Bafög Regelung als verheiratete Person?

Kennt sich jemand mit Bafög aus? Bevor ich das zuständige Amt kontaktiere würde ich gerne hier fragen, weil es schwer sein soll die Mitarbeiter zu erreichen. Ich werde hier das Wort „der Student“ nutzen und „der Partner“ muss aber jeweils nichts mit dem Geschlecht zu tun haben.
Zur Situation:
Ein Student arbeitet auf geringfügiger Basis, der Partner ist nicht erwerbstätig und das muss aus diversen Gründen so bleiben.

Die Eltern verdienen zusammen „zu viel“, sodass der Student kein Bafög bekommt. Die Eltern können/wollen aufgrund von zu hohen Ausgaben keine Wohnung für den Student finanzieren. (Eine Anklage kommt nicht in Frage)

Wie würde es aussehen, wenn das Paar heiratet? Würde der Studierende dann elternunabhängiges Bafög bekommen oder würde der Antrag trotzdem abgelehnt werden, also würde eine Eheschließung quasi nichts an der Situation ändern?

LG

Bearbeitet von Bafoegfrage123
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Eine Eheschliessung hätte nur zur Folge, dass die Eltern des Students nicht mehr im vollem Umfang über die Art des Unterhalts bestimmen können. Das sie entscheiden können, ob sie Unterhalt in Naturalien oder in Geld leisten, gilt nämlich nur für unverheiratete Unterhaltsempfänger (§ 1612 BGB).
Aber da auch das auf eine Klage hinauslaufen würde, fällt das ja flach.

Und: Wenn Du heiratest, bist Du unterhaltspflichtig gegenüber Deinem Ehepartner. Ist momentan uninteressant, weil Du in der Ausbildung fast nichts verdienst, wird aber interessant wenn Dein Studium beendet ist. Diesbezüglich solltest Du Dich in 'nachehelichen Unterhalt' belesen. Ich weiss nun nicht, welche 'diversen Gründe' einer Erwerbstätigkeit Deines potentiellen Ehepartners entgegenstehen, aber u.U. musst Du ihm / ihr auch nach einer Scheidung Unterhalt zahlen.

Grüsse
BiDi

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Eine Eheschließung führt nicht zu einem Anspruch auf elternunabhängiges Bafög.

Lies mal hier: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php
Da sind die Voraussetzungen für elternunabhängiges Bafög gut zusammengefasst

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Warum darf der Partner nicht arbeiten?

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Mein Mann und ich haben verheiratet BAföG bekommen.
Es wird erst das Einkommen des Ehepartners herangezogen und dann das der Eltern.

Das findet man übrigens - inklusive Beispielrechnungen - auch alles auf der Seite vom BAföG-Amt erklärt.

Elternunabhängiges BAföG läuft nach ganz anderen Bedingungen.