Frage Mietrecht bei Untervermietung

Hallo. Gibt es hier evtl Juristen zum Thema Mietrecht ? Mich würde interessieren:
Ein Eigentümer einer Wohnung gestattet dem Mieter unterzuvermieten. Der Mieter verstirbt / was passiert dann mit dem Untermietvertrag ? Treten die Erben dann automatisch in diesen ein und können diesen dann nur gemeinsam kündigen ?

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Ich bin kein Mietrechtler. Aber da die Erben in das Mietverhältnis eintreten und das Mietverhältnis is mit dem Tod nicht automatisch endet, sehe ich es auch so, dass sie gleichzeitig Vermieter des Untermieters bleiben und dem Untermieter kündigen müssen oder -falls gewünscht - das Untermietverhältnis weiter führen können.

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Danke für die Antwort. Sprich konnte das dann problematisch werden wenn die Erbengemeinschaft nicht einig ist was dann passieren soll, kündigen oder weiterführen ?

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Ja klar, dass kann natürlich zum Problem führen. Aber warum sollte man als Erbengemeinschaft ein Mietverhältnis (und Untermietverhältnis) weiterführen wollen, wenn keiner der Erben selbst einziehen will? Das ist ja in erster Linie mal eine enorme finanzielle Verpflichtung, die man da übernimmt.

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Bin nicht vom Fach und kann nur aus Erfahrung sprechen.
Hatte mal ein Grundstück gepachtet. Als der Verpächter verstarb ist der Vertrag nicht erloschen. Er ging automatisch an die Erben über.
Drum sehe ich es in deinem Fall so, dass die Erben dem Untermieter kündigen müssen.

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ein Pachtvertrag ist etwas anderes wie einMietvertrag

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Nein, müssen sie nicht. Sie müssen den Hauptmietvertrag kündigen, dafür haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Der Untermietvertrag erlischt dann automatisch. Ist so in den Standard-Untermietverträgen auch explizit geregelt (Kopplung an den Hauptmietvertrag, dieser wird oft bei Vertragsabschluss mit ausgehändigt).

Wenn ich als Untermieter in der Wohnung bleiben möchte, würde ich nach Rücksprache mit den Erben den Hauptmieter kontaktieren und fragen, ob ich in den Vertrag einsteigen kann. Mache Vermieter sind ja froh, wenn sie nicht neu suchen müssen.

Bearbeitet von gute_laune
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im Todesfall erlischt der Mietvertrag, der ist nicht vererbbar, deinMietvertrag ist somit hinfällig

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Falsch. Eine Erbengemeinschaft tritt anstelle des Verstorbenen. Wir haben selbst zur Miete gewohnt. Als der Eigentümer verstorben ist, wurde die Erbengemeinschaft zu unserem "neuen" Vermieter.

Bei Untermieteverträgen gibt er verschiedene Möglichkeiten :


https://www.promietrecht.de/Untermieter/Hauptmieter-verstorben-was-wird-aus-dem-Untermieter-E2713.htm

Bearbeitet von Mama191216
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Super Link danke ❤️