Schwanger & kündigen?

Hallo zusammen,

Meine Elternzeit nach Kind Nr. 2 endet nächste Woche. Nun bin ich aber erneut schwanger geworden.

Bitte steinigt mich nicht, aber ich hatte das Ende der Elternzeit nicht auf dem Schirm und erst vor kurzen mit deinem Chef gesprochen. Er hatte es auch überhaupt nicht auf dem Schirm. Ich hätte also auch einfach vor der Tür stehen können und er wäre aus allen Wolken gefallen.

Ich hatte vorher Vollzeit im Büro gearbeitet, aber jetzt mit 2 kleinen Kindern und wieder schwanger, kommt für mich nur TZ in Frage. Da mein Arbeitsplatz 100 km entfernt liegt, kann ich auch nur im Homeoffice arbeite. Vor der Geburt meines 1. Kindes hatte ich einen HO-Tag pro Woche.
Meine Kids sind nicht den ganzen Tag fremdbetreut, so dass ich 2-3 Stunden pro Tag Auto fahren könnte und noch 5-6 Stunden arbeiten könnte.

Mein Chef würde mir nun wie gewünscht Teilzeit anbieten, aber nur vor Ort. Im Homeoffice nicht. Ich habe bereits mitgeteilt, dass ich schwanger bin.

Das schaffe ich nicht. Ich kann nicht vor Ort arbeiten. Das ist viel zu viel Stress für mich.

Soll ich selbst kündigen?

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Das ist keine Frage von 'soll ich kündigen'.

Du kannst / willst deinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen - damit musst Du kündigen. Und da Du vermutlich auch die Kündigungsfrist nicht einhalten kannst, kannst Du nur auf einen Aufhebungsvertrag hoffen.

Grüsse
BiDi

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Das ist natürlich blöd.
Aber, nachdem dir dein Chef eh Teilzeit ermöglicht, ist er Fahrweg dein Privatproblem.
Wenn du die Stelle so nicht annehmen kannst, bleibt dir nur die Kündigung.
Welch aussergewöhnlichen Beruf hast du denn, dass du auch vor der ersten SS schon 100 km einfache (?) Strecke in Kauf nimmst?
Das Ende der EZ "nicht auf dem Schirm haben" .. naja...
Gibts denn keine Stelle in der näheren Umgebung für dich?

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Sicherlich gibt's auch in der Umgebung passende Stellen. Aber jetzt in schwangerem Zustand brauche ich mich auch nirgends bewerben, um vielleicht 5 Monate zu arbeiten.

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Warum nicht?! Von der SS musst du ja nicht zwingend was sagen. Anonsten würde ich mir halt vor Ort irgend einen Job suchen. Muss ja nicht im erlernten Beruf sein.

Bist du auch vor den Kindern täglich schon 200 km gependelt?

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Ja kündigen ist dann die logische Konsequenz… hast du noch genügend Überstunden/Urlaubstage um die Frist zu überbrücken? Sonst eventuell mit dem Chef über einen Aufhebungsvertrag sprechen. Im deinem konkreten Fall wird er da sehr wahrscheinlich offen für sein. Alles Gute

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Nein, habe keine Überstunden oder Urlaubstage. Komme ja aus der Elternzeit.
Elternzeit habe ich auch keine mehr übrige.

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Hast du noch Elternzeit übrig? Wenn ja, verlängere deine Elternzeit bis zum kommenden Mutterschutz. Damit bekommst du zum einen dein früheres Mutterschutzgehalt im MuSchu und kannst außerdem die ersten 14 Monate EG-Bezug beim neuen EG ausklammern lassen, wenn diese im Berechnungszeitraum liegen.

Je nachdem, wie lange du bisher EZ hattest, muss dein Chef zustimmen, aber zumindest hättest du damit außerdem erstmal Zeit gewonnen. Wenn das Geld nicht reicht, kannst du ggf. bei euch im Ort einen kurzfristigen Minijob suchen. Auch hier muss dein Arbeitgeber aber zustimmen.

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Nein, hab leider keine Elternzeit mehr übrig.

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Ok, dann wirst du leider kündigen müssen.

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Wenn du deinem Arbeitsvertrag nicht nachkommen kannst, bleibt dir wohl nichts anderes übrig als zu kündigen.

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Wie viel Elternzeit hast du noch übrig von den Kindern?

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Keine. Hat sie auf meine gleiche Frage weiter oben geantwortet.

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Vielleicht sollte sie schreiben, ob sie 3 Jahre Pro Kind genommen hatte. Das ist ja nicht ersichtlich und viele wissen das immer nicht.

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Hi, war bei einer Bekanntin der ähnliche Fall..
Ihr AG hat ein drei Zeiler geschrieben, dass er ihr keine passende Stelle etc. anbieten kann.
Daraufhin ist sie dann auch zum Arbeitsamt und hat Arbeitslosengeld ohne Sperre bekommen.

Vielleicht wäre das bei dir auch eine Option bis zum Mutterschutz.

Selbst kündigen würde ich nicht..
Du bist während der Schwangerschaft besonders geschützt.

Setze dich evtl. Erst mal mit dem Arbeitsamt in Verbindung und schildere die Situagion, ich denke nicht, dass du aufs Geld verzichten kannst mit zwei Kinder..

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Der AG hat ihr doch aber einen TZ-Arbeitsplatz angeboten und das obwohl sie nicht mal die vorgesehene Beantragungsfrist einhält. Mit den Betreuungszeiten, die sie oben aufführt, wäre ja selbst mit Pendeln 50% arbeiten kein Problem. Sie hat nur keine Lust, dort hinzufahren.
Hinzu kommt, dass sie sich längst hätte arbeitssuchend melden müssen, wenn eine Rückkehr zum bisherigen AG ausgeschlossen ist. So etwas klärt man eben nicht eine Woche vorher.

Mal abgesehen von der Sperre: ALG1 gibt es, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ein Arbeitsweg von bis zu einer Std. wird dabei als zumutbar angesehen, nur auf HO-Stellen bewerben funktioniert nicht.

Als AG würde ich jemandem, der jetzt mehrere Jahre raus ist (zumindest ein Kind EZ voll ausgeschöpft) auch keine HO-Option bieten. So jemanden muss man doch komplett neu einarbeiten, in einem Bürojob ist das Wissen bei so langer Auszeit total veraltet. Unkündbar ist sie natürlich auch nicht, wenn sie ihren jetzt wieder auflebenden Vertrag nicht erfüllt.

Nach dem Reißen sämtlicher Fristen muss die TE ohnehin auf das Entgegenkommen des AG setzen. Dass der AG sich auch nicht gekümmert hat, spielt hier keine Rolle. Es ist nicht sein Job, ihr hinterherzulaufen.

Wäre ich in dieser Situation, würde ich mich entweder zusammenreißen und die Monate bis zum erneuten MuSchu dort arbeiten und/oder mich parallel auf Stellen vor Ort bewerben. Nach einer erneuten EZ wird das alles nicht einfacher und bei einer Eigenkündigung gibt es bis zur EZ eben kein Geld und dann auch entsprechend kaum Elterngeld.