Ich hab mit meiner Mutter keinen Kontakt. Sie ist eine richtige Narzisstin. Mein Vater war richtig übel drauf und immer hat sie weggeschaut. Meine Kindheit (teilweise) war belastete mit seelischen Schaden. Sie sitzt im Rollstuhl, ist gehbehindert und interessiert sich nur für sich und sonst niemand. Mein Vater ist wohl todkrank, er wird nicht mehr lange leben. Ich hab noch 5 Geschwister. Wovon zwei Vollzeit arbeiten, 2 sind arbeitslos und eine ist nur Geringvedienerin. Mein Mann und ich haben zwei Kinder. Das Haus wo wir wohnen gehört meinen Mann und ist abbezahlt. Wir haben gute Jobs und sparen fleißig. Jetzt ist es so, dass Gerüchte aufkommen, dass meine Mutter (Erwerbsminderungsrente, ca 1100 Euro) nach dem Tod, sich nach einem Altersheim umschauen wird, sobald die zwei Kinder (25 und 31 Jahre) ausgezogen sind. Alleine würde sie gar nicht zurecht kommen. Ich könnte meine Geschichte noch sehr ausschmücken, aber das was mir meine Eltern seelisch angetan haben, führte zum kontsktabbruch. Kennt sich jemand aus, wer für die Kosten (kein gespartes oder Versicherung der Mutter) aufkommen muss, die meine Mutter nicht selber tragen kann? Ich hab gehört, es wird auf die Kinder gelegt und ein schonvermögen darf man behalten. Was heißt das genau? Ich hab für meine Kinder ca 12.000 Euro auf die Seite gespart. Wir selber haben 8000 Euro auf der Seite. An welches Vermögen geht der Staat ran, welche Vorkehrungen kann man treffen, damit das was man sich aufgebaut hat, nicht weggenommen wird?
Vielen Dank!!
Wer muss für Kosten Altersheim aufkommen?
Haben seine Eltern Wohneigengutum?
Oder leben deine Geschwister in ihren Kinderzimmern?
Wäre ein Eigenheim da, würde es finanziell natürlich anders aussehen..
Erst mal wird geguckt, was deine Mutter an Vermögen und Immobilien hat. Wenn da nichts ist, bzw. es aufgebraucht ist, werden die Kinder hinzugezogen. Aber nur bei einem Jahresverdienst über 100.000 €. Und dann auch nur dein Gehalt. Das deines Ehemanns wird unberücksichtigt.
Meine Mutter kann aktuell ihren Heimplatz selbst bezahlen. Sie bekommt eine gute Rente und eine Betriebsrente. Dazu hat sie gespart. Wenn das Geld aufgebraucht ist, müssen wir überlegen, was mit dem Haus passiert. Erst wenn davon nichts mehr übrig ist, müssen wir die Kostenübernahme beantragen. Da wird dann wahrscheinlich mein Bruder zahlen müssen. Die Lücke sind ca. 500€ bei uns.
Die allermeisten Heimbewohner können ihren Platz nicht selbst bezahlen.
Als Erstes werden Ersparnisse (wenn vorhanden) deiner Mutter und ihr Vermögen herangezogen - wenn sie z.B. ein Haus besitzt.
Hat sie nichts kannst du meines Wissens nicht herangezogen werden, es sei denn dein Jahreseinkommen liegt über 100.000 Euro. Das betrifft DEIN Einkommen, nicht das deines Mannes.
Liegst du darunter, zahlt das Sozialamt, soweit ich weiß.
Ich denke also, du musst dir keine Sorgen machen.
Wenn du unter 100.000 EUR im Jahr verdienst, wirst du nicht heran gezogen. Dazu kommen dann noch Freibeträge. Die Grenze ist vor einigen Jahren grpßzügig nach oben gesetzt worden.
Kannst du nachlesen im WWW.
Du musst über 100000 Brutto im Jahr haben, um herangezogen zu werden. Zu denn 100000 Euro kommen noch diverse Freibeträge für Kinder, Kredite etc.
Für die Beerdigung gelten übrigens andere Regeln - wenn sich keiner findet, der die Beerdigung übernimmt (oder sie das selbst leisten kann) übernimmt das Sozialamt ein einfaches anonymes Urnenbegräbnis - die Kosten dafür wird das Sozialamt von allen nächsten Angehörigen versuchen einzutreiben - da gelten lediglich die normalen Pfändungsfreigrenzen, Kostenpunkt ungefähr 2.000€ und Kontaktabbruch rettet auch nicht.
Richtig. Da werden Kinder, Enkel und Geschwister gesucht. Und die werden auch meist gefunden.
In Deutschland sind Kinder grundsätzlich unter Umständen verpflichtet, für die Pflegekosten der Eltern aufzukommen, wenn diese nicht in der Lage sind, diese selbst zu tragen. Dies hängt von den finanziellen Verhältnissen ab. Es wird jedoch ein sogenanntes Schonvermögen gewährt, das nicht angerechnet wird. Für Alleinstehende beträgt das Schonvermögen in der Regel 5.000 Euro, plus 500 Euro pro Kind. Alles darüber hinaus könnte theoretisch für die Pflegekosten herangezogen werden. Es gibt auch Möglichkeiten, Vermögen durch Schenkungen oder Pflegeversicherungen zu schützen, aber das sollte mit einem Fachanwalt für Erbrecht oder Sozialrecht besprochen werden.
In deinem Fall, mit 12.000 Euro für die Kinder und 8.000 Euro für dich, könnten 8.000 Euro als Schonvermögen für dich und deine Kinder nicht angerechnet werden, wenn deine Mutter in ein Pflegeheim kommt und die Kosten nicht selbst tragen kann. Über das Schonvermögen hinausgehendes Vermögen oder Einkommen könnte für die Kosten der Pflege herangezogen werden.
Nein, das Ersparte muss man nicht für die Eltern aufbrauchen.
Die Pflegebedürftigen selber führen 10000 haben plus Beerdiungskosten.