Hallo Zusammen, mein AG besteht darauf, dass ich meinen Resturlaub von vor Elternzeit ausbezahlen lassen... möchte dies aber nicht, ist es sein recht? Oder meine Entscheidung?
Seine Gründe seien, ein wechsel innerhalb der Firma... und sieht es nicht ein, den Resturlaub zu verplanen, die in einer anderen Filiale entstanden sind..
Würde mich über Antwort freuen.
Resturlaub vor Elternzeit
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Mein, er ist nicht im Recht. Urlaub darf nur ausgezahlt werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet.
Leg ihm mal das Gesetz vor.
Ach ja, wenn er den Urlaub trotzdem auszahlt, dann kannst du ihn auch trotzdem einfordern und nehmen nach der Elternzeit. Bezahlt natürlich!
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Er ist nicht im Recht. Du hast ein Anrecht darauf ihn noch zu nehmen.
BEEG, Paragraph 17, Absatz 2
Bearbeitet von ourhope123
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Falls du nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitest solltest du zudem darauf achten, dass dir der Anspruch nicht auf die Teilzeittage gekürzt werden darf und dir für diese Tage auch dein Vollzeitgehalt zusteht.