Hallo zusammen,
Ich habe für ein Jahr Elterngeld beantragt weil ich mir zwei Jahre nicht leisten kann. Bin bis Oktober im Elterngeld und habe bis November 2026 Elternzeit. Weiß jemand ob ich ab dieses Jahr November Bürgergeld beantragen kann für das zweite Elternzeit Jahr ? Bei meiner ersten Tochter habe ich das genau so machen müssen. Da habe ich schon im Elterngeld aufstockend Hartz 4 bekommen und dann den Rest Elternzeit nur noch Hartz 4.
Danke im voraus und bitte keine Vorurteile! Liebe Grüße
Elterngeld und Bürgergeld
Ich empfehle dir, dich zeitnah an eine gemeinnützige Organisation wie beispielsweise die Caritas zu wenden. Dort kannst du dich mal gescheit beraten lassen von Experten, die neutral sind, sich auskennen und den ein oder anderen guten Rat in Petto haben.
Hier im Forum geht immer der Widerstand los, wenn eine Frau schreibt, dass sie länger als ein Jahr daheimbleiben will und dabei Unterstützung braucht. Kann ich nicht verstehen, gerade in der heutigen Zeit, in der Kita fast nur noch Aufbewahrung ist und lediglich der schöne Schein nach Außen gewahrt werden soll. Ich unterstütze gerne Frauen und Kinder mit meinen Steuergeldern, für die eine so frühe Fremdbetreuung nicht in Frage kommt. Zumal ja auch Krippeplätze zu 80% aus Steuergeldern finanziert werd, der Eigenanteil der Eltern ist im Verhältnis zu den richtigen Kosten ja recht gering und wird von uns allen mitfinanziert, da ist es mir wurscht, ob dieses Geld die Familie zum Überleben bekommt oder der Platz damit finanziert wird.
Hol dir auf jeden Fall Hilfe, um alles ausschöpfen zu können, was dir zusteht.
Falls du Pflegegeld bekommen solltest, kannst du dich auch mal schlau machen bzgl. Kinderzuschlag und Wohngeld. Ich kenn mich da kaum aus, aber es sollte möglich sein, auf diese Art und Weise aufzustocken. Aber Caritas, Diakonie und Co wissen das besser und können dich individuell beraten.
Danke für deine liebe Antwort🙏🏻
Das werde ich Montag direkt machen! Darüber hab ich gar nicht nachgedacht, bzw. Wusste gar nicht das es Leute gibt die einen da richtig beraten können. 🙈
Das ist in deiner Situation wirklich extrem wichtig! Gerade für den Fall, dass deine Tochter doch bleibende Schäden zurück behält. Du brauchst da wirklich Leute an deiner Seite, die Ahnung haben.
Zahlen die Väter nicht für die Kinder bzw auch für dich?
Bist du arbeitslos im 2. EZ Jahr?
Was ist mit dem Vater? Oder einer Betreuung, damit du arbeiten kannst? Unterhalt ist vor bürgergeld vorrangig.
Ansonsten ja, kannst du. Ob du berechtigt bist🤗
https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/buergergeld-in-elternzeit/
https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-in-der-elternzeit-beantragen-15-10-24;art1373668,11762815#:~:text=Also%3A%20Ja%2C%20man%20kann%20B%C3%BCrgergeld%20in%20der%20Elternzeit%20beantragen.
Die Jobcenter haben eine eigene Abteilung, die den Unterhalt beim Vater eintreibt.
Zuersteinmal ist der Vater des Kindes für dich und das Kind zuständig, dann erst die Allgemeinheit.
Ez muss man sich leisten können. Geht das nicht, muss man nach einem Jahr wieder arbeiten, machen die Meisten hier.
Warum hast du 2 Jahre Ez beantragt, wenn du es dir nicht leisten kannst?
Dann geh nach 1 Jahr wieder arbeiten wenn du es dir nicht leisten kannst.
Elternzeit bedeutet ja es gibt ein Arbeitgeber.
Ansonsten ist erst Mal der Kindsvater zuständig und dann erst alles andere.
Alles, was du in den Kommentaren noch an Infos geschrieben hast, hätte in den Ausgangspost gehört. Das nur Mal zum Anfang.
Deine Situation ist ja wirklich sehr speziell. Du solltest dich dringend vollumfänglich beraten lassen, nicht von Laien in einem Forum, auch wenn hier bestimmt der eine oder andere ist, der sich fachlich auskennen würde. Dennoch ist deine Situation ja sehr speziell.
Vielleicht macht es für dich Sinn, Mitglied in einem Sozialverband zu werden (sovd, VdK).
Ich drücke euch die Daumen, dass der Nerv nicht dauerhaft verletzt ist.
Ja, du kannst Bürgergeld beantragen.
Außerdem:
Unterhaltsvorschuss beantragen, für beide Kinder.
Pflegestufe fürs Kind und Pflegegeld
Außerdem GdB beantragen
Wie hoch ist dein aktuelles Elterngeld? Eventuell macht ein Antrag auf Kinderzuschlag noch Sinn. Da wird mit dem Einkommen der letzten sechs Monate gerechnet.
Wenn ich kinderzuschlag beantrage und dieser mit meinem Einkommen der letzten 6 Monate berechnet wird, wird ja mein mutterschaftsgeld und mein Geld aus meinem Arbeitsverhältnis gerechnet, weil ich ja erst ab diesen Monat Elterngeld bekomme. Oder wird dann der elterngeldbescheid direkt berücksichtigt?
Die Berechnung geht so:
Der Antrag gilt für den Monat, in dem er eingeht (wenn du ihn heute stellst also für Januar 2025). Dann wird das Einkommen aus dem Zeitraum Juli24-Dez24 gerechnet.
Wenn bei der Rechnung rauskommt, dass ein Anspruch besteht, wird für 6 Monate bewilligt (Jan25-Juni25) und du könntest ab Juli25 einen neuen Antrag stellen(bei dem dann das Einkommen aus Jan25-Juni25) gilt.
Wenn bei der Rechnung rauskommen, dass kein Anspruch besteht, wird der Antrag nur für den Monat Januar 25 abgelehnt und du kannst ab Februar 25 einen neuen Antrag stellen (für Februar25 wird dann mit dem Einkommen von August24-Jan25 gerechnet).
Beim Elterngeld ist folgendes zu berücksichtigen; In der Regel wartet man eine Zeitlang auf den Elterngeldbescheid, d.h. man bekommt unter Umständen monatelang nichts und dann eine Nachzahlung an Elterngeld. Einkommen wird generell in dem Monat angerechnet, in dem es zufließt (Zahlungseingang), also wenn du Elterngeld ab 10.09.24 bewilligt bekommst, aber die Nachzahlung erst im März 25 kommt, weil die Bearbeitung so ewig dauert, wird das Elterngeld erst im März 25 angerechnet.
Deswegen ist es beim Elterngeldbescheid wichtig, dass der vollständig mit den Auszahlungsterminen eingereicht wird.
Zum Mutterschaftsgeld: Das wird seit dem 1.7.2023 Mutterschaftsgeld von der Einkommensanrechnung ausgenommen (§ 11a Abs. 1 Nr. 6 SGB II).