Weihnachtsgeld im Beschäftigungsverbot???

Hallo Ihr Lieben, meine Frage steht bereits oben. Allerdings ist dieses bei mir ein wenig verzwickt. Es geht darum, dass ich seit zwei Wochen im Beschäftigungsverbot bin. (Ich arbeite in der Kita im TVöD) Ich bin in der 17. Schwangerschaftswoche und zudem seit November 2023 durch einen Autounfall Langzeit-krankgeschrieben. Habe ich dennoch Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Lieben Dank an euch!

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Du kannst nicht krankgeschrieben sein und gleichzeitig ein BV erhalten, denn du hast ja über 1 Jahr nicht gearbeitet und hattest das ja auch die nächsten Monate eher nicht vor?
Die Krankschreibung geht da vor, denn du wars ja einfach nicht Arbeitsfähig.

Ob man Weihnachtsgeld bekommt, obwohl man schon lange im Krankengeld ist, kann ich nicht beantworten

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Das stimmt so glaube ich nicht. Ich war vor meiner 1. Schwangerschaft 6 Monate krank geschrieben. Ab Beginn der Schwangerschaft habe ich mich nicht weiter krank schreiben lassen und bin direkt ins BV übergegangen. Es wurde das Gehalt als Grundlage genommen, welches ich vor der Krankschreibung erhalten habe.
Also ich gehe davon aus, dass sie sich nicht weiterhin krank schreiben lässt..beides gleichzeitig geht logischerweise nicht.

Bearbeitet von Goldfee865
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Sie muss sich aber weiter krankschreiben lassen, wenn Sie es auch tun würde, wenn Sie nicht schwanger wäre. Alles andere ist leider Betrug.
Wenn man Krank ist, muss man sich Krankschreiben lassen und kann nicht ins BV gehen.

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Soweit ich weiß hast du trotz Krankschreibung Anrecht auf die Jahressonderzahlung, jedenfalls nach TVÖD.
Allerdings kann die gekürzt werden.
Ich würde da einfach mal bei Abrechnungsstelle anrufen. Die sollten dir das genau sagen können.

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Guten Morgen,
Ich bin seit der 20. Ssw von der Firma aus im Bv. Bei uns gibt es Monatlich weihnachtsgeld und ich habe es bisher immer erhalten. Auch alle anderen monatlichen Boni wie meinen Ersthelferzuschlag erhalte ich.
Das einzige was weg gefallen ist sind meine nachtzuschläge.

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Hey , sie dürfen dir deine Nachtzuschläge nicht nehmen ,auch die müssen sie dir zahlen ,nur so als Tipp :) denn damit benachteiligen sie dich als schwangere .

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Das haben mir tatsächlich viele gesagt, aber meinem Chef ist das ziemlich egal. Er meint mit Beginn Ss hab ich nur noch von 6-20 gearbeitet also bekomm ich nichts.
Betriebsrat gibt's nicht und jeder der das Wort Anwalt in den Mund nimmt wurde nie wieder gesehen.

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Hey,
Im BV sowieso das Elterngeldjahr in dem dein Kind geboren ist, stehen dir Jahressonderzahlungen zu. Hab ich beides bekommen.
Liebe Grüße

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Also warum du ein BV bekommen hast, obwohl du wegen eines Autounfalls schon so lange krankgeschrieben ist, ist wirklich seltsam und für mich unverständlich.
Um ein BV zu bekommen, muss man prinzipiell arbeitsfähig sein, und eine AU hat immer Vorrang.
Wer hat das BV ausgesprochen? Dein Arzt oder der Träger?

Und bist du wieder so fit, dass du prinzipiell arbeiten könntest, wenn du nun nicht schwanger wärst?

Generell werden im TvÖD sämtliche Sonderzahlungen auch in der Schwangerschaft und im BV getätigt. Da du allerdings so lange krank warst, weiß ich nicht, wie sich das in deinem Fall verhält.

Es hat definitiv ein "Geschmäckle", wenn eine AU nahtlos von einem BV abgelöst wird.

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Also das mit dem Gschmäckle ist ohne genauere Informationen gar nicht zu sagen.


Bei mir war das leider auch so, dass ich direkt von der AU ins BV gerutscht bin.

Ich habe als Erzieherin gearbeitet und war wegen Depressionen in einer Tagesklinik, habe mich dann mit einem Versetzungsgesuch wieder bei meinem AG gemeldet und in der gleichen Woche habe ich von der Schwangerschaft erfahren. Dann wurde ich nicht versetzt sondern, wie damals in der stationären Jugendhilfe üblich ins BV geschickt. War aber offiziell wieder arbeitsfähig. Wir wissen nicht ob es hier ähnlich war!