Ich lese das hier immer wieder.
Bei unserem ersten Kind hat sich die Frage irgendwie nie gestellt, da wir beide direkt wieder VZ gearbeitet haben und keine Einkommensverluste hatten.
Bei Kind 2 dagegen werde ich jetzt länger in EZ gehen (vermutlich 12-15 Monate) und mein Mann deutlich kürzer (3-5 Monate).
Ich werde also knapp 60% weniger Gehalt haben, ggf. noch weniger insgesamt durch unbezahlte EZ am Ende.
Unsere Situation:
- Wir haben nur ein gemeinsames Konto, da ging schon immer alles gemeinsam drauf, dass soll es auch weiterhin
- Wir haben beide jeweils ein Auto
- Wir haben ein gut gefülltes gemeinsames Depot
- Wir haben ein gemeinsames Haus (beide zu gleichen Teilen)
- Ich werde später eine Pension bekommen (derzeit bin ich habe ich bei den 40 Jahren noch seeeeeehr viel Puffer da früh angefangen zu arbeiten, aber man weiß ja nie was kommt)
- Mein Mann ist in einem Versorgungswerk, also auch nicht in der gesetzlichen RV und wird ebenfalls eine sehr gute Rente - stand jetzt - erhalten
So, jetzt die Frage:
Muss ich mich da in EZ wirklich irgendwie absichern bzgl. Trennung/Rente/was auch immer?
Im Trennungsfall würde ich das Haus bekommen, wir könnten aber auch beide problemlos das Haus jeweils alleine zahlen. In meinem Job kann ich heute anrufen und morgen wieder zum gleichen Gehalt einsteigen, sollte Krankheit/Trennung/Tod/was auch immer kommen.
Von Pensionskürzungen also Armut im Alter bin ich mit einmal 12 Monate aussetzen wie gesagt weit entfernt.
Man liest das hier immer wieder, aber mir ist in unserer Situation nicht so richtig bewusst wieso und weshalb und wie genau...
Danke für eure Rückmeldungen
Braucht es wirklich einen Ausgleich in EZ?
Bei einer Pension ist die Situation anders als bei der Rente.
Teilzeiten oder Auszeiten mindern anteilig die Pension. Wenn Du trotzdem die 40 VZ Jahre vollbekommst, so hat Deine Auszeit keine Auswirkung auf Deine Pension.
Bekommt man die Zeiten absehbar nicht voll, etwa weil man spät angefangen hat, zu arbeiten oder Vorzeiten nicht anerkannt wurden, so wirken sich Auszeiten leider 1:1 auf die Pension aus.
Ich würde in Eurer Situation tatsächlich nichts machen, dafür wäre mir der Zeitraum, um den es geht, zu kurz und die Wahrscheinlichkeit, dass es sich überhaupt auswirkt, zu gering.
Ok super, das bestätigt mich ja in meiner Vermutung.
Was die Altersvorsorge angeht, hat man als Beamter natürlich eine andere Ausgangslage wenn absehbar ist, dass man trotz EZ (und evtl. TZ) auf die vollen Dienstjahre kommt. Und wenn eh zusammen gewirtschaftet wird, entsteht auch während der EZ nicht das Problem, dass plötzlich der eine Part „Bittsteller“ beim Anderen wird.
Trotzdem kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es sich lohnt den Worst Case durchzuspielen und hierfür Regelungen zu finden.
Wir hatten ca die gleiche Ausgangslage wie ihr und haben uns (bzw insbesondere ich) deswegen darauf verlassen, dass eine zusätzliche Ausgleichsregelung nicht notwendig ist. Leider kam alles anders als geplant und mittlerweile wünsche ich mir, wir hätten entsprechende Absprachen getroffen.
Erst zog sich die EZ deutlich länger als veranschlagt, weil die Eingewöhnung nicht klappte. Danach ging aufgrund des Betreuungsumfangs und Besonderheiten beim Kind nur TZ (was auch erstmal so bleiben wird). Parallel wurde ein gesundheitliches Problem, dass ich von einer Geburtskomplikation zurückbehalten habe, immer massiver. Durch die TZ und die krankheitsbedingten Ausfälle wurde ich bei Bewerbungen für förderliche Posten nicht berücksichtigt und mittlerweile ist das gesundheitliche Problem so groß, dass ein DU-Verfahren im Raum steht. Wenn’s mies läuft, werde ich in den frühzeitigen Ruhestand versetzt und bin damit finanziell komplett abhängig von meinem Mann. Da die Ehe durch die Belastungen der letzten Jahre heftig krieselt, ist auch eine Scheidung nicht ausgeschlossen.
Das ist natürlich alles richtig unglücklich gelaufen, aber meiner Erfahrung nach „Schei… der Teufel immer auf den selben Haufen“.
Und selbstverständlich ist es irgendwie „mein eigenes Pech“ das ich mich darauf eingelassen habe die EZ zu übernehmen und TZ zu arbeiten. Ich hatte definitiv unterschätzt, wie schwierig es ist ein bestehendes Modell wieder umzuschmeißen und „neu zu verhandeln“, wenn man einmal drin steckt und der Partner sich mit der bestehende Regelung ganz wohl fühlt und wenig Anlass hat etwas zu ändern, da er nun deutlich sieht, welche Nachteile es mitbringt.
