Selbstständig in der Gastro

Hallo ihr Lieben,

Ich jobbe schon lange nebenbei in der Gastronomie.
Momentan bin ich bei einer Agentur, die Servicekräfte in Hotels, auf Messen, in Stadien, Konzerten usw. Einsetzt. Also echt spannend! Nun meinte meine disponentin, ich solle mir überlegen, mich nebenberuflich selbstständig zu machen. Dann bräuchte ich nur Rechnungen schreiben und würde höher bezahlt werden.

•Hat jemand damit Erfahrungen?
•wie aufwendig ist das?
•verdient man wirklich mehr?
•ist es sehr viel Bürokratie?
•was ist mit den Steuern? Und der KV?

Ein Punkt kommt noch dazu: ich bin verbeamtet, aber verdiene relativ wenig Geld.
Ich habe gesehen, dass Beamte nur 8h pro Woche ihrer Selbstständigkeit nachgehen können?

Danke für eure Antworten!

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Ja, du darfst offiziell nur eine gewisse Anzahl von Stunden selbstständig arbeiten.

Selbständigkeit bedeutet eine gewisse Verantwortung.
Wenn du nur noch Rechnungen schreiben willst, dann brauchst du dementsprechend viel Personal und vor allem entsprechend viele Aufträge.
Ohne jegliche Erfahrung sehr waghalsig.

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•Hat jemand damit Erfahrungen?
Nein, ich bin keine Beamtin, habe aber schon freiberuflich gearbeitet

•wie aufwendig ist das?
Du musst die Nebentätigkeit bei Deinem Dienstherrn anmelden und darfst tatsächlich nur 1/5 Deiner wöchentlichen Arbeitszeit für Deine Nebentätigkeit aufwenden und nur 40% Deines jährlichen Entgeldgrundgehalts mit dem Nebengewerbe verdienen. Das gilt aber für jede Nebentätigkeit, egal ob selbstständig oder nicht. Für's Selbstständigmachen brauchst Du nur eine Gewerbeanmeldung.

•verdient man wirklich mehr?
Das kommt extrem darauf an, auf welcher Grundlage Du jetzt arbeitest. Üblicherweise verdient man freiberuflich mehr, bekommt aber keinen bezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und muss das Einkommen natürlich auch noch versteuern.

•ist es sehr viel Bürokratie?
Rechnungen schreiben, Buchhaltung machen, kompliziertere Steuererklärung: Ein gewisser Aufwand ist das schon.

•was ist mit den Steuern? Und der KV?
Ja, Dein zusätzliches Einkommen muss versteuert werden. Dafür brauchst Du eine Einnahmeüberschussrechnung. KV weiss ich nicht, dass läuft bei Beamten ja ein wenig anders.

Was in Deinem Fall die Sache aber deutlich verkomplizieren könnte: Du brauchst zwingend mindestens einen zweiten Auftraggeber, sonst sind die Kriterien der Scheinselbstständigkeit erfüllt.

Grüße
BiDi

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Wenn du selbstständig bist, musst du dich um deine Jobs auch selbst kümmern. Potentielle Arbeitgeber kontaktieren, verhandeln, ggf die Vergütung eintreiben, wenn nicht wie vereinbart gezahlt wird.
Versteuern musst du die Einkünfte auch, u.u. kommt eine Steuervorauszahlung auf dich zu.

Soll die Vermittlung weiterhin über deine derzeitige Firma laufen, würde ich das Stichwort Scheinselbständigkeit im Hinterkopf behalten.