Während der Kündigungsfrist Schwanger

Hallo zusammen,
Ich wurde am 10.10 von meine Arbeit gekündigt per Einschreiben zum 15.11.
jetzt hatte ich am Sonntag einen Test gemacht und dieser war positiv. Auch die Tage bis heute war jeder Test positiv und deutlicher zu sehen.
Zählt da die Kündigung oder bin ich da in Kündigungsschutz?
Kennt sich jemand damit aus?

2

Gem. § 17 Mutterschutzgesetz gilt der Kündigungsschutz während der kompletten Schwangerschaft.
Wenn der Arbeitgeber noch nicht über die Schwangerschaft informiert wurde, muss diese Info innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung erfolgen. Die Frist wäre in deinem Fall bereits abgelaufen.
Das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn die Überschreitung auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht (zB weil die Frau selbst noch nichts von der Schwangerschaft wusste) und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.
Das Problem ist, dass du bereits seit letztem Sonntag, also nun bereits seit einer Woche, von deiner Schwangerschaft weißt und es nicht unverzüglich deinem Arbeitgeber mitgeteilt hast. Damit fällst du vermutlich wieder aus dem Kündigungsschutz heraus.

6

Wobei man ja sagen muss, wer soll das prüfen. Solange sie nicht beim Arzt war kann dir ja keiner nachweisen wann du zuhause was getestet hast.

7

Selbst dann ist die Kündigung rechtskräftig.

weiteren Kommentar laden
1

Hi, du bist im Kündigungsschutz. Dein AG muss die Kündigung zurück ziehen.

Geh Montag zum Gyn, dieser kann einen Urintest machen oder ggf. ein Bluttest und dir eine Bestätigung ausstellen. Diese musst du unbedingt deinem AG zugänglich machen. Ich würde Einschreiben per Rückschein und zusätzlich per E- ail oder pers. Übergabe mit Eingangsbestätigung oder Zeugen machen.

Setzte deinem AG eine kurze Frist, um die Kündigung zurück zunehmen. Wenn er dies nicht tut, gehst du zum Arbeitsgericht (?) und lässt dir eine Kündigungsschuztzklage erstellen. Dies machen gelernte Fachleute für dich kostenlos.

Denke daran, du hast noch Kündigungseingang eine Frist von 14 Tagen. In dieser Zeit muss dein AG den Schwangerschaftsnachweis SICHER!!!! bekommen.

Zudem denke ich muss alles vor dem 15.11 geschehen, denn dort endet die Kündigungsfrist.

Alles gute zur Schwangerschaft.

Majonjom.

Bearbeitet von majonjon
3

Das ist leider falsch. Relevant ist § 17 MuSchG.
Die zwei Wochen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung und nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnis von der Schwangerschaft. Sie hätte ihren AG bis zum 24.10.24 über die Schwangerschaft informieren müssen. Da sie erst am 27.10.24 positiv getestet hat, hätte sie den AG danach unverzüglich Bescheid geben müssen. Also am nächsten Tag (Mo 28.10.24).
Das Ende der Kündigungsfrist ist für die ganze Sache absolut unwichtig.

4

Sie ist zu spät dran. Soe hätte dem AG bis zum 24.10 die Ss mitteilen müssen. Es gilt der Zugang der Kündigung.

weitere Kommentare laden
9

Ich hatte mich am Montag sofort bei meine FA gemeldet, diese hat mir einen Termin zum 6.11 gegeben da sie vorher keinen Termin frei hatte. Ich wusste ja nicht das ich schwanger bin und ist es such nicht so, auch wenn der Test positiv ist könnte es ja sein das es keine richtige Schwangerschaft ist? Also ich dachte wenn der Arzt es bestätigt dann darf man erst oder sollte man erst dem Arbeitgeber direkt informieren. Ich bin mir jetzt sehr unsicher ob ich in dem Schutz bin, wo könnte man den sowas erfragen?

10

"Ich bin mir jetzt sehr unsicher ob ich in dem Schutz bin, wo könnte man den sowas erfragen?"
Bei einem fachanwalt für arbeitsrecht.

Bearbeitet von MinaLeevste
14

.

Bearbeitet von Sabbaton
weitere Kommentare laden
11

Hier ist es ziemlich gut erklärt. Du hast nach der Kündigung zwei Wochen Zeit, deine bestehende Schwangerschaft mitzuteilen. Somit wäre die Frist zum 24.10 abgelaufen.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-schwangerschaft/


Aber
Es gibt die Ausnahme, wenn du selbst noch nichts von der bereits bestehenden Schwangerschaft gewusst hast.

Wichtig ist dann, dass der Arzt bestätigt, dass du zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger warst. Und nicht erst einige Tage später schwanger wurdest. Hier geht es wirklich nur um wenige Tage in deinem Fall.

Warst du denn überfällig, und wenn ja, wie lange?
Oder war es am letzten Sonntag ein Frühtest?
Der Arzt kann dies aber auch anhand der Untersuchung feststellen.

17

Du hast doch sowieso schon einen neuen Job und da bereits den Vertrag unterschrieben, sodass es doch eigentlich vollkommen irrelevant ist.

18

Da ist sie doch gekündigt worden.

19

Sie kann nicht am 10.10 beim neuen Arbeitgeber gekündigt worden sein, wenn Sie erst letzte Woche dort den Vertrag abgegeben hat.
Sie wird beim Alten zum 15.11 gekündigt worden sein und würde entsprechend nahtlos bei einem neuen Anfangen. Oder steht es irgendwo anders?

weitere Kommentare laden