Hallo Zusammen,
ich bin hier gerade auf das bayrische Krippengeld gestoßen, welches allerdings bis maximal 65000€ aus Einküften bezahlt wird.
"Berücksichtigt werden dabei die positiven Einkünfte aus allen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG)"
Zählt zu den positiven Einkunftsarten auch ein Minijob/geringfügige Beschäftigung? Ich habe etwas im Internet recherchiert, so richtig werde ich nicht schlau draus - mal ja, mal nein.
Das wäre der Knackpunkt, weswegen wir dann die Einkommensgrenze leicht darüber zusammen überschreiten würden und uns dann kein Krippengeld zustehen würde.
Vielen Dank!
Minijob Anrechnung bayrisches Krippengeld
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" Als Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG) zuzüglich Leistungen und Einkünfte nach § 32b Abs. 1 EStG, insbesondere Entgeltersatzleistungen"
Ich meine Minijob gehört nicht dazu
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Soweit mir bekannt zählen Einnahmen aus dem Mknijob zu Einkommensteuepflichtigen Einkommen werden aber vom AG pauschal versteuert.
Daher müssten sie dazu zählen.