An alle, die sich gut mit dem Beschäftigungsverbot auskennen.. eine Frage.

Hallo ihr lieben,

Ich habe mal eine Frage zum BV.
Ich bin aktuell in der 20. SSW. Zu Beginn der Schwangerschaft habe ich gemeinsam mit meinem Arbeitgeber den klassischen Fragebogen ‚Gefährdungsbogen‘ ausgefüllt und beschlossen, dass ich nicht ins BV gehen möchte. Dachte, ich kann auch bestimmt normal weiter arbeiten. Bis dato ging es mir gut!

Dann hat die Übelkeit total zugeschlagen, ich war 4 Wochen krankgeschrieben.
Danach immer mal wieder arbeiten, jetzt wieder 2 Wochen krank geschrieben weils mir einfach dreckig geht.

Meinen Gyn habe ich auf ein BV angesprochen, er sagt, er kann da nichts tun.
Nun habe ich meinen Betrieb nochmal diesbezüglich gefragt, weil ich erklärt habe, dass ich nicht garantieren kann, ob und wann ich wiederkomme und dass die Situation für alle Beteiligten, auch für die Kollegen, doof ist.

Mein Chef sagte mir heute, dass sie auf jeden Fall versuchen werden, mir eins auszustellen. Dass er es aber nicht versprechen kann, weil wir ja eben zuvor im Gefährungsbogen angegeben haben, dass das nicht nötig ist.

Kennt sich jemand aus, kann diese Entscheidung widerrufen werden, oder ist einmal ‚Nein‘ dann den ganzen Zeitraum über ‚Nein‘?

Liebe Grüße! Und danke!

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Ein BV kriegt man nicht wegen Übelkeit bzw. allgemeinem Krankheitsgefühlt etc. Ein berufliches BV wird ausgestellt, wenn dein Job das Leben des Kindes gefährdet, also wenn du z. B. mit Gefahrstoffen arbeitest. Ansonsten wirst du halt krank geschrieben. Ich war auch insgesamt bestimmt 4-5 Wochen krank wegen diversen Problemen aufgrund der Schwangerschaft.

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Ich arbeite mit Suchtkranken. Da wir allerdings keine Psychiatrie sind, ist es bei uns tatsächlich eine Grauzone. Möglich sei es aber.

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Wusste gar nicht, dass man das vorher gemeinsam entscheidet? Höre ich zum ersten Mal. Auch wenn, dass ist ja eine Momentaufnahme, keiner weiß, wie es dir zum späteren Zeitpunkt gehen wird.

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Tatsächlich haben die mich damals gefragt.. fand ich auch etwas seltsam.

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Ihr persönliches Befinden ist für die Gefährdungsbeurteilung des AG nicht relevant und der Arbeitsplarz sich sicher nicht verändert.

Wenn es jetzt körperliche Voraussetzungen für rin Beschäftigungsverbot geben sollte, kann das nur der behandelnde Arzt aussprechen.

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Hey ich arbeite in der Pflege und wurde aus der Pflege ins Büro gesteckt und habe den auch unterschrieben diesen Bogen. Habe zum Ende immer mehr Rückenschmerzen bekommen und Kreislauf und war daher auch öfter krank. Die haben mir dann ab der 27 ssw glaube auch ein BV ausgesprochen. Weiß natürlich nicht ob das hintenrum ein Problem war aber was bei mir an kam aufjedenfall nicht. Die Situation kann sich ja gesundheitlich immer ändern, deswegen sollte das eigentlich kein problem sein meiner Meinung nach.

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Genau darum geht es mir. Ob es eben nachträglich möglich ist! Danke 😊

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Gesundheitliche Belange fallen nicht kn die Zuständigkeit des Arbeitgebers, das ist dann nicht korrekt gelaufen.

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Übelkeit ist ein Grund für eine AU und diese ist vorrangig zu nutzen.
BV hat man eigentlich kein Mitspracherecht weil die Arbeit entweder nicht mutterschutzkonform ist oder vom FA wenn dies Schwangerschaft gefährdet ist.

Beides ist bei dir ja anscheinend nicht zutreffend. Heißt eigentlich darf keiner der beiden dir einen BV aussprechen.
Denn es scheint ja mutterschutzkonform zu sein dein Platz und die Schwangerschaft nicht gefährdet.

