Mietminderung bei Ferienwohnung möglich?

Hallo.

Hoffe, es passt hier hin.
Ich werde über Google nicht so richtig fündig, deswegen wende ich mich an euch. Vielleicht kann mir ja jemand dazu etwas sagen.

Wir haben eine Ferienwohnung für die Woche gemietet. Ging über keine Plattform, sondern über GoogleMaps, wo ich dann direkt über die Internetseite der Ferienwohnung die Vermieterin angeschrieben habe.
Die Ferienwohnung an sich ist ganz okay.
Mich stört aber momentan, dass die Vermieterin täglich in die Wohnung geht, wenn wir unterwegs sind. In der Hausordnung, die sie uns bei Anreise gab, stand, dass wir die Heizung runter drehen sollen, wenn wir nicht da sind. Zur Anreise war die Wohnung ungemütlich kalt, deswegen hatten wir die Heizung nicht runter gedreht. Wenn man bei dem kalten Wetter den ganzen Tag draußen ist und dann in die Wohnung kommt, möchte ich mich aufwärmen und nicht noch weiter frieren. Auch duschen ist dann erst nach einiger Zeit möglich, weil das Bad auch abgedreht ist.

Meine Fragen:
Darf sie täglich rein? Angeblich müsste sie die Heizung kontrollieren und in den AGB stünde das. Was ist mit unserer Privatsphäre? Ich weiß ja nicht, ob sie in unseren Sachen wühlt. Im Notfall darf sie rein, dass ist mir bewusst. Aber so?
Geht nicht eigentlich auch das Hausrecht während der Mietdauer vom Vermieter auf den Mieter über? Ist damit eine solche AGB-Klausel überhaupt gültig?
Und muss ich mich an das Runterdrehen zwingend halten? Im Internet steht, dass zwischen 6 und 23 Uhr 20 Grad im Wohnzimmer und 22 Grad im Bad gewährleistet sein muss, sonst könnte man die Miete mindern. Würde das bei unserem Fall auch greifen?
Sie sagte auch, dass sie sonst die Kaution anteilig einbehält. Ist das rechtens?

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar. Vielleicht auch aus Vermietersicht.

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Ich würde ihr nochmal höflich sagen, dass ihr extra eine Ferienwohnung und kein Hotel gebucht habt, weil ich nicht wollt, dass jemand die von euch genutzten Räumlichkeiten betritt. Ich würde ihr zudem versichern, dass ihr die Heizung nur moderat aufdreht, aber ein Anrecht auf 20 Grad Raumtemperatur habt und dafür muss man bei den aktuellen Temperaturen nunmal die Heizung aufdrehen. Sollte sie nochmal mit der Kaution argumentieren, würde ich darauf hinweisen, dass diese nur einbehalten darf, wenn ihr etwas kaputt gemacht hat. Sie hätte sich ja aber in den letzten Tagen davon überzeugen können, dass ihr die Wohnung pfleglich behandelt.

Ansonsten würde ich mich dann nicht weiter mit ihr rumstreiten, sondern danach eine entsprechende Bewertung schreiben. Es ist nur eine Woche, abhaken und gut.

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Wenn Du eine Ferienwohnung mietest, gehst Du in der Regel keinen Mietvertrag, sondern einen Beherbergungsvertrag ein. Somit kannst Du die Bedingungen des Mietrechts nicht anwenden. Und bei einem Beherbergungsvertrag behält der Vermieter das Hausrecht - bedeutet er darf jederzeit seine Wohnung betreten.

Grüsse
BiDi