Hallo zusammen,
ich brauche Hilfe und hoffe, dass ich hier richtig bin.
Mein Freund und Vater meines Kindes ist illegal eingereist. Unser Baby kam vor ein paar Monaten auf die Welt. Durch die Geburt unseres Kindes hat er einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel. Das ist alles soweit mit der Ausländerbehörde geklärt.
Wir haben nun bei der Beantragung des Elterngeldes Probleme. Da er bis dato keine Aufenthaltsgenehmigung hatte, war er dementsprechend nie arbeiten und kann somit kein Jahreseinkommen vorweisen. Die Elterngeldstelle möchte, dass ich schriftlich bestätige, dass mein Freund kein Jahreseinkommen in 2023 erzielt hat und seinen Lebensunterhalt durch mein Einkommen bestritten hat. Dem ist aber nicht so.
Er ist bei Freunden untergekommen, die ihn unterstützt haben. Würde die Elterngeldstelle diese Aussage annehmen? Wir möchten aber nicht, dass seine Freunde Probleme bekommen, weil sie jemanden ohne legalen Aufenthalt aufgenommen haben.
Soll ich einfach bestätigen, dass ich seinen Lebensunterhalt finanziert habe? Wobei ich da auch Angst habe. Ich habe letztes Jahr noch bei meiner Familie gewohnt (ein Familienmitglied bezieht Bürgergeld). Wenn ich jetzt bestätige, dass ich den Lebensunterhalt meines Freundes finanziert habe, könnte das Jobcenter dann annehmen, dass er bei uns gewohnt hat und somit meinem Familienmitglied Probleme bereiten?
Die ganze Sache bereitet mir ganz schön Kopfschmerzen. Ich danke allen, die sich diesen langen wirren Text durchgelesen haben.
LG
Elterngeld Jahreseinkommen Vater
Was hattest du denn für ein Einkommen? Wenn du bei der Person gemeldet warst die Bürgergeld bezogen hast, warst du selbst nicht erwerbstätig?
Mein Jahreseinkommen ist um die 36k brutto. Wir haben zu dritt zusammen gewohnt aber waren keine Bedarfsgemeinschaft. Das Familienmitglied hat dann vom Amt ihren Anteil an der Miete bekommen.
Ich verstehe nicht, warum du das bestätigen sollst. Das muss doch wenn dann dein Freund angeben?! Du kannst doch nur angeben, dass ihr erst ab Datum x zusammen wohnt und du seitdem euren Lebensunterhalt bestreitest. Und mehr würde ich da auch nicht angeben. Für dein EG ist das ja irrelevant. Und er bekommt ohne Einkommen vor der Geburt doch eh nur EG-Mindestsatz und der wird vermutlich auf seine anderen Leistungen angerechnet.
Nein für ihr EG ist das nicht irrelevant weil es ja eine Einkommensgrenze gibt
Ja klar, es muss nachgewiesen werden, dass er nicht so viel verdient hat, dass sie nicht anspruchsberechtigt wären. Aber wie hätte das funktionieren sollen, wenn es zu der Zeit nichtmal einen Aufenthaltstitel gab?