Finanzieller Ausgleich Partnerschaft Elternzeit

Hallo zusammen,
ich bin im August Mama geworden. Ab November werde ich 1.800€ Elterngeld erhalten und in Absprache mit meinem Partner in Elternzeit gehen. Mein Partner wird weiterhin vollzeit arbeiten. Er verdient 6.500€. Ich habe finanzielle Einbußen von 2.000€.
Derzeit haben wir 2 getrennte Wohnungen und das wird auch erstmal so bleiben, weil die Beziehung strittig und sehr einseitig nach seinen Vorstellungen verläuft. Er schließt einen Zusammenzug in meine Region völlig aus, obwohl an meinem Wohnort ein ortsgebundener Job + Familie (Entlastung) vorhanden ist.
Ich habe ihn gefragt, wie er die Familie (Kind & mich) ab November finanziell unterstützen möchte. Nach seiner ersten Aussage - entweder ihr zieht zu mir oder du kannst dir Unterhalt gerichtlich einfordern - hat er nun gefragt, wie viel wir benötigen. Ich habe ca. 700€ Miete, 300€ Krankenversicherung und weitere Ausgaben. Ich weiß nicht, was ich einfordern kann / sollte oder wie ich da eine faire Lösung finden kann. Ich bin über lösungsorientierte Gedanken sehr danbar. Viele Grüße

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Hej :)

Ich würde es so regeln, dass beide die finanzielle „Last“ des Kindes zu gleichen Teilen tragen.
Sprich der finanzielle Gehaltsausfall durch das Kind beträgt 2000€, er zahlt dir 1000€. Bitte überprüfe auch die Beiträge zur Rentenversicherung, auch hier sollte die Hälfte erstattet werden.

Da ihr getrennt wirtschaftet und getrennt lebt, halte ich zusätzlich Unterhalt für das Kind gem. Düsseldorfer Tabelle für angemessen.

Sollte er das nicht wollen, würde ich sein „Angebot“ der gerichtlichen Festlegung des Kindes- und Betreuungsunterhalts annehmen.


Sei nicht dumm, Verzichte auf keinen Fall auf das Geld.

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Er muss keine Ausfälle für die Rv zahlen.
Zumal man in der Ez auch Rentenpunkte sammelt

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"Müssen" vielleicht nicht, aber fair wäre es denn der eine Rentenpunkt ist sicher weniger als das was sie bei 3800€ netto sonst an Rentenpunkten erwirtschaftet

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Ich fände es am sinnvollsten es einfach ganz offiziell laufen zu lassen. Du gehst zu einem Anwalt und lässt Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt nach DD berechnen. Die Berechnung lässt du ihm zukommen, die kann er dann von seinem Anwalt überprüfen lassen oder auch nicht. Ansonsten ist das der Betrag, den du einforderst. Wenn das nicht zum Ziel führt, dann geht das Ganze halt vors Gericht.

Du bist nicht auf Almosen von ihm angewiesen, sondern hast einen durchsetzbaren Rechtsanspruch und er eine Zahlungspflicht. So solltest du auch auftreten.

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Bearbeitet von Auslaufen
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Eigentlich ist das nicht die Art von Kommunikation, die ich mir in der Partnerschaft wünsche... also das Regeln über den Anwalt, aber die falsche Kommunikation hat ja leider schon weiter vorne angefangen. Findest du, dass das Verhältnis dadurch vllt nicht noch mehr beschädigt wird?

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Ich würde meine Wohnung untervermieten und bei ihm einziehen.
Wenn es dann schief geht, kannst du ja immer noch zurück

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Du darfst die Wohnung nicjt einfach untervermieten.

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Guter Hinweis / Gedanke. Darüber habe ich tatsächlich auch schon nachgedacht. Ich frage mich nur, was passiert, wenn ich wieder zurück ziehen möchte. Kann das ggf. ein Problem hinsichtlich des Sorgerechts darstellen? Ich habe paar mal gelesen, dass der Partner mitentscheiden darf, wo Kind & Partner wohnen. Zwischen uns liegen 70km.

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Ist das sein Brutto oder Netto?

Das Netto müsste dannnoch bereinigt werden( berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, private Kk)
Dann kann man den Kindesunterhalt und deinen Betreungsunterhalt ausrechnen.

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Das ist sein Nettogehalt.

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Muss trotzdem noch bereinigt werden!

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Bist du privat versichert oder warum Kv?

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Ja, ich bin Beamtin.

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„oder du kannst dir Unterhalt gerichtlich einfordern“
Tjoa..das würde ich doch dann machen. Eure Beziehung läuft ja anscheinend sowieso nicht gut und dann soll er das bezahlen, was er zahlen muss und nicht das, was du benötigst.

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Das kann man wohl sagen. Vollkrise seit der Schwangerschaft... sehr belastend.

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Dann hol dir professionelle Hilfe, damit er dir und dem Kind Unterhalt zahlt. Genug Geld hat er ja dafür

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Hast du an Stkl 2 gedacht?

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Ehrlich gesagt habe ich das noch nicht. Bin ich offiziell schon alleinerziehend?

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Es darf nur keiner über 18 bei dir wohnen.
Ja, du kannst die sofort beantragen.

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Mir stellt sich da ehrlich gesagt eine ganz andere Frage.
Möchtest du so ein Leben führen mit Kind und ,,Partner" ??
Alleine den Satz ,, entweder ihr zieht zu mir oder du kannst dir Unterhalt gerichtlich einfordern "

Das ist doch keine Partnerschaft

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Ich würde mich von einem Fachanwalt beraten lassen und damit erstmal selbst ins Gespräch gehen. Sollte das nicht fruchten, kannst du es über den Anwalt zuschicken lassen und das Thema damit endgültig von einem Partnerschaftlichen zu einem rein rechtlichen Problem machen.

Da der gesetzliche Unterhaltsanspruch selten reicht um die tatsächlichen finanziellen Verluste durch EZ und evtl. notwendige längere TZ auszugleichen, sollte man evtl. auch darüber sprechen.
Hast du schon ausgerechnet, wie viel „Puffer“ du hast um die vollen Dienstjahre für die Pension zu erreichen? Die EZ ist nicht ruhegehaltsfähig und TZ wird nur entsprechend prozentual berücksichtigt. Für Erziehungszeiten von Kindern können zwar Zuschläge zum Ruhegehalt gezahlt werden, die decken aber die Kürzungen durch fehlende Dienstjahre idR nicht ab.