Frage zur Berechnung von Elterngeld bei Kind 2

Hallo zusammen 🙂

Kind 1 ist im März 2022 zur Welt gekommen. Kind 2 im September 2024.
Ich bin seit April 2024 in neuem Job Teilzeit angestellt (also nur 5 Monate bis zur Geburt).
Von 2019-2023 selbstständig, Gewerbe im Oktober 2023 abgemeldet.
Elterngeld bei K1 habe ich 1 Jahr erhalten und danach keine Einkünfte mehr aus Selbstständigkeit gehabt (zählt dass dann auch als Elternzeit bei Selbstständigen?).

Kann ich, obwohl das Gewerbe 2023 abgemeldet wurde & keine EinkĂĽnfte seit Geburt von K1 erzielt wurden, trotzdem den Zeitraum vor Geburt von K1 als Berechnungsgrundlage nehmen?

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Nein. Wenn du kein Gewerbe mehr hast, dann kannst du auch nicht die „Vorteile“ davon nutzen.
FĂĽr dich gelten ganz normal die 12 Monate vor dem Mutterschutz.

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Aber ich hatte das Gewerbe ja noch innerhalb der 12 Monaten vor Mutterschutz

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Hat aber nichts mehr mit dem Bemessungszeitraum zutun.

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„Ganz zufällig“

Hast du dann dein Einkommen auch der L-Bank mitgeteilt? đź‘Ť

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Was meinst du?

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Soweit mir bekannt ist, wird auch bei einer Gewerbeabmeldung das Wirtschaftsjahr vor der Geburt herangezogen. Da du aber 2023 und 2022 verschieben kannst, wird womöglich wieder das Jahr 2021 herangezogen.

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So habe ich es auch verstanden. Das wäre natürlich optimal. Ich hoffe du hast recht :)

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Wann hast Du denn die finalen Steuererklärungen für's Gewerbe abgegeben? Die Verschiebemöglichkeit bei (nebenberuflicher) Selbstständigkeit ergibt sich ja daraus, dass das Einkommen aus der Selbstständigkeit erst mit Abgabe der Gewerbesteuererklärung 'sichtbar' ist. Und da man die erst im Folgejahr einreicht, ist es unmöglich die im 'normalen' Bemessungszeitraum (12 Monate vor Mutterschutz) nachzuweisen. Zumindest, wenn das Gewerbe bis zum Mutterschutz weiterläuft. Bei einem abgemeldeten Gewerbe ist das aber - zumindest theoretisch - schon möglich.

Fazit: Ich habe keine Ahnung ob das in Deinem speziellen Fall machbar ist, sorry. Ich würde tatsächlich versuchen von der Elterngeldstelle eine Aussage zu bekommen.

Aber: Hast Du den Antrag auf Elterngeld denn nicht schon längst abgegeben? Ich weiss nicht, ob es überhaupt möglich ist, nachträglich noch was am Bemessungszeitraum / den Einkünften zu ändern.

GrĂĽsse
BiDi