Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Eine Bekannte hat vor ca 4 Jahren eine kleine Wohnung verkauft und sich mit dem Käufer auf Ratenzahlung geeinigt. Im Kaufvertrag steht, dass bis zur vollständigen Bezahlung meine Bekannte Eigentümerin bleibt.
Nun ist der Käufer überraschend verstorben und die Erben haben das Erbe ausgeschlagen.
Für die Wohnung ist noch ein Restbetrag von ca 10.000 Euro offen.
Fragen:
Muss meine Bekannte das bisher bekommene Geld an irgend jemanden zurückzahlen?
Gehört ihr die Wohnung noch oder fällt die Wohnung dennoch in die Erbmasse (wer auch immer die bekommt). Und wenn die Wohnung in eine Erbmasse fällt, bekommt meine Bekannte von irgend jemand den noch offenen Betrag?
Danke!
Käufer von nichtabgezahlter Wohnung verstorben - Erbausschlagung
Steht die Bekannte noch im Grundbuch?
Ja.
Und in dem Vertrag steht nichts bzgl. Sterbefall?
Woher weißt du das die Erben ausgeschlagen haben?
Ui, sehr spannende Geschichte.
Da bin ich echt auf sie Antworten gespannt von denen, die sich wirklich auskennen.
Gefühlsmäßig würde ich ja sagen, dass ihr Wohnung und Geld gehören, wenn alle Erben alles ausgeschlagen haben.
Aber das ist meine Laienmeinung.
Das ist so komplex, da würde ich mich auf ar keinen Fall auf die Meinungen in einem Laienforum verlassen. Sie sollte sich dringend einen Anwalt suchen, der sich im Bereich Erbrecht etc auskennt.
Wee hat diesen Vertrag damals aufgesetzt und die bekannte beraten? Ggf kann sie dort eine rechtssichere Auskunft bekommen.
So einen Fall habe ich auch noch nicht gehört/gelesen.
Ich kenne nur Kaufverträge hinsichtlich Grundstücke/Immobilien bei denen der Kaufpreis über eine Finanzierung bei einem Kreditinstitut läuft. Hier bezahlt das Kreditinstitut den Kaufpreis an den Verkäufer und der Käufer zahlt das Darlehen an die Bank zurück. Der Darlehensbetrag wird als Grundschuld im Grundbuch eingetragen.
Grundstücks- und Immobilien Kaufverträge werden immer notariell abgeschlossen.
Eine Sicherung hinsichtlich Kaufpreis und Eigentumsübergang ist da eigentlich in den Verträgen immer enthalten.
Ja, es gab keine Vollzahlung sondern eine notariell vereinbarte Ratenzahlung, inklusive Rücktrittsrechts seitens des Verkäufers ab zwei fehlenden Raten inklusive Einbehalt des bis dahin bezahlten Betrags. Meine Bekannte und der Käufer kannten sich, daher diese Vereinbarung. Dass der Käufer stirbt (und dass die Erben ausschlagen) war so nicht abzusehen.
Der Grundbucheintrag sollte erst nach vollständiger Zahlung erfolgen, das ist ebenfalls vertraglich festgelegt worden.
Vielleicht weil es insgesamt "nur" um 25.000 Euro ging und sich die Vertragsparteien kannten.
25.000€ Kaufpreis für eine Wohnung?? Wie ist das möglich? So viel kostet ja eine Garage.
Das Eigentum ist nicht auf die Erben über gegangen, allenfalls der vertragliche Anspruch auf Übereignung bei Zahlung der letzten Rate, wenn die Erben nicht ausgeschlagen hätten.
Das hängt aber davon ab, was im Vertrag steht.
Am besten klärt man das mit dem Notar welcher den Kaufvertrag beurkundet hat. Es ist verwunderlich das da keine Regelung in den Vertrag aufgenommen wurde.