Im Nachgang zu Bestattungskosten

Hallo,

ich habe gerade weiter unten den Beitrag bezüglich der Bestattungskosten gelesen und da kam mir die Frage, wie schauts bei Familienangehörigen aus.

Mein Mann hat einen Bruder, zu welchem er keinen Kontakt hat. Dieser Bruder hat weder Kinder noch Ehefrau (mehrmals geschieden) und ist hoch verschuldet.

Wenn dieser einmal sterben würde, würde mein Mann natürlich das Erbe ausschlagen. Würde er dennoch herangezogen werden für die Bestattung aufzukommen?

LGe

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Ja natürlich muss er das dann.
Zuersteinmal wird natürlich geschaut ob der Verstorbene selber Geld hatte.
Wenn nicht, dann müssen die Angehörigen ran. Dabei ist es völlig egal, ob Kontakt bestand oder nicht.
Auch das Ausschlagen des Erbes schützt davor nicht.
Erstmal dann Ehepartner, Kinder, Enkel und Geschwister.

Wer sollte das sonst zahlen?

Bearbeitet von Sabbaton
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Ja, gute Frage, wer sonst zahlen sollte...

Gibt es da auch ein Schonvermögen oder eine Einkommensgrenze, ab wann man zur Zahlung pflichtig ist? Beim Unterhalt gegenüber den Eltern gibt es ja einen bestimmten Einkommensbetrag, ab wann man herangezogen werden kann.

Sprich, mtl. Einkommen 4000, 2 UH-pflichtige Kinder, Eigenheim-Kredit abzubezahlen... Wird da irgendwas berücksichtigt?

Wenn ich das so lese, bin ich doch froh, keine Geschwister zu haben.

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Das kann ich nicht genau sagen.


Hast du Eltern, Oma und Opa?

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Zuerst würde man mal schauen, ob es noch Versicherungen gibt, die bei Tod Geld ausschütten, Lebensversicherung, Unfallversicherung, etc. Oft sind das so Standardsummen von 5.000€. Und wenn man dann tatsächlich herangezogen wird, muss man halt auf Sparflamme gehen.

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Neben der schon erwähnten möglichen Kostenübernahme durch das Sozialamt, gibt es noch die Möglichkeit einer anonymen Bestattung.

Um dich zu beruhigen, könntest du im Vorfeld mal schauen, wie da die Kosten sind. Das ist auch bundeslandabhängig.
Wir hatten einen Familienangehörigen, der eine anonyme Bestattung in seinem Testament gewünscht hat. Wir haben auch erst mit seinem Tod von diesem Wunsch erfahren. Vorher hat er nur gesagt, er habe dazu alles testamentarisch geregelt. Stimmte ja auch, war dennoch ein Schock. Selbst eine teil-anonyme Bestattung wurde ausdrücklich abgelehnt.

Aufgrund vieler Beerdigungen kann ich leider sagen, dass seine Bestattung sehr günstig war. Ich war damals noch Studentin und wir Enkel konnten ohne Probleme alle Bestattungskosten tragen. An die genauen Gesamtkosten erinnere ich mich nicht mehr. Ganz grob geschätzt, dürfte es etwa um die 1000 Euro gesamt gewesen sein.

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Dazu kommen dann aber noch die Friedhofsgebühren.

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Vielen, vielen Dank Sabbaton. Gleich mal ein Herzchen für dich.

Ich schreibe so selten und freue mich so oft, wenn du mich mit einem Einzeiler aufklärst.
In diesem Fall, dass noch Friedhofsgebühren hinzukommen.
Möglicherweise zählte ich diese - analog der Gebühr für den Totenschein - im Kontext des Eröffnungsposts auch unter "Bestattungskosten". Wo wird bestattet? Auf dem Friedhof.

Hier, für dich als Service falls du nochmal aufklären magst, einfach copy&paste:
"Es gibt aber auch noch Seebestattung."