Elterngeld: Basiselterngeld vs. Elterngeld Plus

Hallo zusammen,

Meine Frau und ich sind momentan am überlegen, welche Kombination für uns am ehesten Sinn macht, aber leider fehlt uns hier noch der Durchblick...

Unsere Vorstellung sind momentan folgende:
• Elternzeit für 24 Monate beim AG beantragen
• 1. Monat - 12. Monat: Basiselterngeld (65%)
• 12. Monat - 18. Monat: Kein Einkommen bzw. würden wir Monat 1-12 für 18 Monate aufsplitten
• Ab dem 18. Monat: Teilzeit in Elternzeit

Gibt es ab dem 18. Monat eine Maximal Einkommensgrenze? Macht die Teilzeit in Elternzeit in Kombination mit dem Basiselterngeld Sinn? Wenn man sich Videos auf Youtube hierzu anschaut, wird immer davon ausgegangen, dass man während des Bezuges des Basiselterngeldes wieder Teilzeit arbeiten möchte, daher wird hiervon oft abgeraten.
In unserem Fall wäre das Basiselterngeld aber nicht mehr "aktiv".

Für weitere Tipps und Tricks wären wir euch sehr dankbar :)

Viele Grüße

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Wenn man kein Elterngeld mehr bekommt, kann man verdienen was man will. Teilzeit in Elternzeit sind allerdings maximal 32h. Wenn einer von eich also 12 Monate Basiselterngeld bekommt kann ab dem Monat drauf wieder ohne weiteres gearbeitet werden.

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Ich würde immer zum Basis Elterngeld raten wenn man im 2. Jahr wieder arbeiten möchte.

Grundsätzlich heißt es, man kann beim EG Plus Bezug ca. Die Hälfte verdienen von dem was man vor dem EG verdient hat … stimmt aber nicht so ganz.

Mein Mann hatte eln paar Monate zeitgleich mit mir Elternzeit und hatte 2 Monate Basis EG und die restlichen EG Plus und hat 50% gearbeitet.
Und uns wurde das EG gekürzt in diesen Monaten !
Waren jeden Monat über 100 Euro und das fand ich schon ärgerlich .

Deswegen würde ich immer zur Basis EG raten.

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50% des Elterngeldnettos sind abzugsfrei, nicht 50% des vorigen Nettoverdienstes.

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Klar kann man das so machen. Wir hatten auch die ersten 13 Monate Basiselterngeld und dann ab Monat 14 beide Teilzeit in Elternzeit. Ohne diese Lücke, die ihr geplant habt, aber sonst ähnlich. Das einzige, wo man aufpassen muss, ist dass maximal 32 Wochenstunden gearbeitet werden dürfen. Verdienst egal, man bezieht ja dann keine Leistungen mehr.

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Hallo,

wer von euch beiden möchte denn das Elterngeld beziehen? Ihr könnt nicht beide gleichzeitig je 12 Monate beziehen... Insgesamt nur bis zu 14 Monate, also pro Person höchstens 7. Ist das euch bewusst?

Ich würde euch raten, euch einen Termin bei der Elterngeldstelle geben zu lassen, die können euch am besten beraten.

Alles Gute!

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Pro Person höchstens 12 Monate, aber gesamt eben nur 14

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Wenn nach dem EG Teilzeit gearbeitet wird spielt der Verdienst keine Rolle mehr. Da zahlen nur die 32 Stunden/Woche.

Während Basiselterngeld zu arbeiten bringt tatsächlich nicht, während EG Plus darf man 50% des Elterngeldnettos abzugsfrei dazu verdienen.

Bedenkt, dass ihr gemeinsam 14 Basismonate habt und deine Monate mit Mutterschutz automatisch als Basis zählen.