Elterngeld für das 2. Kind wenn man innerhalb 14 Monate schwanger wird?

Hallo zusammen

Mein Sohn ist 13 Monate und ich bin in der 12. ssw. Hatte erstmal nur 1 Jahr Elternzeit, die ich jedoch auf 3 Jahre verlängert habe. Habe jetzt oft gehört, dass wenn man innerhalb 14 Monate nochmal schwanger wird, man das gleiche Elterngeld quasi nochmal bekommt? Ich werde mich jetzt mal drum kümmern. Finanziell wäre es natürlich sehr hilfreich für uns als Familie wenn es klappen würde

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Die Kinder müssen innerhalb eines kurzen Abstandes geboren werden, dann kannst du dir für den Bemessungszeitraum (die letzten 12 Monate) bis zu 14 Monate Elterngeldbezug (bei Elterngeld plus, bei Basiselterngeld 12 Monate) ausklammern lassen. Du wirst also ein paar Nullmonate in der Berechnung haben, ne nach deinem Gehalt vor der Schwangerschaft kann es aber trotzdem sein, dass du ähnlich viel Elterngeld erhältst.
Zusätzlich bekommst du noch den Geschwisterbonus von 10% bis das ältere Kind 3 Jahre ist.

Ich würde auf jeden Fall die Elternzeit für Kind 1 zum MuSchu beenden, dann erhältst du das gleiche Geld im MuSchu für Kind 2 wie Kind 1.

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Auch bei dir gilt wie bei allen anderen: Wenn du Elterngeld+ bekommen hast, dann kannst du die ersten 14 Monate von Kind1 ausklammern. Bei Basiselterngeld natürlich nur 12 Monate. Zur Berechnung vom Elterngeld werden dann wieder die 12 Monate vor dem Mutterschutz rangezogen.
Wenn du jetzt also nicht arbeitest, dann gehen die kompletten kommenden Monate mit 0€ in die Berechnung ein. Die restlichen Monate werden dann mit dem Gehalt von vor Kind1 aufgefüllt. Du wirst also eher nicht an das Elterngeld von Kind1 rankommen, es sei denn du hast jetzt den Höchstsatz bekommen und das wären nichtmal die 65% (du hast also vorher enorm viel verdient).

Bearbeitet von J-R.
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Hallo,
die Kids dürfen maximal 17 Monate auseinander liegen. Mit jedem Monat mehr Altersunterschied wird ein Monat mit 0€ berechnet. Bei mir liegen 18 Monate zwischen und mit Geschwisterbonus hab ich etwas mehr raus als bei Kind 1.

LG

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Die Geburten müssen so nahe beieinander liegen, nicht die Schwangerschaften.

Du kannst nämlich 14 Monate EG-Bezug ausklammern plus Zeiten des Mutterschutzes.