Minijob Anrechnung bayrisches Krippengeld

Hallo Zusammen,

ich bin hier gerade auf das bayrische Krippengeld gestoßen, welches allerdings bis maximal 65000€ aus Einküften bezahlt wird.


"Berücksichtigt werden dabei die positiven Einkünfte aus allen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG)"

Zählt zu den positiven Einkunftsarten auch ein Minijob/geringfügige Beschäftigung? Ich habe etwas im Internet recherchiert, so richtig werde ich nicht schlau draus - mal ja, mal nein.

Das wäre der Knackpunkt, weswegen wir dann die Einkommensgrenze leicht darüber zusammen überschreiten würden und uns dann kein Krippengeld zustehen würde.

Vielen Dank!

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" Als Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG) zuzüglich Leistungen und Einkünfte nach § 32b Abs. 1 EStG, insbesondere Entgeltersatzleistungen"

Ich meine Minijob gehört nicht dazu

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Soweit mir bekannt zählen Einnahmen aus dem Mknijob zu Einkommensteuepflichtigen Einkommen werden aber vom AG pauschal versteuert.
Daher müssten sie dazu zählen.