt kannst du, wenn das Kind da ist, Stkl. 2 beantragen.
Wenn er Elternzeit nimmt kümmert er sich mehr als 1/3 um das Kind und hat damit grundsätzlich Anspruch.
Ansonsten sind deine Anmerkungen nichts Neues zur gesetzlichen Regelungen. Den Hinweis zum Sparen nehme ich gerne an *Ironie off* - man hat mit einem höheren Einkommen auch höhere Ausgaben und finanzielle Verpflichtungen.
Rechtlich muss der Vater Unterhalt zahlen. That‘s it. Man hat keinen Anspruch auf sein vermeintlich Erspartes.
Ich kann dein Anliegen nachvollziehen, verstehe aber nicht auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung, du dich gegen die Absenkung der Einkommensgrenze wehren oder klagen willst.
Die Einkommensgrenze an sich ist ja bereits höchstrichterlich bestätigt. Zudem gab es eine Übergangsfrist und ich wüsste nicht, wo das Gesetz eine Angriffsfläche bieten kann.
Eine Freundin von mir ist schwanger als Single-Mom-by-Choice und wird aufgrund hohen Einkommens auch kein Elterngeld bekommen. Sie hat bewusst ihre Fixkosten gesenkt und für die Elternzeit Geld angespart.
Das Elterngeld, das fehlt sind ja auch "nur" knapp 21T€. Meine Freundin meint, das tut schon weh, wären letztlich aber auch nur 3 entgangene Monatsgehälter.
Es geht mir konkret um die Behandlung als Paar obwohl wir keines sind. Jeder hat sein eigenes Leben, eigne Wohnung / Haus etc und wir haben uns nicht monatelang auf das Kind vorbereitet, sondern gehen verantwortungsvoll mit Mutter Natur‘s Launen um 😉.
Es sind auch nicht 21 TEUR die mir „entgehen“, sondern je nach Dauer der ETZ mein Entgelt bzw. seins ohne jeglichen Ausgleich i S einer Ersatzleistung, denn Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und keine Sozialleistungen.
Wenn es dir um dein entgangenes Gehalt in der Elternzeit geht, dann darfst du eben keine Elternzeit nehmen, sondern musst früh wieder arbeiten gehen. Das geht es euch doch wie allen Eltern, man kann eben mit so lange Elternzeit nehmen wie man es sich leisten kann.
Ich sehe auch nicht wo ihr als Paar behandelt werdet, obwohl ihr keines seid. Wie du selbst sagst, ist das Elterngeld als Lohnersatzleistung gedacht und nicht als Sozialleistung. Insofern ist es egal, ob ihr eine oder fünf Wohnungen habt.
Du kannst rechtlich nicht dagegen vorgehen.
Danke für deine Expertise.
Man kann definitiv als ersten Schritt einen Widerspruch einlegen und dies ist ein rechtlicher Schritt.
Kannst du tun, bringt aber nichts.
Zieht das Kind dann um, damit der Vater Elterngeld beziehen kann?
Man kann für das Kind einen Zweitwohnsitz beim Vater anmelden. Kenne auch ein Paar, die das so gemacht haben.
Nein. Es muss laut Elterngeldstelle nachgewiesen werden, dass er sich zu einem Drittel kümmert, dies impliziert nicht, dass es auch bei ihm wohnt / wohnen muss.
Für den Nachweis reicht eine schriftliche Stellungnahme.
Hallo Isabell,
ich kann Dich sehr gut verstehen. Paare / Menschen / Alleinerziehnde die über den 175k liegen, haben einfach die Arschkarte gezogen...
Wir bezahlen einen HAUFEN Steuern und Sozialabgaben, damit der ganze Bumms in Deutschland finanziert werden kann und wenn wir dann ein Kind bekommen, werden wir abgestraft.
Natürlich, es sind nur max. 21K die wir an Elterngeld bekommen, und ja, wir bekommen es auch irgendwie ohne das Elterngeld hin, aber ein Versuch is es wert, jeden möglichen Weg zu gehen, damit man das Geld doch bekommt.
Wir haben gerade ein ähnliches Thema, auch noch PKV versichert..
Schreib mir gerne mal privat, dann können wir uns ggf. austauschen.
LG
Natürlich zahlt man einen Haufen Steuern, aber man hat auch einen Haufen als Einkommen. Für alle die Ende letzten Jahres schwanger waren und im Frühjahr/Sommer diesen Jahres das Kind bekommen haben, war die Situation noch schwieriger, denn da wurde plötzlich von einer Änderung gesprochen und man konnte sich beim ersten Gesetzesentwurf eben nicht wirklich darauf vorbereiten.
Jetzt sieht das eben anders aus und da es per Gesetz bereits beschlossen ist, muss man leider einfach damit leben. Ich verstehe es zwar, wenn man als Paar ungefähr gleichviel verdient, weil dann um 50% direkt wegfallen, aber wenn eine Person das meiste nach Hause bringt, dann ist man auch während der Elternzeit noch privilegiert.
