Hallo!
Ich lebe momentan von Bürgergeld (SGB II Leistungen) und mein Sohn und ich sind in einer Bedarfsgemeinschaft.
Er meint jetzt von seinem kleinen Mini-Job Gehalt aufeinmal auf die Idee zu kommen aus Spaß in Aktien zu investieren. Er hat es wohl von Freunden gehört.
Ich kenn mich da überhaupt nicht mit aus und habe ihm die letzten Tage gesagt, dass ich das nicht so eine gute Idee finde, da sowas durch die SteuerID natürlich auch das Jobcenter sehen wird, wenn er da was gewinnt oder wie auch immer. Und ich möchte nicht in Probleme kommen oder das mir Leistungen gestrichen wird. Er vergisst immer das wir eine BG sind und er kein Mensch für sich, der tun und lassen kann, was er möchte.
Er meint das einfach fortzuführen. Ich möchte es lieber unterbinden. Denn es wird mit Sicherheit angerechnet oder nicht?
Noch ist da nichts groß bei rumgekommen, allerdings meint er schon Steigerungen zu sehen, handelt sich um +15 EUR Beträge. Aber ich möchte es einfach nicht. Hab ich da Recht oder was sollte ich tun?
Bürgergeld - 20 jähriger Sohn will in Aktien investieren
Erstmal finde ich mit Aktien zu handeln relativ riskant, wenn man sich darin nicht gut auskennt. Aus dem Spaß über einen Gewinn kann ganz schnell der komplette Verlust folgen.
Eine kurze Googleanfrage beantwortet auch ganz klar, dass ihr Gewinne angeben müsst. Insofern macht es einfach keinen Sinn, mit Aktien zu handeln, da ihr das Geld eh nicht behalten könnt.
Warum lebt ihr vom Bg?
Warum interessiert dich das? Hat nichts mit dem EP zu tun.
Der junge Mann sollte seinen Fokus auf Ausbildung/Arbeit setzen, um den Staat/Steuerzahler nicht auf der Tasche zu liegen. Auch die Mutter sollte sich darüber Gedanken machen anstatt darüber, ob ihnen Gewinne abgezogen werden!( was es natürlich wird)
Ich würde mir da keine Sorgen machen. Es ist doch positiv, wenn er sich für den Aktienmarkt und finanzielle Themen interessiert. Das kann auch ein großer Anreiz sein, selbst Geld zu verdienen, um nicht selbst irgendwann dauerhaft abhängig vom Bürgergeld zu sein. Und solange er Bürgergeld bezieht, handelt es sich auch eher um kleine Beträge. Auch wenn er mal ein paar Euro verliert, würde ich als Lehrgeld verbuchen. Die Gewinner bewegen sich im kleinen Bereich und sind vermutlich auch nur Buchgewinne. D.h. das Vermögen wird erst mal verschont und nicht aufs Bürgergeld angerechnet. Nur wenn er sich dauerhaft kleinere Gewinne auszahlt, könnte es irgendwann als Einkommen gewertet werden. Davon würde ich aber mal nicht ausgehen.
Ich würde ihn an deiner Stelle unterstützen und darauf achten, dass er an seriöse Informationen kommt. Es gibt einige gute Bücher zu dem Thema. Im Internet gibt es leider viele nicht so seriöse Anbieter und Informationquellen. Vorsichtig wäre ich da, wenn er irgendwann anfangen würde zu hebeln. Das ist mit Glücksspiel vergleichbar und nichts für private Anleger.
Aber frag ihn doch mal, was er da genau macht. Er wird es dir sicher gerne erzählen.
Selbst Geldgeschenke musst du beim Bg theoretisch angeben und sie werden angerechnet. Ist auch richtig so.
Nur Schonvermögen, was da war, nicht.
Doch, natürlich wird es angerechnet!
Wenn ein 20-jähriger Bürgergeldempfänger in Aktien investiert ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass er sehr viel verliert als dass er irgendwas gewinnt. Sorry.
Warum? Kann es sein, dass du keine Aktien hast?
Er sollte seinen Fokus lieber auf Ausbildung setzen anstatt auf so eine unsichere Sache.
Würdest du denn auch nicht arbeiten, weil evtl. Gehalt "angerechnet" würde? Deine Einstellung finde ich, freundlich ausgedrückt, fragwürdig: Bürgergeld soll vorübergehend helfen, bis man wieder auf eigenen Beinrn steht. Jeder Cent aus eigenem Einkommen, der "angerechnet" wird, entlastet den Steuerzahler. Folglich ist die Feage, was man "dazuverdienen" darf falsch. Die Frage ist, was man verdienen/erwirtschaften MUSS, um vom Tropf der Steuerzahler loszukommen.