Ach Mensch, das tut mir sehr leid für dich!
TZ ist derzeit nicht geplant (zumindest nicht bei mir, bei meinem Mann wäre es unkomplizierter) und ich habe natürlich auch noch ein paar Jahre Puffer, aber man weiß ja nie was wird...
Was genau hättest du dir denn gewünscht, was dein Mann und du damals abgesprochen hätten? Ich drücke dir die Daumen, dass du die DU abwenden kannst und ihr das gemeinsam noch hinbekommt!
Das kommt drauf an.
Je kürzer die EZ und wenn man nahtlos an das alte Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit wieder anknüpfen kann, braucht man nicht unbedingt einen Ausgleich. Im Gegenteil bekommt man dann - je nachdem - ja mitunter für drei Jahre Rentenpunkte gutgeschrieben, obwohl man nur ein Jahr ausgesetzt hat.
Geht man dagegen länger in EZ und vor allem, arbeitet man hinterher in Teilzeit, sollte aus meiner Sicht ein Ausgleich stattfinden, denn dieses langfristige Zurückstecken macht enorm etwas aus.
Ich selbst habe keinen Ausgleich verlangt. Ich habe zwei Kinder direkt nacheinander bekommen und jeweils nur ein Jahr plus 3 Monate dazwischen ausgesetzt. Anschließend bin ich wieder in Vollzeit gestartet und habe durch einen Arbeitgeberwechsel mein Gehalt erheblich gesteigert.
Ich habe also keinen beruflichen Nachteil erlitten, habe keinen Verlust an Rentenpunkten wegen Teilzeit und bekomme meine 2,x Jahre EZ mit 6 Rentenpunkten ausgeglichen. Es gibt also keinen Nachteile durch die Kinder, bis auf die geringere Flexibilität, die wir beide zu gleichen Teilen schultern und somit nicht jeden Job annehmen können.
„denn dieses langfristige Zurückstecken macht enorm etwas aus“
den Aspekt finde ich noch spannend, obwohl ich ansonsten in der Konstellation der TE keine Notwendigkeit für einen Ausgleich sehe.
Also wird die TE langfristig TZ arbeiten, wie viel verdient sie. Wird sich das enorm bemerkbar machen in entgangenen Karrierechancen, etc.
Ich arbeite z.b. seit der EZ nur noch TZ, aber immerhin 30 Std. Mein Mann nach seiner EZ wieder vollzeit. Da ich aber trotzdem mehr verdiene als mein Mann und auch mit TZ bessere Karrierechancen habe als er, fordere ich da auch keinen Ausgleich. Das dürfte aber eher die Ausnahme sein.
Ja, bei euch ist die Situation eine andere. Meist ist ja der in Teilzeit der mit dem geringeren Gehalt.
Ich denke, das kommt auf die Umstände an.
Ausgleich sollte mMn auf jeden Fall dann erfolgen, wenn nicht gemeinsam gewirtschaftet wird, wenn man nicht verheiratet ist und länger aus dem Beruf sein wird bzw. danach nur sehr wenig Stunden arbeitet. In dem Fall wird die Frau bei einer Trennung sonst sehr viel schlechter als der Mann dastehen, da sie weniger für ihre Altersvorsorge tun konnte, Gehalts- und Karrieresprünge verpasst hat und auch nicht durch gemeinsames Eigentum/Rentenpunkte, das zumindest etwas ausgeglichen wird.
Mein Mann und ich haben aber auch keinen expliziten Ausgleich für die Carearbeit gemacht. Das lag aber auch daran, weil wir gemeinsam wirtschaften, verheiratet sind und ich zwar insgesamt mehr Carearbeit leistete (er aber auch seinen Anteil trug), aber trotzdem keine größeren Gehalts- und Karriereeinbußen dadurch hatte. In meiner Firma gibt es zB sehr faire regelmäßige Gehaltserhöhungen und ich bin auch eher schnell wieder im Beruf eingestiegen, auch weil mein Mann eine chronische Krankheit hat, bei der nie klar war, ob ich nicht mal Alleinverdienerin sein werde. Auch karrieretechnisch hat mir die Zeit für unsere Kinder nicht geschadet. Umgekehrt war es zB für meinen Mann selbstverständlich, dass wir 50/50 im Grundbuch unserer Eigentumswohnung stehen, obwohl er einiges an Eigenkapital aus einer Erbschaft mitbrachte. Und er hat mich bei meinem zweiten Studium finanziell unterstützt, obwohl wir die ersten Semester noch nicht verheiratet waren. Hat sich später natürlich finanziell für unser Familieneinkommen ausgezahlt, aber das konnte er ja zu dem Zeitpunkt noch nicht wissen.
In meinen Augen braucht es das in eurem Fall nicht, weil ihr komplett gemeinsam wirtschaftet, gemeinsam ein Haus abbezahlt und investiert.
Ich finde diesen Ausgleich braucht es nur, wenn man die Finanzen stärker trennt.