Urlaubsanspruch vor der Elternezeit

Hallo lieber Leser/in,

ich würde gerne folgendes wissen:

Ich hatte in der Schwangerschaft einen BV ausgestellt bekommen und somit bleiben nach meiner Elternzeit noch 3O Urlaubstage übrig, die ich direkt im Anschluss an die Elternzeit nehmen werde. Allerdings habe ich vor der Elternzeit in Vollzeit gearbeitet 4Oh/Woche und nach meiner Rückkehr werde ich nur Teilzeit Arbeiten an 4 Tagen die Woche. Somit die Frage verdoppelt sich mein alter Urlaubsanspruch nach Ruckkehr, da ich vorher in Vollzeit beschäftigt.

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Nein, da verdoppelt sich nichts.

Ich arbeite Teilzeit und hab genauso viele Urlaubstage wie die anderen in Vollzeit.

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Du hast ja weiterhin Anspruch auf 30 Tage und nicht auf 240 Stunden. Du musst ja auch nicht „zurückzahlen“, wenn du deine Stunden aufstockst.

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Wie kommst du darauf, dass sich deine Tage verdoppeln?
Dir bleiben deine 30 Tage. Diese werden weder verdoppelt noch gekürzt. Da du jetzt nur noch vier anstatt fünf Tage brauchst um eine ganze Arbeitswoche frei zu haben, hast du bereits einen großen Vorteil.
Achte zudem darauf, dass dir diese 30 Urlaubstage wie deine früheren Vollzeittage vergütet werden müssen. Solltest du also nicht nur einen Tag weniger die Woche arbeiten, sondern auch weniger Stunden am Tag als bisher, bekommst du für die 30 Urlaubstage mehr Lohn.

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Verdoppelt werden die natürlich nicht. Die werden aber zu deinem allen Vollzeitlohn vergütet, weil die ja zu der Zeit angesammelt wurden.

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Während der 30 Tage Resturlaub musst du bezahlt werden wie vor dem BV. Erst nachdem du alle Urlaubstage abgefeiert hast beginnt deine neue Teilzeitstelle und dein neuer Urlaubsabspruch bei 0

Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass da irgendwas verrechnet wird und das würde ich auch nicht akzeptieren.
Wie viel Urlaub du dann in TZ hast hängt davon ab wie viele Wochenarbeitstage du hast und wie geregelt ist, wie viel Urlaubstage du nehmen musst um eine freie Woche zu erhalten.