Bekommt man Bürgergeld rückwirkend oder hat man schlicht Pech gehabt?

Ein Angehöriger von mir bezieht Bürgergeld. Er wohnte mit seiner Mutter, Rentnerin, zusammen, und musste dem Jobcenter natürlich mitteilen, dass sie verstorben ist, da sie sich ja deshalb nicht mehr an der Miete beteiligen kann. Daraufhin hat das Jobcenter ihm die Leistungen auf "Null" gekürzt, weil er keinen Erbschein vorweisen konnte (in diesem steht aber meines Wissens nicht drin, wie viel Erbe durch wie viele Personen aufgeteilt werden muss etc.).

Den Erbschein hatte er zunächst nicht beantragt, da er wegen des Trauerfalls und auch aus gesundheitlichen Gründen fix und alle war, jetzt wurde ihm gesagt, dass er den erst nächstes Jahr beantragen kann wegen Personalmangels.

Er ist sicher, dass ihm das Jobcenter sein Bürgergeld dann rückwirkend ab der Nullsetzung auszahlt.

Ich selbst frage mich allerdings: wird das Amt nicht erst einmal hinterfragen, von was der Leistungsbezieher während der Nullsetzung gelebt hat? Er kann nicht nachweisen, dass er z. B. ein Darlehen aufgenommen hat. Mir hat er etwas erzält von Reserven in mir unbekannter Höhe (vielleicht hat er selbst etwas gespart oder seine Mutter, vielleicht hatte er Schonvermögen, was weiß ich).

Theoretisch könnte das Jobcenter ja sagen: Sie bekamen x Monate keine Leistungen, haben trotzdem Ihre Miete weiter bezahlt, und verhungert sind Sie auch nicht - also müssen Sie ja diesen Zeitraum irgendwie überbrückt haben und waren daher nicht hilfebedürftig, warum sollen wir also nachzahlen?

Wisst ihr, wie da die gängige Praxis ist?

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Naja erstmal muss er ehh alles offen legen wo er Gelder her hat und wenn er einige Zeit überbrücken konnte scheint er ja Ersparnisse zu haben.

Darüber hinaus muss er so oder so Kontoauszüge vorlegen woher das Geld kam etc. pp. und tut er es nicht gibt es so oder so Ärger mit dem Amt.

Denn Ersparnisse sind zu erst zu nutzen bevor es an das Geld der Steuerzahler geht.
Das heißt er bekommt erst wieder rückwirkend Geld ab dem Zeitpunkt wo es berechnet wurde das seine Ersparnisse nicht mehr reichen zum Leben.

Soweit bin ich informiert zumindest.. wie weit es noch geht weiß ich nicht.

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Ersparnisse darf er bis 10000 Euro haben.

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Ach siehste.. dann wurde mir damals auch vom Amt was Falsches gesagt.

Aber kann sich ja auch sehr viel immer ändern.

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Also so rein aus dem Bauch heraus gehört die Grundsicherung zur Menschenwürde.

Wenn er es nun x Monate geschafft haben soll, z.b. In dem er von Freunden oder Familie Geld für die Miete geliehen hat und zur Tafel oder Foodsharing oder Suppenküche geht, womöglich nur eine Mahlzeit am Tag sich leisten kann, dann heißt das nicht, dass er weiterhin so vegetieren und sich verschulden muss, sollte er die Auflagen erfüllen und weiterhin berechtigt sein, wenn der Schein da ist.

Ob er nachgezahlt bekommt, weiß ich nicht.

An seiner Stelle würde ich mir von der zuständigen Behörde schriftlich geben lassen, dass sie aufgrund von Personalmangel erst nächstes Jahr den Schein ausstellen können. Damit würde ich zum Jobcenter gehen und umgehend weiterhin Leistungen beantragen.

Alles Gute ihm!

Bearbeitet von vorblida
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Er wird auch jetzt schauen müssen, ob die Wohnung angemessen ist. Wenn nicht, muss er sich innerhalb von 6 Monaten was neues suchen.

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Inzwischen kommt es mehr auf die Gesamtkosten, als auf die Größe an.
Wenn du einen alten günstigen Mietvertrag hast und Heizkosten die sich in Grenzen hatten, spielt die Größe nur eine untergeordnete Rolle.
Auch die ARGE weiß inzwischen wie Mieten bei Neuverträgen aussehen.

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Mehr sagt er doch auch nicht.

Angemessen.
Wenn er wenig zahlt, aber riesen Wohnung ist das vollkommen ok.
Nur wenn die Miete die Liste überschreitet muss er suchen.

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Du hast doch schon im September gefragt wegen Bg und Erbschaft...

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Jepp. Aber jetzt bin ich unsicher, ob der das Bürgergeld Plus Miete rückwirkend noch bekommt, wenn er nachweisen kann, dass er a) vom der Familie odrr Freunden keine finanzielle Unterstützung bekommt und b) möglicherweise gerade sein Schonvermögen aufbraucht.

Denn selbst wenn unterm Strich eine Erbschaft übrig bleibt hat er ja noch Geschwister, und wenn diese verzichten, dann freiwillig. Zwingen kann sie dazu niemand, und wenn ihr Anteil dem Bruder angerechnet wird, also im Prinzip lediglich das Jobcenter Geld spart, werden sie es auch nicht wollen.

Ich versuche nur das Rechtliche herauszufinden, bin selbst nicht erbberechtigt, möchte aber, falls möglich, verhindern, dass er am Ende mit mehreren Tausend Nachzahlung rechnet, damit kalkuliert und dann mit leeren Händen dasteht.

Den Erbschein kann er übrigens erst nächstes Jahr beantragen (Personalmangel bei der Behörde), und Bus dahin hängt er total in der Luft.

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Hat er denn Widerspruch eingelegt?

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meines wissens nicht. Er soll nur auf einmal die Geburtsurkunden seiner Brüder beibringen, aber nur einer der beiden ist bereit dazu...