So kenne ich es.

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Huhu, danke.
Ich arbeite in einer Fachklinik für Suchtkranke, daher wäre es grundsätzlich bei uns schon möglich.
Es geht mir primär um die Frage, ob es möglich ist, dass ein BV ausgestellt wird, obwohl man vorher ‚Nein‘ angegeben hat.

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Also ich arbeite in einer Einrichtung für Wohnungslose & Suchtkranke Menschen. Ich habe nun ein Beschäftigungsverbot bekommen und gemeinsam mit meinem Chef die Gefährdungsbeurteilung gemacht.
Der Betriebsarzt hat ebenfalls für ein Beschäftigungsverbot gestimmt. Habt ihr einen Betriebsarzt ? Vielleicht auf diesem Wege !

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Wenn du wegen Übelkeit nicht arbeiten kannst, dann kannst du dich krankschreiben lassen. Ein Beschäftigungsverbot gibt es dafür nicht

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Doch, bei uns ist das möglich, da ich in der Suchthilfe arbeite.

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Ich glaube du solltest in der Begründung dein Unwohlsein, Übelkeit etc. nicht aufführen, denn dieses hat nichts mit deiner Tätigkeit und deren Gefahr zu tun. Du willst ja im Prinzip jetzt die mögliche Gefährdung deines Jobs nutzen, um ins BV zu kommen, weil es dir nicht gut geht. Das ist in sich falsch und unlogisch. Ich bewerte das nicht, nur gehen die beiden Sachen einfach nicht zusammen.
Du könntest höchstens sagen, dass du jetzt doch Ängste in Bezug auf die Tätigkeit bekommen hast oder so. Denn das BV gibt es eben, wie bereits andere erklärt haben, nur wegen beruflicher Risiken.

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Es gibt keinen Grund für ein Bv.

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Meine Kollegin hat sich ähnlich entschieden. Damals noch Einzelhandel bzw Optik, wir konnten keine Liegemöglichkeiten stellen, hinzu kam alleinarbeit. Sie war am Anfang der Meinung, dass sie nicht ins BV möchte. Ablehnen kann sie.
Problem war dann, dass als die beschweren mehr wurden hat sie es bereut. Ein zurück gab es aber nicht. Zumindest waren das Ende 2019 die Aussagen der entsprechenden Stellen. Ihr "Glück "war dann der corona-lockdown.

Informiert euch nochmal bei allen Stellen.

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Dachte Alleinarbeit begründet ein BV nur, wenn man dabei andere gefährden würde, wie z.B. eine schwangere Busfahrerin wird ohnmächtig und gefährdet die Passagiere dadurch.
Eine Verkäuferin gefährdet doch in Alleinarbeit keine Kunden.🤔

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Jein, hier wurde als Problem die Werkstattarbeit angeführt. Würde bisher auch immer so bin allen Stellen so angeführt und akzeptiert

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Entweder geht eine Gefährdung von der Tätigkeit aus oder nicht. Dein AG hat entschieden, dass keine Gefährdung vorhanden ist, somit wäre es sehr seltsam, wenn jetzt auf einmal doch eine vorliegt, und das bei gleicher Tätigkeit.

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Ein BV vom Arbeitgeber kann nur geändert werden wenn sich die Voraussetzungen an deinem Arbeitsplatz geändert haben. Egal ob dir jetzt übel ist oder du Kopfschmerzen hast, beides hast du auch unabhängig deiner Tätigkeit. Und für ein Beschäftigungsverbot musst du auch arbeitsfähig sein.
Die einzige Chance, die ich hier sehe ist die erneute Gefährdungsbeurteilung (die man durchaus gemeinsam machen kann, das ist ja individuell zu betrachten, zusätzlich zur allgemeinen Gefährdungsbeurteilung) und dass sich irgendetwas in deiner Tätigkeit geändert hat weil du jetzt sichtbar schwanger bist, körperlich für irgendeine Tätigkeit nicht mehr einsetzbar bist o.Ä -falls das zutrifft! Das wird aber wirklich wirklich schwierig und anfechtbar, falls das jemand (die Krankenkasse z.B.) tun will.
Also realistisch gesehen, nein, du wirst dich bei Bedarf krankschreiben lassen müssen bis du in den regulären Mutterschutz gehst.