Wenn dein Sohn das vom Sofa aus mit Aktien schafft - gut. Sicherer würde er es mit Ausbildung und anschließender Arbeit schaffen.
Gruß, Kate
Was habeich mit dem Kram zutun?Er verdient sich wasn ebenbei, welcheser bei mir natürlich nicht abgeben würde und mir soll das abgezogen werden oderwie?
Und der Rest geht dich leider nichts an. Sorry
Natürlich wird es bei dir abgezogen, ist auch richtig so.
Er soll sich vorher einlesen oder einhören (gibt viele Podcasts dazu). Als Lektüre würde ich Gerd Kommers Bücher empfehlen.
Meine Meinung:
Einzeltitel sollte man nur kaufen, wenn man “Spielgeld” übrig hat, ETFs (breit gestreute Aktienfonds, die viele Unternehmen abbilden) sind an sich ne gute Sache und man kann da auch mit geringen Beträgen Sparpläne einrichten. Der MSCI World zum Beispiel hat ne durchschnittliche Rendite aktuell von ca. 5 Prozent…
Außerdem soll er nach guten Tradern (Handelsplätzen von Aktien/ETFsgucken und sich da vorher informieren, wer vertrauenswürdig ist. Viele Hausbanken bieten auch in reduzierter Form Möglichkeiten zum Trading an).
So lange man echt nicht sehr viel Geld übrig hat, sondern wirklich Vermögensaufbau betreiben will (was mit Bürgergeld ein schwieriges Unterfangen ist), soll er die Finger von Krypto und Co lassen. (Bitcoins etc.).
Generell gilt: Je höher die prognostizierte Rendite (der Gewinn), desto größer das Risiko. Bitcoins und Co sind halt ein Spekulationsspiel: kann gut oder katastrophal schlecht gehen (wobei er ja vermutlich keine großen Summen anlegen kann, trotzdem tut’s halt weh, wenn das Geld dann futsch ist).
Was man immer wissen muss: Selbst bei ETFs darf man das angelegte Geld nie sofort brauchen, das sind Marathons, keine Sprints. Man muss Durststrecken (Kurseinbrüche) aushalten können. Bei Sparplänen mit kleinen Einzahlsummen wird es eh dauern, bis sich das durch den Zinseffekt irgendwann merklich lohnt. Trotzdem lohnt sich sparen immer und ein ETF vermutlich mehr als ein Sparbuch oder gar Girokonto.
Wovon ich gar keine Ahnung habe, wie hoch die Steuerfreibeträge bei BG-Empfängern sind. Bei Arbeitnehmern liegt der Steuerfreibetrag für Kapitalerträge bei 1000Euro im Jahr. Wie das bei euch mit BG und als Bedarfgemeinschaft ist: 🤷♀️
(Diese Ratschläge sind ohne Gewähr, bin wirklich kein Profi)
Bis er eventuelle Gewinne macht, hast du doch bestimmt schon einen Job gefunden bei der Lage momentan. Das ist dann auch ein super Vorbild.
Er will ja auch nicht das Bürgergeld, sondern das Geld aus dem Minijob investieren.
Im Hinblick darauf, dass heute eh nur die Vermögen aufbauen können, die Geld für Kapitalanlagen haben und sich ein bisschen mit Vermögensaufbau beschäftigen, finde ich das nicht so dumm.
Unsere Steuergelder werden, ich zähle innerlich schon rückwärts, in viel größerem Stil zur Rettung von VW verpulvert… to big to fail… aber wir hacken ja lieber auf die Stichlinge im Haifischbecken rum… Lindner lässt grüßen.
Du weißt doch gar nicht, warum die TE nicht arbeiten geht bzw, ob sie vielleicht trotz BG arbeiten geht und sich einfach nur aufgrund von geringem Verdienst aufstocken lässt.
Letzteres trifft übrigens auf einen nicht allzu geringen Anteil aller BG-Empfänger zu.
Der Sohn, der ein Abitur in der Tasche hat, einem Job nachgeht, sich für den Aktienmarkt interessiert und nächstes Jahr zur Uni geht, scheint ambitioniert genug.
Ich glaube, ihr schaut alle zuviel RTL und AfD-Wahlclips...
Anders kann ich mir euren ebenerdigen Horizont nicht erklären.
Darf ich dich (und damit auch deinen Sohn) freundlichst daran erinnern, dass euer Bürgergeld von mir, von uns, von der arbeitenden Gemeinschaft erwirtschaftet wird, damit ihr ein Dach über dem Kopf und was im Kühlschrank habt?
Und darf dich erinnern, dass der Sohn einen Minijib hat und Bürgergeldempfänger mündig und dir nicht verpflichtet sind?
Ein Minijob reicht aber nicht!
Bg ist für Notlagen gedacht, vorübergehend. Nicht, um sich darauf auszuruhen.