Huhu, ich sitze gerade vor dem EG Antrag und verzweifle bei folgendes: siehe Bilder
Der aktuelle Stand ist, das nur ich in EZ gehen werde -> frage zu Bild 1 -> stelle daher nur ich den Antrag oder auch mein Partner? (Nicht Verheiratet aber zusammen lebend)
Frage zu Bild 2 -> auch ich bekomme Mutterschaftsgeld. Wird das angerechnet und automatisch weniger oder bleibt es bei dem bisherigen Nettoeinkommen?
Frage zu Bild 2 -> Wenn die ersten beiden Lebensmonate "Mutterschaftsgeld - Monate" sind, kann man dann quasi das erste Kreuz bei dem 3. Lebensmonat setzten?
Also in der Tabelle, in der man aufteilt ab wann bzw bis wann man EG bekommen möchte?
Oder ist das Wunschdenken 😅
Lieben Dank ☺️
Elterngeldantrag Hilfe
Hier die Bilder
1) Wenn nur du Elterngeld möchtest, musst nur du den Antrag für dich ausfüllen und von deinem Partner auch keine Unterlagen beifügen.
2) Wie genau meinst du "angerechnet"? Während des Mutterschutzes bekommst du ca. dein reguläres Nettogehalt insgesamt, einen Teil von der KK und den anderen Teil vom AG.
3) Leider musst du die ersten beiden Lebensmonate Basis Eg ankreuzen und sie werden mit dem Geld im Mutterschutz verrechnet, sodass sie wahrscheinlich verbraucht werden, ohne dass du Geld bekommst. Aber wie gesagt, du musst es trotzdem so machen.
Danke für die Antwort ☺️
Zu 1) Fülle ich den Antrag dann komplett alleine aus oder mit meinen Partner zusammen? Nur das wir von ihm keine Unterlagen einreichen und diese Tabelle auslassen?
Zu 2) ich habe öfter gelesen (vermutlich falsch verstanden) das das Mutterschaftsgeld an das Elterngeld angerechnet wird und man entsprechend weniger Nettogehalt hat.
Ich habe glaube ich meinen Gedankenfehler in deiner 3. Antwort gefunden. Das die beiden Mutterschaftsmonate als EG Monate verrechnet werden 😵💫
1) Du musst zumindest zum Gehalt deines Partners keinerlei Angaben machen. Seinen Namen und Adresse musst du trotzdem eintragen, weil du ja auch nicht Alleinerziehend bist.
2) Ganz genau, es wird verrechnet. Wenn dein Gehalt höher ist als dein Elterngeld bekommst du womöglich nur für ein paar Tage im 2. Lebensmonat Elterngeld, je nach Geburtstag. Der Mutterschutz geht ja nur 8 Wochen nach der Geburt, da bleiben vom 2. Monat bei termingerechter Entbindung also noch ca. 5 Tage übrig. Kommt dein Kind mehr als 4-5 Tage zu früh musst du sogar den 3. Monat ebenfalls Basis EG beziehen, weil dein Mutterschutz in den 3. Lebensmonat "hineinragt"...