Resturlaub im Beschäftigungsverbot

Hallo. Aktuell bin ich im BV und möchte nach 3 Jahren Elternzeit wahrscheinlich nicht wieder zurück in den Job. Kann ich mir den Urlaub jetzt im BV noch auszahlen lassen oder erst im Anschluss an die Elternzeit?
Danke für eure Hilfe

Bearbeitet von bifyma2019
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Nein, der Urlaub darf erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.

Bis wann geht dein Mutterschutz? Du erwirbst ja bis Ende dieses Urlaubsanspruch.

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Ich bin vom 07.11. Bis zum 20.02.25 im Mutterschutz.
Soll ich dass dem arbeitgeber schriftlich mitteilen dass ich den Urlaub zum Ende der Elternzeit nehme? Da es ja noch 3 Jahre bzw 2 Jahre hin ist.

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Ich würde ihm schriftlich nur mitteilen, dass du den Urlaub nicht ausgezahlt haben möchtest, genauso wie es auch gesetzlich vorgeschrieben ist.

„Zum“ Ende könntest du ihn nicht nehmen, sondern nach der elternzeit. Aber das würde ich außen vorlassen

Im Übrigen hast du auch für Januar und Februar 2025 kompletten Urlaubsanspruch.

Bearbeitet von verena43