Ich habe eine Frage zu dem Resturlaub von vor der Elternzeit: ich habe noch Resturlaub von vor der Elternzeit und habe am
1.1.2024 wieder angefangen zu arbeiten (Teilzeit in Elternzeit). Ist mein Verständnis richtig, dass dieser bis Ende 2025 genommen werden kann und bis dahin nicht verfällt?
Paragraph 17 (2) (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit):
Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
Resturlaub von vor Elternzeit - Verfall
Wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest, bist du weiterhin in Elternzeit.
Wenn du z.B. bis 03/2025 in Elternzeit bist, müsste der Urlaub in 2025 oder 2026 genommen werden. Denk nur daran, dass der Urlaub (ich gehe davon aus, dass du vorher in Vollzeit gearbeitet hast) auch in Vollzeit bezahlt wird, falls du weiterhin in Teilzeit arbeiten möchtest.
Richtig. Die aktuelle Tätigkeit ist immer noch Elternzeit!
Vielen Dank für eure Antworten! Das war mir gar nicht klar, dass ich den Resturlaub sogar noch länger „aufheben“ kann ohne dass er verfällt. Ich werde bis Nov. 2025 noch Teilzeit in Elternzeit arbeiten und dann könnte ich ihn bis Ende 2026 nehmen Nah, dass wird den Arbeitgeber aber „freuen“ 🙈