Hallo,
ich arbeite im medizinischen Bereich und würde dadurch sowohl durch meinen Arbeitgeber als auch meiner Gyn jederzeit ein BV bekommen, sobald ich dies möchte.
Nun geht es mir aktuell noch recht gut, wobei die Wehwehchen langsam kommen (15. SSW). Bisher arbeite ich jedoch noch ganz normal.
Nun würde ich gerne ab Januar in ein Teilbeschäftigungsverbot gehen und dies so lange machen, bis ich dann das volle BV in Anspruch nehmen würde. Hat jemand aus dem medizinisch/pflegerischen Bereich Erfahrung damit, wie es dann mit der Berechnung aussehen würde? Wird das Gehalt dann nochmals neu berechnet, wenn ich dann in das volle BV gehe oder bleibt die Berechnung, die ich dann ab Januar hätte? Bis einschließlich Dezember würde ich noch Dienste ausbezahlt bekommen, daher wär das für mich interessant.
Berechnung von Teil-BV zum gänzlichen BV
Du bekommst immer das volle Gehalt. Als schwangere darf dir kein finanzieller Verlust entstehen.
Also ich arbeite beim Zahnarzt und bin seit der 12 ssw im BV in der Zeit habe ich nur an der Anmeldung bzw im Büro gesessen da stuhlassistenz nicht konform war für mich, bin dann allerdings von meiner Ärztin ins BV geschickt worden.
Lg
Hi, wieso BV oder Teil-BV?
Ich arbeite auch im medizinischen Bereich, aber ein BV steht nicht in Raum.
Ich hatte bei der ersten SS BV wegen Corona und habe volles Gehalt bekommen.
Alles Gute
Die Dienste jetzt sind total egal. Es wird der Durchschnitt der 3 Monate VOR der Schwangerschaft genommen, egal ob teil bv oder komplettes bv
Die Berechnung eines BV sind die drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft. Also es ist egal ob ein volles oder halbes BV die gleiche Grundlage
In meiner letzten Schwangerschaft hatte ich erst ein Teil BV nur 20Wostd und später dann ein komplettes BV. Gehalt war immer der Durchschnitt der letzten 3 Monate VZ, also keine Einbußen, beim Teil BV halt volles Gehalt bei halber Arbeitsszeit
Das hört sich prima an, lieben Dank dir
Okay, davon mal ab, dass es für alle Beteiligten schlecht ausgehen kann, dass Sie meinen du hättest die Wahl, gibt es keinen Unterschied beim Gehalt.