Zumal die 175.000€ Grenze ja das zu versteuernde Einkommen ist und somit das tatsächlich Bruttoeinkommen nochmal deutlich darüber liegen kann.
Danke für deinen Input.
Hier geht es aber klar darum das wir KEIN Paar sind. Ich bin also nicht privilegiert, dass mich mein vermeintlicher Partner durchfüttert, sondern stehe während der Elternzeit mit 0€ da und habe dazu noch mehr laufende Kosten. Der Vater hat ein deutlich niedrigeres Einkommen und lebt separat inkl. eigener laufender Kosten. In einer Großstadt mit entsprechenden Lebenshaltungskosten bleibt auch ihm kein Vermögen, zumal er künftig auch Unterhalt zahlen muss.
Im Übrigen sind 175 TEUR zu versteuerndes Einkommen bei beispielsweise zwei Ingenieuren mit ordentlichen Jobs schnell erreicht, auch ohne Führungsfunktion.
Wir liegen nur wenige hundert € über der ursprünglich geplanten Grenze, ohne Gestaltungsmöglichkeiten. Wir wussten eine ganze Zeit lang nicht ob wir 100% EG bekommen oder 0%. Alles oder nichts, ohne den Vorlauf den Du hattest. Es gibt Situationen in denen trotz hohem Einkommen das EG einen großen Unterschied macht, so wie bei Dir wenn Du das höhere Einkommen hast. Blöde, aber ihr werdet es überstehen und euch damit arrangieren müssen. Tipps wie Du es umgehen kannst habe ich nicht.
Problem ist, dass wir kein Paar sind aber beim Elterngeld so behandelt werden.
Wir haben zwei Wohnungen, jeder seine Ausgaben, Abzahlungen, dazu kommt das ich die KV selbst zahlen muss während des potenziellen Elterngeldbezugs. Macht er Elternzeit, kann er keinen Unterhalt zahlen.
Ich falle quasi von 5500 pro Monat auf 0€ und habe dennoch laufende Kosten / Abzahlungen. Gleichzeitig gibt es keinerlei Anspruch auf irgendwelche Ersatzleistungen.
Ich zahle seit Jahrzehnten mit dem Höchstsatz ein, finanziere alle anderen mit und wenn es selbst soweit ist, bekommt man keinerlei Unterstützung, während andere ewig viele weitere Hilfen beanspruchen können.
Sicherlich haben wir in deren Augen Luxusprobleme, aber die Zahlen auch kein Haus / Wohnung ab und haben teils nie eingezahlt. Das ärgert schon. Auf der anderen Deite will Vater Staat Familien / Kinder fördern. Noch dazu kommt, dass überhaupt nicht berücksichtigt wird, dass wir nicht wie ein Paar eine Kasse und nur einmal Ausgaben wie Miete / Abzahlung haben, sondern zweimal.
Wir werden zu den ersten gehören die unter die Neuregelung fallen. Das heißt man muss notfalls bis zur letzten Instanz klagen.
Das EG sollte nicht Einkommensabhängig wegfallen, weil es Gleichberechtigung, Kinder, Alterspyramide usw. fördert und das sollte unabhängig von sozialen Hintergründen passieren. Mit hohen Steuern die man vielleicht zahlt zu argumentieren finde ich immer schwierig, die haben trotz vielfacher Kritik die man da haben könnte auch ihre Berechtigung.
"Ich falle quasi von 5500 pro Monat auf 0€ und habe dennoch laufende Kosten"
Ich verstehe das, aber nur weil ich auch in ähnlicher Lage war und mir diese Gedanken gemacht habe.
"Sicherlich haben wir in deren Augen Luxusprobleme"
Ja, da hilft im Einzelfall nur erklären. Aber sobald irgendwo 100t€+ steht nützt es in der Masse nichts und Du bist gierig. Es ist nicht vermittelbar.
"Das heißt man muss notfalls bis zur letzten Instanz klagen."
Gib es zum Anwalt wenn Du das tun möchtest und leg es dann direkt zu den Akten. Wenn es klappt sieh es als Bonus. Kurzfristig ist mit nichts zu rechnen.
Vorab ich kenne mich bei Alleinerziehenden nicht aus, aber ist es denn nicht möglich, dass nur du allein Elterngeld als Alleinerziehende beantragst oder zählt da auch sein Einkommen da auch mit rein? Oder hast du alleine schon mehr als 175.000 z. v. E.?
Das ist möglich und dann gilt die Grenze von 175 TEUR. In diesem Fall hätte ich Anspruch.
Allerdings möchte sich dr Vater explizit einbringen und ich begrüße dies auch sehr. Lieber verzeichne ich auf Leistungen statt unserem Kind den väterlichen Kontakt quasi des Geldes wegen nicht zuzugestehen.
Das ist doch dann aber Quatsch. Dann mach Du 14 Monate als Alleinerziehende inkl Elterngeld und zahl ihm in seinen zwei Monaten Elternzeit das, was er an Elterngeld bekäme.