Beschäftigungsverbot / Minijob anfangen ?

Hallo, ich bin noch in der 7+6 und in einem Beschäftigungsverbot den mir mein Arbeitgeber ausgesprochen hat. Ich kann aber leider nicht die ganze Zeit zuhause bleiben und fühle mich nutzlos. Darf ich einen Minijob anfangen ?
Ich denke aber keiner wird eine schwangere einstellen wollen.. bin ich da verpflichtet beim eintreten das dem Arbeitgeber mitzuteilen?

LG

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Du darfst dir etwas suchen da es nur ein BV deines AGs ist. Doch muss dein AG glaub auch das OK dazu geben.

Und du solltest deinem neuen AG dann sagen das du schwanger bist da du ja evtl. den Job nicht mehr weiter machst wenn du wieder in deine alte Arbeitsstelle weiter machen wirst.
Gibt aber auch Arbeitsstellen die ja nur befristet welche suchen.

Wäre vielleicht sowas dann für dich.

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Ein Nebenjob ist nicht genehmigungspflichtig außer in der Elternzeit.

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Soweit ich weiss kannst du dies tun da du ja wegen deinem Arbeitsplatz eines hast und nein du bist nicht verpflichtet es dem neuen Arbeitgeber vorher zu sagen und das würde ich auch nicht tun,es ist dein gutes Recht !
Und dein Elterngeld wertest du ja auch gleich mit auf 👍🏽

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Minijob und nebenjob muss mann IMMER DEM ARBEITGEBER MITTEILEN!! Und ob dein AG damit zufrieden wird das du wegen den BV doch Arbeiten kannst/gehst wo anderes...ist ja auch die sache.

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Das ist totaler Unsinn. Auch wenn du schreist.

Und pauschal verbieten kann der AG auch nicht.

Bearbeitet von verena43
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Meistens gibt es im Arbeitsvertrag eine Klausel zum Thema "Nebentätigkeit". Der AG kann die Nebentätigkeit nicht grundsätzlich verbieten, aber zB festlegen, dass du ihn vorher informierst.

Wenn in deinem Vertrag nichts dazu steht musst du ihn nur informieren, wenn die Tätigkeit im Minijob die Interessen des AG tangieren. Das ist zB der Fall, wenn du bei der Konkurrenz arbeiten willst, sozialversicherungsrechtliche Überschneidungen bestehen oder du so viel arbeiten würdest, dass du wegen der gesetzlichen Arbeitszeithöchstgrenze bei deinem Hauptarbeitgeber nicht mehr voll eingesetzt werden kannst (ist bei einem BV nicht relevant).

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Als was arbeitest du denn?