Elternzeit - erneute Schwangerschaft - Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,

ich habe bereits eine fast dreijährige Tochter.

Ich befinde mich im 3. Jahr der Elternzeit.
Mitte März endet meine Elternzeit und es sollte eigentlich meine Vollzeitarbeit wieder anfangen.
Ich bin nun erneut schwanger und habe bei der ersten Schwangerschaft bereits ein BV erhalten. So wie es aussieht werde ich nun ein erneutes BV ausgestellt bekommen.

Frage: Erhalte ich dann ab Mitte März (eigentlicher Wiedereinstieg) das selbe Gehalt wie während meines ersten BV?
Oder wie viel erhalte ich?
Kann mir jemand was dazu sagen?
Da ich im 3. Jahr bin habe ich kein Einkommen und wir waren schon auf das Geld angewiesen, was ich ab März bekommen sollte… wenn wir nichts bekommen ist es leider nicht so schön :-(

LG

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Du bekommst das Gehalt was vertraglich festgehalten wurde.
Nur soweit ich weiß fällt dann halt Provisionen und so raus.

Also nur das feste Gehalt.

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Wenn du nach deiner Elternzeit planmäßig wieder in deine Vollzeitarbeit eingestiegen wärst und dir ein erneutes BV ausgestellt wird, hast du in der Regel Anspruch auf das gleiche Gehalt wie vor der Elternzeit, also das Gehalt, das du vor deinem ersten BV bekommen hast.

Das liegt daran, dass das Mutterschutzgesetz sicherstellt, dass Schwangere im BV ihr durchschnittliches Einkommen der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft erhalten (also vor deinem ersten BV oder vor deiner Elternzeit, je nachdem, welche Regelung greift).

Ein paar Dinge sind wichtig zu beachten:

1. Nachweis des Wiedereinstiegs: Es ist wichtig, dass dein Arbeitgeber über deinen geplanten Wiedereinstieg im März informiert ist und du formal aus der Elternzeit zurückkommst.


2. Antrag beim Arbeitgeber: Dein Arbeitgeber wird wahrscheinlich die Zahlung im Rahmen des BV über die Krankenkasse abwickeln, daher kläre das möglichst frühzeitig.


3. Erneuter Anspruch auf Mutterschutz und Elterngeld: Dein Gehalt im BV zählt als Grundlage für spätere Leistungen wie Mutterschutzgeld oder Elterngeld, also ist es wichtig, dass alles korrekt geregelt wird.

Falls du unsicher bist, kannst du dich auch bei deiner Krankenkasse beraten lassen. Die genaue Regelung hängt manchmal von der individuellen Situation ab.

Ich hoffe, das hilft dir weiter!

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Wenn du wirklich ein BV bekommst, dann steht dir das zu, was du bekommen hättest, wenn du arbeiten würdest.

Du musst da such nichts beantragen beim AG. Dafür ist er zuständig, du kannst gar kein BV beantragen.

Hast du eine Teilzeitvereinbarung für nach der Elternzeit?