EK, Wohnungskauf und Grundbuch

Hallo,

Habe eine Frage an euch.
Wir möchten eine Immobilie erwerben. Ich habe 45k EK, bekomme 100k vom Elternhaus.
Mein Mann bringt 11k EK und renoviert alles in eigenleistung. Getilgt wird gemeinsam.
Sofern Nachwuchs kommt bleibe ich zuhause, er bringt das Geld heim. Unser Geld geht auf ein gemeinsames Konto seit der Ehe.
Wenn renoviert oder instand gehalten werden muss übernimmt er das in eigenleistung, ich helfe sofern ich das kann… handwerklich!
Ist 50/50 im Grundbuch fair? Er verdient jeden Monat mehr als ich.
Ich kann letztendlich Schenkung und EK nachweisen im Falle einer Scheidung.
Wie sind eure Wissensstände und Erfahrungen?
Bitte keine unnötigen Kommentare, wünsche mir sachliche Meinungen und Erfahrungsaustausch!

Schönen Sonntag Abend

Find ich fair 50/50

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Wie soll man das beurteilen wenn man keine weiteren Fakten kennt ? Wie viel kostet die Immobilie überhaupt, je nachdem kann dein Eigenkapital 50 % betragen oder auch nur 20 %, macht ja einen riesen Unterschied.
Wie renovierungsbedürftig ist das Projekt, wie viel Zeit und Material wird dafür geplant ? Auch da kann man 1 Monat brauchen oder 1 Jahr. Haus oder Wohnung?

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Ihr seid verheiratet, es wird keine Gütertrennung oder Ehevertrag erwähnt, also gehe ich davon aus, dass ihr euch für die Zugewinngemeinschaft entschieden habt. Das heißt ihr wirtschaftet zusammen und das heißt 50:50.

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Wenn ihr verheiratet seid, mit Zugewinngemeinschaft, ist das letztendlich nicht wirklich relevant, was im Grundbuch steht.

Das Geld deiner Eltern läuft unter Schenkung und würde daher sowieso nicht unter den Zugewinn fallen, sollte es zu deiner Scheidung kommen.

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Das geschenkte Geld der Eltern fällt nicht unter Zugewinn.

Es sollte aber geklärt werden, was mit einem eventuellen Wertzuwachs ist, dieser könnte unter den Zugewinn fallen.

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Danke dir!
Ich habe überlegt wegen dem Eigenkapital. Drucke ich mir jetzt einen Kontoauszug aus damit ich nachweisen kann mit wie viel Geld ich in die Ehe kam oder wie geht das am besten nachzuweisen.
In 20 Jahren kann die Bank nicht mehr mein Eigenkapital nachweisen.

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Wir haben es mit 50/50 gemacht und alles andere halte ich in einer Ehe auch für unfair. Dass wir unterschiedliche viel EK eingebracht haben, haben wir privatschriftlich festgehalten und das muss dann im Falle einer Scheidung beim Verkauf der Immobilie oder bei der Einwertung irgendwie berücksichtigt werden.

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Ich würde die Eintragung ins Grundbuch zu 50:50 vornehmen und zusätzlich beim Notar einen Ehevertrag/Scheidungsfolgenvereinbarung o.ä. abschließen, wo ihr für den Fall der Scheidung die Aufteilung des Vermögens regelt. Dann hast du auch kein Problem mit dem Nachweis deines Anfangsvermögens.

Grundsätzlich finde ich aber 50:50 hier fair, weil dein Mann sein fehlendes EK durch seine Eigenleistung und vermutlich einen höheren Anteil an der Rate ausgleicht. Daher sollte dies in der Vereinbarung mit bedacht werden.

Bearbeitet von ella838
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Hallo Fairornot,

die 50/50 Aufteilung finde ich in eurem Fall nur fair, wenn dein Mann so viel Eigenleistung erbringen wird, dass es die fehlenden 134k€ zu aktuellen Handwerkerpreisen ausgleicht (da müsste er schon die Elektrik sowie das Dach, zum Beispiel, alleine komplett ersetzen, und noch 1-2 Bäder dazu kernsanieren ohne dass du einen Finger krumm machst). Und Material dafür, welches aus eurer gemeinsamen Kasse gekauft wird, erhöht auch noch zu 50% des Kaufpreises seinen aufzuholenden "Schuldenberg".


Viele Grüße
Windig