Kinderzuschlag zurück zahlen wenn Kind vorzeit ausgelernt hat?

Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage und kann darüber nichts im Web finden, vielleicht weiß das ja hier jemand.
Ich bin alleinerziehend habe einfach mal auf gut Glück im Oktober KiZ beantragt und zu meiner Verwunderung bewilligt bekommen..
In meinem Haushalt leben 3 Kinder (2,5 und 18 jahre).
Ich gehe Teilzeit (30std/woche) arbeiten und von Zuhause aus mach ich noch ein Mini Job (10std/woche).
Meine grosses Kind macht eine Ausbildung und beendet diese nun vorzeitig (voraussichtlich Januar).
Für Januar bekomme safe noch Kindergeld+ zuschag.
Wie schaut es aber ab Februar aus? Das Kindergeld fällt weg das weiß ich aber was ist mit dem KiZ?
Im merkblatt steht nur:

Mitteilung von Änderungen im Bewilligungszeitraum
Ändert sich während des Bewilligungszeitraums etwas an Ihrem
Einkommen oder Ihren Wohnkosten, müssen Sie dies der
Familienkasse nicht mitteilen, da dies Ihren Kinderzuschlag nicht
verändert.
Nur wenn jemand in Ihren Haushalt einzieht oder aus Ihrem
Haushalt auszieht oder ein Kind in die Familie geboren wird, hat
dies Auswirkungen auf Ihre Bewilligung. Änderungen dieser Art sind
der Familienkasse daher unverzüglich mitzuteilen.

Ihrer Familienkasse müssen Sie insbesondere mitteilen, wenn
Î ein weiteres Kind in die Familie geboren wird,
Î ein weiteres Kind unter 25 Jahren in den Haushalt einzieht,
Î ein Kind aus Ihrem Haushalt auszieht,
Î ein Kind geheiratet hat, mit einer Partnerin oder einem Partner
zusammen in Ihren Haushalt eingezogen ist oder selbst ein
eigenes Kind bekommen hat,
Î ein Kind vermisst gemeldet oder verstorben ist,
Î Sie, der andere Elternteil oder Ihr(e) Partner(in) aus dem
gemeinsamen Haushalt ausgezogen sind/ist oder Sie zusammen
in einen Haushalt gezogen sind,
Î Ihre Familie ins Ausland gezogen ist.
Bitte teilen Sie Ihrer Familienkasse auch mit, wenn sich etwas in Ihren
persönlichen Verhältnissen (Anschrift, Bankverbindung) geändert hat.

Hatte jemand schon mal die Situation?

1

Statt sich die mühe zu machen hier im Forum zu schreiben einfach auf die Seite der Fanilienkasse, dort Email raussuchen und die Änderung kurz per Email mitteilen. Sowas versteh ich immer nicht

2

Bla bla blub...

Wozu sind Foren da? Dann braucht man keine Foren mehr denn schließlich kann man alles bei den Stellen erfragen..
Keine Antwort? Dann einfach nicht antworten, versteh ich auch nicht warum manche Menschen immer ihren Senf zu irgendwas beitragen müssen.............

Es ging lediglich um eine schnellere Antwort, Behörden sind nicht die schnellsten ....

3

Es geht nicht darum dass zu erfragen sondern der Behöre einfach mitzuteilen. Wenn es keinen Einfluss hat, dann ist die Email halt gegenstandslos.
Zeitaufwand wäre der selbe wie hier im Forum

weitere Kommentare laden
6

Schau mal hier, da kannst du dir die Durchführungsanweisung zum Kinderzuschlag ansehen: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/Familienleistungen/DA_Kinderzuschlag.pdf
Leider ist es nicht die aktuelle Version. Die aktuelle Version von 2024 findet man im Internet nicht.

Darin heißt es "4Liegt ein Anspruch auf Kindergeld im ersten Monat des BWZ vor,
wird dieser für den gesamten BWZ zu Grunde gelegt." so, dass der Wegfall des Kindergelds ab Februar keine Auswirkungen auf den Kiz haben sollte. Unter "E.2.
Änderungen während des Bewilligungszeitraums" steht auch nichts dazu

Bei der nächsten Antragstellung darfst du aber auf keinen Fall den Kurzantrag wählen!!