Hallo! Bin gerade Mutter geworden, werde 1 Jahr in Karenz bleiben. Aktuell beziehe ich einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, also 80% vom Grundgehalt. Nach 1 Jahr Karenz möchte ich in Teilzeit wieder einsteigen (20h/Woche) und würde demnach dann Rund 50% vom Grundgehalt verdienen.
Nun frage ich mich, ob es nicht finanziell besser gewesen wäre, 2 Jahre in Karenz zu gehen und dafür 60% des Grundgehaltes zu bekommen?
Oder alternativ 1 Jahr Karenz und danach 1 Jahr Bildungskarenz, denn in Bildungskarenz bekommt man ja Arbeitslosengeld soweit ich weiß, also auch weit mehr als bei 20h Arbeit.
Mir ist gerade nicht klar, welche Vorteile man hat, wenn man nach 1 Jahr Karenz wieder 20h arbeiten geht, statt nach 2 Jahren (außer dass es Vorteile für die Pension hat) Wohne in Österreich übrigens.
Ich bin in diesem Thema überhaupt nicht fit und wäre dankbar, wenn mir einer helfen kann 🙂
Frage zu Teilzeit Gehalt nach Karenz
Hallo!
Ob du mit dem Einkommensabhänigen Kinderbetreuungsgeld oder mit dem Kinderbereuungsgeldkono besser dran bist ist recht individuell.
Das einkommensabhänige sind ja max. 80% vom letzten Lohn aber Max. 2300€ pro Monat aber nur 10 Monate ( nach Mutterschutz bis das Kind 1. wird)
Das Kinderbreuungsgeldkonto, sind KEINE 60% des letzten Lohns, sondern eine fixe Summe (14355€) die du dir auf die Länge deiner Karenz ausbezahlen lassen kannst. Dieser Betrag wird geringer je länger du in Karenz gehst. (Kinderbereuungsgeld Rechner im Internet hilft) Aber ist in Summe immer die selbe. Du kannst bei diesem Modell allerdings mehr in Teilzeit dazu verdienen. Da liegt die zuverdienstgrenze bei 60% deinem alten Gehaltes. Während du beim Einkommensabhänigen nur auf Geringfügigkeit dazu verdienen darfst. Was aber irrelevant ist, wenn du das erste Jahr sowieso zuhause bleiben möchtest.
Ich habe mir einfach ausgerechnet bei welchem Modell ich in Summe mehr bekomme. Das war aufgrund meines Gehaltes das Einkommensabhänige.
Wenn du einen eher geringen Verdienst hattest, ist das Pauschale ev. mehr aber das kannst du super über den Rechner der Arbeiterkammer herausfinden.
Nach einem Jahr Karenz kannst du tatsächlich über das AMS eine Bildungskarenz beantragen. Hier bekommst du dann die Höhe des Arbeitslosengeldes, ABER nicht jede Maßnahme wird anerkannt, und in einigen Bundesländern sind sie mit der Vergabe der Bildungkarenz sehr eigenwillig.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
LG