Hallo liebe Community,
Folgendes Anliegen.
Ich habe für das Jahr 2024, 1 Jahr lang Elterngeld bezogen. Jetzt zum 16.11.24 müsste Ich meine Arbeit wieder aufnehmen, habe aber im Vorfeld meinen Resturlaub für 4 wochen bei meinem AG genommen.
Am Sonntag habe Ich überraschend wieder positiv getestet und meine Frauenärztin hat mir am Montag ein BV ausgestellt ( aufgrund von Komplikationen bei der 1. ssw sowie jetzt auch wieder).
So viel dazu.
Ich wäre jetzt also wieder im BV für den Rest der ssw 9 Monate
Meine Frage: wie wird das Elterngeld berechnet wenn ich doch die letzen Monate EG bezogen habe ? Dann habe ich ja keine 12 Monate Gehalt vorzuweisen.
Über Erfahrungen und Informationen wäre ich euch super dankbar ☺️
Elterngeld Berechnung !!!
Für's Elterngeld sind die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes maßgeblich. Du kannst maximal die ersten 14 Lebensmonate von Kind eins ausklammern lassen, dann werden diese Monate durch Monate vor der ersten Geburt ersetzt.
Wenn Du 12 Monate Basiselterngeld hattest und dann nahtlos in ein BV (in Vollzeit?) gehst, wirst Du keine Monat haben, die mit 0 in die Berechnung eingehen.
Danke für deine ausführliche Nachricht.
Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch 😅 sind nicht die 12 Monate vor dem Geurtsmonat maßgeblich ?
Also Beispiel: mein 2. Kind kommt im Juli zur Welt, dann müsste ich zurück bis Juli 24 berücksichtigen ?
Oder wenn es so ist wie du sagst, vor Beginn des Mutterschutz, wäre ja dann Mai 25 zurück bis Mai 24 ?
Habe von Januar 24 bis jetzt November EG bekommen.
Die ersten 14 Lebensmonate von Kind eins kann man ausklammern. Mein Kind wird jetzt ein Jahr alt also sind es nur 12 Monate.
Berechne ich also die 3 Monate vor der Geburt, zusammen mit den nächsten 9 Monaten BV um auf die 12 Monate zu kommen ? 🫣
Sorry für die ganzen Fragen. Aber Elterngeld war mir schon in der 1. ssw ein Rätsel. :/
Lg
Grundsätzlich sind die 12 Monate vor dem Geburtsmonat entscheidend, wenn Du Mutterschaftsgeld bekommst, kannst Du diesen Zeitraum aber auch ausklammern. Also wenn das Kind im Juli kommt, beginnt der Mutterschutz im Mai oder Juni 25. Dementsprechend wären eben maßgeblich die Monate Mai 24 bis April 25 oder Juni 24 bis Mai 25.
Wann ist denn das erste Kind zur Welt gekommen? Und bis wann genau ist der Elterngeldbezugszeitraum?