Ich halte mich kurz ☺️
1 Kind geb 4/23. EZ (3 Jahre) EG (2 Jahre)
- letzte EG Auszahlung 18.01.2025
Zwischenzeitlich SS geworden mit Kind 2.
Kind 2 MuSch beginnt am 20.01.25
KK bereits informiert & Geld auch schon erhalten
AG ebenfalls informiert (seit 14 SSW)
EZ für Kind 1 zum 19.01.2025 verkürzt und MuSch für Kind 2 pünktlich zum 20.01.2025 angemeldet.
Gearbeitet habe ich nicht in der Zwischenzeit.
Also der AG Vorschuss (Muttersxhaftsgeld) steht mir auf alle Fälle zu, rixhrig ?
Elternzeit, erneut SS, MuSch
Ja
Das EG das im Januar 25 ausgezahlt worden ist musst du möglicherweise zurückerstatten, da es für den Zeitraum 18.1. bis 19.2. ausgezahlt wurde und du da die Anforderungen für EG ggf. nicht mehr erfüllst (EZ beendet, lebt dann ein Vertrag mit > 32h wieder auf?)
Laut dem Bescheid der L-Bank ist das der 21. LM und betrifft den Zeitraum 18.12.24-18.01.25.
Denke von daher nicht, dass es angerechnet wird/zurück erstattet werden muss. Und wenn wäre es jetzt nicht sooooo wild.
Mir ging es nur um den AG Vorschuss.
Danke trotzdem 🥰
Du hättest dein EG umstellen müssen, so dass es vorm Mutterschutz endet. Jetzt wird das Mutterschaftsgeld angerechnet aufs EG.
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommst du anhand deines alten Vertrags.
Habe ich doch ..
21. LM letztes EG 18.12.24-18.01.25 (laut Bescheid L Bank) wird vermutlich am 18.01. auf meinem Konto gutgeschrieben sein und am 20.01.25 also 2 Tage später beginnt der MuSch fürs zweite Kind.
EZ habe ich zum 19.01.25 für Kind 1 verkürzt
Das war aus deinen Sngaben oben nicht ersichtlich. Es war ja nicht bekannt, wie lange Mutterschutz/Elterngeld/Basiselterngeld und wann das Kind geboren wurde steht ja auch nicht oben.
Auszahlung ist nicht gleich Lm.
Mit allen diesen Sngaben wäre es einfacher gewesen korrekt zu Antworten😊