Hallo,
ich will hier mal fragen ob jemand in einer ähnlichen Situation ist bzw. sich damit auskennt.
Ich bin seit 2004 mit meinem Mann verheiratet, wir haben einen gemeinsamen Sohn, er ist 18.
Mein Mann hat aus erster Ehe drei Kinder.
Aus gegebenem Anlass mache ich mir Gedanken um unsere Absicherung im Falle eines Todesfalles.
Ich habe mich mit dem Thema noch nicht beschäftigt und habe wirklich null Ahnung.
Wir haben bis jetzt nichts geregelt.
Was passiert mit unserem Haus (mehr haben wir nicht) sollte einer von uns sterben?
Angenommen ich sterbe, dann erbt die Hälfte mein Mann und die andere Hälfte mein Sohn, weil eben nichts geregelt ist?
Sehe ich das richtig?
Angenommen mein Mann stirbt, erbe ich die Hälfte und die andere Hälfte die vier Kinder? Ich müsste folge dem das Haus
verkaufen und meine Stiefkinder ausbezahlen.
Liest hier jemand, der dieses leidige Thema vielleicht schon abgeschlossen hat?
Wie regelt man sowas? Testament, Notar.... Ich habe (auch mein Mann) das Thema bis jetzt irgendwie verdrängt.
Danke für euren Input im Voraus.
VG
Absicherung
Ja, wenn er stirbt, erben auch alle Kinder, falls kein Testament vorhanden ist.
Ihr könntet ein Berliner Testament machen, dann erbt erstmal nur der Ehepartner.
Oder es auf euren Sohn übertragen.
Die Kinder können aber immer noch auf ihren Pflichtteil bestehen.
Falls die nicht-ehelichen Kinder nicht auf ihren Pflichtteil bestehen, haben sie falls sie später von dir erben sollen, wesentlich kleinere Steuerfreibeträge, weil nicht mit dir verwandt
Hier könnte auch vorzeitige Schenkung mit Wohnrecht ein Thema sein.
Ich würde mich in der Konstellation vom Anwalt beraten lassen
Nicht, wenn das Haus komplett auf den einen Sohn übertragen wird und der Mann noch 10 Jahre lebt. Dann ist nichts mit Pflichtteil.
Wem gehört denn das Haus? Wenn es euch zu gleichen Teilen gehört, dann vererbt jeder nur seinen Teil. Wenn dein Mann stirbt gehört dir also weiterhin deine Hälfte plus das, was dir dein Mann vererbt. Er würde ohne ein Testament die Hälfte seiner Hälfte, also ein Viertel an dich vererben, das andere viertel wird unter seinen Kindern aufgeteilt.
Achtung, jetzt kommt Laien-Halbwissen… mit Testament kann er dich / seine Kinder auch auf den Pflichtteil setzten, das ist jeweils die Hälfte des Teils, den man in der gesetzlichen Erbfolge kriegt. Dann kann man auch sagen „A kriegt das Haus, B die Aktien und C den Schmuck“, es muss dann nur wertmäßig mindestens dem Pflichtteil entsprechen.
Und dann gibt es noch das Berliner Testament, was sagt: der Ehepartner kriegt alles, verpflichtet sich im Gegenzug dazu, an die Kinder weiterzuvererben. Bestehen die Kinder auf ihrem Pflichtteil, dann kriegen sie vom Ehepartner auch nur den Pflichtteil. Aber zum Berliner Testament sollte man sich gut beraten lassen, insbesondere bei Patchwork
Das eine ist der Nachlass, das andere die finanzielle Absicherung.
Für letztes haben wir z.b. eine Risikolebensversicherung. Wenn einer stirbt, ist das Haus abbezahlt. Und sollte es eh abbezahlt sein, kann man das Geld nutzen um Erben auszuzahlen und das Haus nicht verkaufen zu müssen.
Guten Morgen,
danke für eure Beiträge.
Ich / wir müssen uns da echt mal drum kümmern.
Das Haus ist noch nicht abbezahlt, mehr als das Haus haben wir nicht.
Also keine Aktien, Schmuck usw.
Ich stehe nicht mit im Grundbuch.
Meine Stiefkinder würden mit Sicherheit NICHT auf ihren Pflichtteil verzichten.
Sollte mit meinem Mann was sein möchte ich mich mit keinem rumstreiten müssen
und ich möchte auch nicht, dass unser gemeinsamer Sohn benachteiligt wird.
Die Stiefkinder "erben" noch von ihrer Mutter, Großeltern, Onkels. Bei meinem
Sohn ist das nicht so, meine Eltern leben nicht mehr.
Ich finde das Thema einfach nur ätzend drum möchte ich es klären/festschreiben
und mich dann nicht mehr drum kümmern müssen.
Wünsche ein schönes Wochenende
LG
Warum stehst du nicht im Grundbuch? Es ist also gar nicht „unser Haus“, sondern allein seins? Dann hast du ja eh nichts zu vererben? Also geht es nur um den Fall des Tod deines Mannes?
Eigentlich wäre es ja richtig, dass auch seine Kinder aus erster Ehe etwas erben. Wenn es aber darum geht, ein gemeinsames Haus und dich zu schützen, gibt es Wege.
Warum bist du denn nicht im Grundbuch eingetragen? das könnte man nachholen. Schenkungen unter Eheleuten sind auch bis 500.000€ steuerfrei (alle 10 Jahre). Ihr müsstet nur den Notar bezahlen.