Bestattungskosten

Hallo ihr lieben,

ich habe eine Frage. Wer ist für die Bestattungskosten des Vaters zuständig, wenn es 3 Kinder gibt. 2 wurden enterbt und einer als alleiniger Erbe beim Notar eingetragen.

Liebe Grüße

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Ich arbeite im Sozialamt und bearbeite unter anderem auch die Bestattungskosten. Es sind alle Kinder zu gleichen Teilen verpflichtet. Egal ob Erbe oder enterbt. Viele Grüße

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Und wenn keine Kinder da sind, sogar Geschwister.

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Richtig.

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Erstmal er selber, also sein Vermögen. Ist da nichts da, dann die Angehörigen. Ehepartner, Kinder, Geschwister, Enkel.

Auch wenn man enterbt ist( komplett geht übrigens nicht), muss nan zahlen.
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Bearbeitet von Sabbaton
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„Ist da nichts da, dann die Angehörigen. Ehepartner, Kinder, Geschwister, Enkel.“

Die Erben müssen zahlen.

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Erstmal ja. Ist nicht genug Erbmasse vorhanden, müssen die Angehörigen den Rest tragen.

Bestattungspflichtig bleiben die Angehörigen!

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Die Erben müssen die Bestattungskosten tragen. Enterbt heißt, dass diese beiden Anspruch auf den Pflichtteil haben. Wenn sie das Erbe ausschlagen muss die anderen Erben die Kosten mit tragen.

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Nein, ausschlagen schützt nicht vor der Bestattungspflicht!

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Es geht um die Bestattungskosten und diese tragen die Erben!

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Liebe andere Antwortenden,
ist es nicht eigentlich wurscht?

Entweder es ist genug Vermögen sprich Erbmasse vorhanden, dann geht es davon ab

Oder die Angehörigen müssen zahlen, da eh nix da ist und daher keine Erbmasse- kein Erbe- keine Erben…

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Ja es wäre ein Haus, Auto ... als Erbe da. Ich werde meinen Pflichtteil ausschlagen, da mir der Aufwand und Stress mit meinen Geschwistern zu groß ist. Aber es wäre ja total blöd, wenn die anderen beiden Erben nur einstecken und ich soll dann noch für die Kosten aufkommen.

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Ihr müsst alle die Kosten tragen, bwz erstmal vom Erbe bezahlt werden.

Bearbeitet von Fachkraft1987
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